Vernichtendes Urteil vom Rechnungshof für die schwarz/blaue Sozialabbau-Regierung!
Rechnungshof bestätigt die Meinung der Grünen & Unabhängigen EisenbahnerInnen (GUG). Statt Einsparungen sieht der Rechnungshof Mehrkosten bei der geplanten ÖBB-Reform.
Am
Freitag, den 07. November 2003, veröffentlichte der Rechnungshof seine
Stellungnahme zur ÖBB-Reform und lehnt diese in den meisten Teilen ab.
Ein klares Nein wird so zum Beispiel in Bezug auf die geplante Teilung der
Infrastruktur in einen Bau- und einen Betriebsteil ausgesprochen. Das gesamte
vorgelegte Organisationsmodell sei nicht für einen liberalisierten Markt
geeignet und drohe zur Zersplitterung der Verantwortlichkeiten und zu
zusätzlichen "Schnittstellen" zu führen.
Unrentable Kosten
werden nicht vermieden
Auch die
Finanzierung des Infrastrukturausbaus wurde seitens des Rechnungshofes genau
geprüft. Der Schluss: Einen Anreiz zum Vermeiden unrentabler Investitionen in
die Schieneninfrastruktur gebe auch das neue Gesetz nicht.
Keine
nachvollziehbaren Rechnungen
Wie die
geplante ÖBB-Reform jährlich eine Milliarde Euro Kostenersparnis bringen soll,
bleibt den Prüfern des Rechnungshofes schleierhaft. Es fehlten
"rechnerisch nachvollziehbare Ansätze",
lautet die Kritik. Die Modellrechnung ist nicht verständlich.
Beim Dienstrechtsgesetz "fehlen Ausführungen
hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen überhaupt. (...) Dies enttäuscht
insbesondere deshalb, weil in der Öffentlichkeit hohe Erwartungen über die
Kostensenkende Wirkung des nunmehr angestrebten Dienstrechts geweckt wurden."
Zersplitterung droht
Bei den geplanten
neuen Gesellschaften droht nach Meinung des Rechnungshofs eine
"Zersplitterung der Verantwortung", dazu
würden "in einer überdeterminierenden Weise und
ohne eingehende Begründung" organisatorische Fragen geregelt.
Es entstünden etliche "neue Kontrollkreise",
die ihrerseits Kosten verursachten, warnen die RH-Experten. Ferner würden die
"derzeitigen drei Leitungsebenen auf zehn
Leitungsebenen vervielfacht".
In Sachen Dienstrecht mahnt der RH den Gesetzgeber angesichts eines möglichen
Einschreitens des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) zu Vorsicht und weist unter
anderem darauf hin, dass mit der Änderung des Kündigungsrechts und den geplanten
Abfertigungen "beträchtliche
Zahlungsverpflichtungen" auf die ÖBB zukommen können.