Schwarzer Tag für Österreich!


Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden und hat mit dieser Entscheidung die Büchse der Pandora geöffnet.

In Österreich ist es Usus, das Urteile bzw. Entscheidungen des Höchstgerichtes nicht kritisiert werden. Also brechen wir heute auch ein Tabu. Wir kritisieren dieses Gericht!

Seit dem Jahr 2000 prozessiert der Bundessprecher der Grünen und Unabhängigen EisenbahnerInnen, Hedenig Anton, gegen die gesetzlichen Eingriffe in unser Pensionsrecht. Nachdem die ersten zwei Instanzen verloren gingen, schloss sich die dritte, der Oberste Gerichtshof (OGH) in weiten Teilen den Einwendungen der Kläger an. Er forderte den Verfassungsgerichtshof auf, das Pensionsgesetz der ÖBB-Bediensteten wegen Verfassungswidrigkeit aufzuheben.

Mit heutigem Urteil wissen wir, dass der VfGH dem nicht nachgekommen ist. Der VfGH ist der Auffassung, dass der gesetzliche Eingriff in privatrechtliche Dienstverträge rechtens sei.

Er begründet dies mit dem Hinweis auf das „öffentliche Interesse“, „Budgetäre Gesichtspunkte“ und, dass der Vorstand der ÖBB nicht so einfach „Verträge abschließen“ könne.

Bei der öffentlichen Verhandlung Anfang Oktober 03, meinte Verfassungsrichter Spielbüchler noch, dass aus Budgetären Gründen ein Eingriff in bestehende Verträge seiner Meinung nach bedenklich seien. Richter Spielbüchler führte dazu auch einen passenden Vergleich ins Treffen. Er führte dazu aus:

"Wenn man aus Budgetgründe in die privatrechtlichen Verträge der Eisenbahner eingreifen könne, könnte man auch per Gesetz den mit EADS im Kaufvertrag vereinbarten Preis für die Ankauf der Abfangjäger um 10 Prozent senken, "weil der Bund draufkommt, dass er die Kosten nicht mehr tragen will", meint Spielbüchler!"

Heute, wenige Wochen später, sind diese Bedenken nicht nur verschwunden, nein, das Budget-Argument wird sogar ausdrücklich herangezogen.

Auch wenn der VfGH darauf hinweist, dass die heutige Entscheidung keine Auswirkungen auf künftige Entwicklungen nehmen kann, dann ist dies zumindest Blauäugig. Denn genau das Gegenteil wird nun passieren. Jeder Eingriff durch die Politik ist doch in Wirklichkeit seit heute auch vom Höchstgericht legitimiert.

Und Passenderweise wurde auch gleich die Argumentation mitgeliefert. Denn, bitt’schön, was ist den nicht im öffentlichem Interesse?

Wie auch immer, seit heute gehört der Spruch „pacta sunt servanda“ = Verträge sind einzuhalten, zumindest der Vergangenheit an. Zumindest für Österreich. Den das letzte Wort hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Und wenn ihr uns helft, dann werden wir dorthin gehen. Aber dazu brauchen wir Euch alle!!