GUG-Interventionen im Verkehrsministerium gegen Dienstrechtsänderungen

Walter Rosenthaler, Vorstandsmitglied der GUG, sprach mit Mag. Martin Santer aus dem Kabinett des Bundesministers Hubert Gorbach.

Am 7.Okt.2003 folgte unser Kollege Walter Rosenthaler (VPA Linz Hbf) der Einladung zu Gesprächen im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, welche auf Grund seines Schriftverkehrs mit Staatssekretär Mag. Helmut Kukacka und Bundesminister Hubert Gorbach, erfolgte.

Bei den Gesprächen ging es um aktuelle Themen rund um das neue Dienstrechtsgesetz (DRG), die Folgen für ÖBB-MitarbeiterInnen und der künftigen Vertragssicherheit in Österreich, Alternativen zu Kündigungen - Sozialplan, KundInnenwünsche (Tarife, Fahrpläne, Service), Aufgliederung der ÖBB, Überlastung der MitarbeiterInnen des ausführenden Betriebsdienstes bzw. KundInnenservices, durch die überzogene „Änderungswut“ des Managements, Neustrukturierung, sowie die bedenkliche Gefährdung der BahnkundInnen, z.B.: durch 1:0 Besetzung diverser Nachtzüge.

Mag. Martin Santer versuchte die geplanten Veränderungen bei den ÖBB aus Sicht des BMVIT darzustellen. Diese Reform soll nicht nur betriebs- und volkswirtschaftlich notwendig sein und das Überleben der ÖBB sichern, gleichzeitig würde es das Aus für die leidige Diskussion über EisenbahnerInnenprivilegien, bedeuten.
Fleißigen engagierten MitarbeiterInnen werden nach Ansicht von Mag. Santer so gut wie keine Nachteile erwachsen. Ebenso bietet die Reform die Möglichkeit, derzeit unterbezahlte Tätigkeiten durch Anpassung mittels Kollektivverträgen marktgerecht zu entlohnen. Dass es in einigen Bereichen zu einer Abflachung der Einkommenskurve kommen wird, liegt daran, dass sich manche Gehälter an der Marktsituation vorbei entwickelt haben und einfach zu hoch sind.
Aus Sicht des BMVIT werde den EisenbahnerInnen vom Gehalt jedoch nichts weggenommen, zusätzlich gelten die beiden Vorrückungen, die für die Zeit nach dem 31.Dez.2003 zugesagt wurden, als gesichert.

Die GUG hält dagegen, dass durch das neue DRG auf viele MitarbeiterInnen sehr wohl künftig massive Gehaltseinbußen durch Beförderungsstopps und Aussetzen von Vorrückungen zukommen werden. Die Anlehnung der neuen Kollektivverträge an die der Privatbahnen sei in vielen Fällen nur bedingt möglich, da bei den ÖBB andere Arbeitsverhältnisse bzw. andere Leistungsanforderungen herrschen.
Weiters erhebt die GUG den Vorwurf, dass das BMVIT weder Rücksicht auf die Lebensplanung der betroffenen MitarbeiterInnen nimmt, noch sich der finanziellen Tragweite für eben diese bewusst ist. Für die meisten EisenbahnerInnen waren die höheren Gehälter im Alter der Ausgleich für die niedrigen Anfangsgehälter (Lebensverdienstsumme). Diesen Ausgleich soll es nun nicht mehr geben. Es gäbe auch keine Vertragssicherheit mehr. Das wiederum betrifft in Zukunft alle Österreicher mit Dienstverträgen.

Gegen eine sinnvolle Änderung der Strukturen gäbe es grundsätzlich nichts einzuwenden. Wenn das Unternehmen jedoch MitarbeiterInnen in großem Stil einsparen will, sollte zuerst allen Bediensteten die Möglichkeit geboten werden, freiwillig und zu fairen Bedingungen, das Dienstverhältnis zur ÖBB aufzulösen, in den Vorruhestand zu treten, in Karenz-, in Teilzeit-Beschäftigung oder in ein Ausbildungsprogramm zu wechseln (Sozialplan).

