ÖBB: "Kein Fass ohne Boden!"
 

Grüne EisenbahnerInnen kritisieren die Kampagne der Bundesregierung gegen ÖBB und EisenbahnerInnen.

"Die Aussagen von Grasser sind absolut fehl am Platz und beweisen einmal mehr, dass der Finanzminister auch von den ÖBB keine Ahnung hat. Im Gegenteil: Unser Unternehmen wird wieder einmal für das politische Versagen der Bundesregierung in der Verkehrspolitik missbraucht," so der Bundessprecher der Grünen und Unabhängigen EisenbahnerInnen (GUG), Anton Hedenig.

"Wir haben keine Lust mehr, uns als vermeintliche Privilegienritter der Nation missbrauchen zu lassen. Auch können wir uns kaum an einen besonders hohen Gehaltsabschluss erinnern. Da wird ganz offensichtlich absichtlich mit Halb- und Unwahrheiten gegen uns agiert. Wenn einfach so in den Raum gestellt wird, dass der Gehaltsabschluss für 2002 2,9 Prozent betrug, dann muss man gefälligst auch sagen, dass davon gleich einmal ein Prozent für die Arbeitslosenversicherung abgezogen wurde. Das heißt, dass unkündbare ÖBB-Angestellte in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, ohne diese je in Anspruch zu nehmen. Bleiben also nur mehr 1,9 Prozent übrig. Zieht man davon noch die prognostizierte Teuerung ab, dann bleibt unterm Strich schlechtestenfalls sogar ein Minus", so Hedenig weiter.

Eine Gesellschaft, die unter Mobilität nicht nur den privaten PKW-Verkehr verstehen will, muss sich darüber im Klaren sein, dass diese Mobilität nicht zum Null-Tarif zu haben ist. Um eben gerade im Personennahverkehr auch jenen Bevölkerungsgruppen, die über kein Auto verfügen oder dieses nur in begrenztem Maß nutzen wollen, Mobilität anbieten zu können, erhalten die ÖBB eine Abgeltung für die erbrachten Leistungen - etwa Sozialtarife. So wie auch private Verkehrsunternehmungen!

Auch der Verkehrssprecher der ÖVP, Helmut Kukacka, der ja schon lange als besonderer "Freund" der EisenbahnerInnen wahrgenommen wird, stellt sich mit seinen Aussagen nicht das allerbeste Zeugnis aus. Wenn er z.B. behauptet, dass EisenbahnerInnen "... zumindest 85 Prozent" ihres Letztbezuges als Pension erhalten würden, dann darf ich ihn darauf hinweisen, dass er nicht weiß, wovon er spricht. Erstens erhalten EisenbahnerInnen keine Pension, sondern einen Ruhebezug, zweitens beträgt der Pensionshundertsatz max. 83 Prozent, von welchem aber 4,55 Prozent (ab 2003 4,8 Prozent) als Pensionssicherungsbeitrag abgezogen werden müssen. Verbleiben also 78,45 Prozent. Hinzu kommt noch natürlich, dass jede/r, die/der vor Erreichen des Pensionshundertsatzes in den Ruhestand tritt, mit erheblichen Abschlägen rechnen muss. "So viel zu Kukackas Behauptungen. Setzen und Nichtgenügend!" so Hedenig.

"Wir sind der Auffassung, dass unsere Schmerzgrenze schon bei weitem überschritten wurde - wir wollen, dass unsere Arbeit entsprechend anerkannt wird," schließt Hedenig.