Im Gespräch mit Mag. Martin Santer wurde davor gewarnt, den Druck auf die MitarbeiterInnen und die Verunsicherung, weiter zu erhöhen. Viele EisenbahnerInnen haben sich bereits innerlich vom Unternehmen abgewandt und ihr Engagement auf das Nötigste reduziert. Es sei zwar nicht Aufgabe des Managements, die MitarbeiterInnen zu motivieren, aber auch das Gegenteil dürfte nicht passieren. Vielmehr sollten Möglichkeiten zur Selbstmotivation geschaffen werden.

Als wesentlicher Punkt, wurde das rückläufige Sicherheitsdenken und die lockere Auslegung von Betriebsvorschriften, durch manche Bereichsleiter angesprochen. Hier im Besonderen wies die GUG auf das 1:0 fahren (= 1 ZugführerIn / 0 SchaffnerInnen) bei langen (Nacht-) Zügen hin. Es wurden auch Probleme bei der Tunnelsicherheit (Selbstrettung) aufgezeigt.
Aus Gründen der Sicherheit, wird ein rasches Einschreiten des Ministeriums gefordert.

Von Seiten des BMVIT wurde Gesprächsbereitschaft mit der Gewerkschaft der EisenbahnerInnen sowie der Personalvertretung signalisiert. Wie weit man hier jedoch auch wirklich bereit ist, deren Anliegen und Bedenken bezüglich neuem Dienstrechtsgesetz sowie der Strukturierung der ÖBB einfließen zu lassen, wird die Zukunft weisen.

Die Eile mit der alles umgesetzt werden soll, bedeutet jedoch nichts Gutes.

Wie der Volksmund sagt: "Gut Ding, braucht Weile!"

 

Hintergründe:

 

Walter Rosenthaler
 

An das
Staatssekretariat im Bundesministerium für
Verkehr, Innovation und Technologie
z.H.: Hrn. Mag. Helmut Kukacka
Radetzkystrasse 2
A-1030 Wien Linz, am 10.08.2003

Offener Brief:


Betreff: Antwort auf Ihr Schreiben vom 9.Juli.2003


Sehr geehrter Herr Mag. Kukacka!

Vorerst möchte ich mich für Ihr Schreiben bedanken. Ehrlich gesagt habe ich nicht mit einer Antwort gerechnet.
Für mich ist das ein Zeichen, dass für Sie diese ÖBB-Reform wirklich ein besonderes, aber auch ein persönliches Anliegen darstellt.

Mag sein, dass Sie kein Hasser der Firma ÖBB sind, jedenfalls versuchen Sie etwas, was noch keiner geschafft hat und meines Erachtens fast unmöglich erscheint, nämlich, betriebswirtschaftliche, verkehrspolitische, sowie volkswirt-schaftliche Aspekte auf einen Nenner zu bringen.
In einem Sozialstaat wie es Österreich immer war, sollte man jedoch gerade im öffentlichen Verkehr, nicht auf den sozialpolitischen Aspekt vergessen.

Als Kenner der ÖBB internen Situation teile ich Ihre Meinung, dass nur eine radikale Änderung der Strukturen eine positive Wende herbeiführen kann.
Sie begehen jedoch so manchen gravierenden Fehler, weil Sie möglicherweise falsch beraten werden, bzw. zu sehr von sich selbst überzeugt sind.
Letzteres ist nicht böse gemeint, denn man braucht schon eine große Portion Selbstvertrauen, wenn man in den Sumpf der ÖBB eindringt und neue Ideen einbringt. Als unabhängiger Personalvertreter kann ich ein Lied davon singen.

Jedenfalls tragen Sie Ihr Vorhaben auf dem Rücken des Wichtigsten eines jeden Betriebes aus, dem Humankapital, den Mitarbeitern der ÖBB und deren Familien.
Wegen der Verunglimpfung der ÖBB-Bediensteten durch Halbwahrheiten, von diversen Eigentümervertretern, sowie durch die Presse, wird die öffentliche Meinung oft zu Unrecht, negativ beeinflusst.
Das geht so weit, dass Eisenbahner von Mitbürgern öffentlich als Sozial-schmarotzer und arbeitsscheues Gesindel beschimpft werden.

Genau von diesen Mitarbeitern fordern Sie, dass sie sich an die Spitze der Reform-bewegung stellen und denen die Füße küssen sollen, von denen sie zu Unrecht getreten werden?
Angesichts der Entwicklung der letzten Jahre, kann man den Eisenbahnern schon eine gewisse sado-masochistische Neigung andichten, aber Ihr Wunsch fällt zumindest unter den gegebenen Voraussetzungen, in den Bereich der Geschmacklosigkeit.

Herr Mag. Kukacka, jeder Mitarbeiter wird mit der fristlosen Entlassung bedroht, so er sich negativ über seinen Betrieb äußert. Warum gilt das nicht für die Eigentümervertreter, die dadurch dem Unternehmen einen "Bärendienst" erweisen?
Es würde z.B.: keinem Firmeninhaber, nicht einmal im Traum einfallen, den eigenen Betrieb in aller Öffentlichkeit zu beschmutzen, außer er will ihn ruinieren! – Denkpause!

Bezüglich ÖBB-Pensionen, möchte ich einmal weg von den ganzen Zahlen, bei denen anscheinend so mancher Politiker den Überblick verliert und das Ganze in eine verständliche Lebenssituation umwandeln.

Angenommen 2 Personen arbeiten in einem Kfz-Betrieb. Beide bekommen zum Pensionsantritt ein Auto von dieser Firma. Der Firmeninhaber entscheidet jedoch je nach Abteilung in der sie arbeiten, den Autotyp und die Ansparvariante.
Person A bekommt ein VW-Golf.
Bedingung: Monatlich 10,25% vom Gehalt behält sich die Firma zurück, sollte das Auto teurer werden, so werden die Ansparmodalitäten entsprechend verändert
Person B bekommt ein Mercedes.
Bedingung: Monatlich 10,25% vom Gehalt behält sich die Firma zurück, zusätzlich weniger Lohn, dafür wird vertraglich 35 Jahre Ansparzeit vereinbart.

Nach einigen Jahren bemerkt der Chef, dass auch der Mercedes teurer geworden sei. Kurzerhand entschließt er sich dazu, den Ansparbeitrag um fast 50% zu erhöhen und zusätzlich die Laufzeit um 18 Monate zu verlängern. Er fordert nebenbei nach Beendigung des Sparvertrages, von Person B, lebenslang 4,8% vom Einkommen. Er ändert einfach einseitig diesen Vertrag.
Weil das so toll geklappt hat, setzt der Chef kurze Zeit später noch eins drauf. Noch weniger Gehalt, Verlängerung der Ansparzeit auf 42 Jahre und Erhöhung der obigen 4,8% um ein weiteres %.
Als sich Person B dagegen wehrt, wird er vom Chef massiv als Privilegienritter beschimpft, er könnte doch auf den VW-Golf wechseln, wenn ihm der neue Preis für den Mercedes nicht passt. Die bisher aufgelaufenen Mehrkosten könne er jedoch vergessen, da er ohnehin nie sinnvoll im Betrieb beschäftigt wurde.

In einem Rechtsstaat, müssen Verträge immer für beide Seiten gelten und dürften nur einvernehmlich geändert werden. Andernfalls hätten wir eine "Bananen-republik", wo nur das Recht des Stärkeren gilt.
Es wurde keiner zur Vertragsunterzeichnung gezwungen. Zusätzlich wurde der Vertrag vom Chef angeboten. Jetzt schiebt er dem Mitarbeiter den "Schwarzen Peter" zu und das soll dieser auch noch toll finden?

Ihre Angst, dass die ÖBB-Pensionen den österreichischen Steuerzahler enorm belasten finde ich berechtigt. Objektiv gesehen jedoch nicht mehr als es andere Pensionssysteme auch tun. – nur die Optik ist eine andere!!! Ich hoffe doch, dass Sie das auch wissen.
Wenn man die Beitragszahler so massiv reduziert (Stellenabbau, Neue MA im ASVG) wie bei den ÖBB, kann das Umlageverfahren im Pensionssystem nicht mehr funktionieren. Dafür sind nicht die Mitarbeiter der ÖBB verantwortlich, sondern die Eigentümervertreter – die politisch Verantwortlichen, die ziehen die Fäden und nicht der "kleine Mann".
Dennoch wird den Eisenbahnern der "Schwarze Peter" zugeschoben und gegen sie Stimmung gemacht, um von der eigenen Unfähigkeit abzulenken.
Die Eisenbahnerpensionen gehören aus dem Kostenbereich der ÖBB ausgegliedert, Kein Unternehmen kann mit einem derartigen Lastenpaket überleben. Besonders deshalb, da diese Belastung in den nächsten Jahren extrem progressiv ansteigen wird
In den Wirtschaftsmedien wird propagiert, wie wichtig Wachstum für die Wirtschaft und die Betriebe sei. Was macht man mit den ÖBB? – Ausgliedern, Gesundschrumpfen?
Abnehmen kann bis zu einem gewissen Grad gesund sein, aber irgendwann wird es krankhaft. Ich hoffe nur, dass die neue Krankheit: "Arbeitsbulimie", bei der die Mitarbeiter zu kotzen beginnen, wenn sie an den Betrieb denken, bei den ÖBB nicht überhand nimmt.

Übriges, jeder gut funktionierende Betrieb ist in Form einer Pyramide aufgebaut. Breite Basis – schlanker Kopf. Bei den ÖBB hat man inzwischen die Basis "ausge-hungert", so dass die Pyramide zu einer Säule degenerierte = schlanker Körper –Wasserkopf. Mit der beabsichtigten Aufgliederung der ÖBB versuchen Sie ein neues System zu kreieren. Sie machen einfach viele kleine Pyramiden und stellen diese auf den Kopf. Schlanke Basis – breiter Kopf. Das kommt dem Versuch gleich, physikalischen Gesetze außer Acht zu lassen.
Das schlimme daran ist, sollte es nicht funktionieren, gehen Sie so wie viele Ihrer Vorgänger, in den reichlich abgesicherten Ruhestand. Schuld haben dann trotzdem die Mitarbeiter. Spätestens, wenn sich der neue "Retter" versucht!

Bitte bedenken Sie, das es sich hier nicht um ein Spiel handelt, bei dem man einfach die Karten neu mischt. Es geht hier um Menschen mit Gefühlen, Menschen mit Existenzängsten, Menschen die keinen Geldpolster haben, und deren Familien.
Eisenbahner sind auch Österreicher und Steuerzahler!!!
Wenn Sie den geplanten Personalabbau verwirklichen, denken Sie bitte an obige Worte, bzw. auch daran, dass es bei großen Firmen, immer wieder Sozialpläne gegeben hat, damit der Mensch nicht auf der Strecke bleibt.
Hoffentlich ist das überhaupt noch möglich, denn wenn die Volksmassen weiterhin so gegen die Eisenbahner mobilisiert werden, fällt mir sofort der Zauberlehrling ein. Dann ist es nicht mehr weit bis dahin, dass einer von diesen asozialen, privilegierten, sozialschmarotzenden, nichtsnutzigen Zugbegleitern, im Zug gelyncht wird, weil er einem ehrlichen, treuen, arbeitslosen Schwarzfahrer den erhöhten Fahrpreis berechnen wollte.

Bezüglich der oft kritisierten Unkündbarkeit der Eisenbahner, einem angeblich zu Unrecht gewährtem Beamtenstatus, gebe ich zu bedenken, dass sehr viele Mitarbeiter der ÖBB von einem erlernten Beruf, in einen Eisenbahnspezifischen Beruf gewechselt sind. Oft aus Liebe zur Eisenbahn, oft aus Sicherheitsdenken, aber großteils mit erheblichen finanziellen Verlusten.
Mein ÖBB-Gehalt war in den ersten beiden Monaten um 20% niedriger, als das Arbeitslosengeld, das ich kurze Zeit bezog.
Jedenfalls kann man wie bei mir, nach über 20Jahren Abwesenheit vom erlernten Beruf, dort nicht wieder lückenlos anschließen, vielleicht auch aus gesundheit-lichen Gründen.

Übrigens Herr Mag. Kukacka, wenn Ihnen die Steuerzahler und die Finanzierbarkeit des österreichischen Staates so am Herzen liegen, warum leistet sich Österreich auf die Einwohnerzahl gerechnet, 3x so viele Politiker wie Deutschland? Wäre nur als Denkanstoss gedacht. Aber hier gibt es eben keinen Wettbewerb, bzw. eine Effizienzkontrolle und schon gar keine Kosten – Nutzen Rechnung, aber es wäre ein enormes Einsparungspotenzial!!!

Abschließend wünsche ich Ihnen von ganzen Herzen viel Glück bei der Modernisierung der ÖBB und der fairen und menschlichen Behandlung der Mitarbeiter.
Verlassen Sie die Strasse der Emotionen und verhandeln Sie sachlich, fair und mit einem Blick auf das Ganze.

Wenn Sie die Kundenwünsche ungeschminkt, nicht beeinflusst durch gezielte Befragungen, kennen lernen möchten, kann ich Ihnen gerne eine Gesprächsrunde mit Zugbegleitern und KWD-Fahrern vermitteln.
Die leben hautnah am Puls unserer Kunden.
Bei Interesse, stehe auch Ich gerne zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen

Walter Rosenthaler

 

 

KundInnenwünsche:

  • Übersichtlich gestaltete Tarife ( Schluss mit dem Tarifdschungel )
  • Verständliches, einfaches Grundkonzept – auch im Bus gültig
     
  • Einheitliche Richtlinien für Sonderfahrkarten
     
  • Einheitliche Ermäßigungen bei Veranstaltungen
     
  • Einheitliche Regelung bei Verkehrsverbünden
     
  • Fahrpläne:
     
    • Merkbares Grundkonzept (mind. Im Fernverkehr)
       
    • Anschlüsse zu und von Fernverkehrszügen
       
    • Nicht ständige Änderung (= Merkbarkeit)
       
    • Pünktlichkeit (Termine, Anschluss) ist wichtiger als die Fahrzeit
       
  • Service:
     
    • Funktionierendes, bequemes Wagenmaterial (od. Busse)
       
    • Besseres Speise- und Getränkeservice
       
    • Möglichkeit zu telefonieren (Verbindung), Laptopanschluss, Tische
       
    • Ansprechpersonen (im Zug, am Bahnhof)
       
    • Ein- und Ausstiegshilfe (ältere Menschen, Behinderte)
  • Sicherheit:
    • Die Sicherheit der Reisenden wird seitens des Managements, durch den Einsparungswahn, immer mehr untergraben.
      Beispiel: Änderung der Dienstanweisung PV-MS.FD 01-2000 per 31.08.03
      Diese Änderung besagt, dass in Zukunft immer mehr Züge (werden bekannt gegeben), nur mehr mit einem ÖBB Zugbegleiter (Zugchef) besetzt werden. Dieser ist alleine für sämtliche betriebliche Belange zuständig.
      Das bedeutet z.B.: er müsste diese (Nacht)Züge (zt. bis 350m) des öfteren Abfertigen, ohne sie in der Gesamtheit überblicken zu können (z.B.:wegen Gedränge am Bahnsteig, gebogenem Bahnsteig, schlechte Beleuchtung usw.).
      Dies bedeutet in Folge eine permanente Gefährdung unserer KundInnen sowie die Aufforderung gegen die Betriebsvorschrift (V3/ Abschnitt I/§3/Abs.4) zu arbeiten – SICHERHEITSPRINZIP – bei Befolgung dieser DA können Menschen zu Schaden kommen, was nicht nur den ÖBB teuer kommt, sondern für den ausführenden Bediensteten unabsehbare Folgen nach sich ziehen kann.

      Diese Dienstanweisung erging durch Personenverkehr, Produktion, Personal-einsatz – Herbert Altmann, ÖBB A-1020 Wien, Praterstern 3, mit 27.08.03

Bleibt das BMVIT bei einer solchen permanenten Gefährdung untätig?