Vernichtendes Urteil vom Rechnungshof für die schwarz/blaue Sozialabbau-Regierung!

Rechnungshof bestätigt die Meinung der Grünen & Unabhängigen EisenbahnerInnen (GUG). Statt Einsparungen sieht der Rechnungshof Mehrkosten bei der geplanten ÖBB-Reform.

Am Freitag, den 07. November 2003, veröffentlichte der Rechnungshof seine Stellungnahme zur ÖBB-Reform und lehnt diese in den meisten Teilen ab.
 
Ein klares Nein wird so zum Beispiel in Bezug auf die geplante Teilung der Infrastruktur in einen Bau- und einen Betriebsteil ausgesprochen. Das gesamte vorgelegte Organisationsmodell sei nicht für einen liberalisierten Markt geeignet und drohe zur Zersplitterung der Verantwortlichkeiten und zu zusätzlichen "Schnittstellen" zu führen.

 
Unrentable Kosten werden nicht vermieden
Auch die Finanzierung des Infrastrukturausbaus wurde seitens des Rechnungshofes genau geprüft. Der Schluss: Einen Anreiz zum Vermeiden unrentabler Investitionen in die Schieneninfrastruktur gebe auch das neue Gesetz nicht.
 
Keine nachvollziehbaren Rechnungen
Wie die geplante ÖBB-Reform jährlich eine Milliarde Euro Kostenersparnis bringen soll, bleibt den Prüfern des Rechnungshofes schleierhaft. Es fehlten "rechnerisch nachvollziehbare Ansätze", lautet die Kritik. Die Modellrechnung ist nicht verständlich.
 
Beim Dienstrechtsgesetz "fehlen Ausführungen hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen überhaupt. (...) Dies enttäuscht insbesondere deshalb, weil in der Öffentlichkeit hohe Erwartungen über die Kostensenkende Wirkung des nunmehr angestrebten Dienstrechts geweckt wurden."

 
Zersplitterung droht
Bei den geplanten neuen Gesellschaften droht nach Meinung des Rechnungshofs eine "Zersplitterung der Verantwortung", dazu würden "in einer überdeterminierenden Weise und ohne eingehende Begründung" organisatorische Fragen geregelt.
 
Es entstünden etliche "neue Kontrollkreise", die ihrerseits Kosten verursachten, warnen die RH-Experten. Ferner würden die "derzeitigen drei Leitungsebenen auf zehn Leitungsebenen vervielfacht".
 
In Sachen Dienstrecht mahnt der RH den Gesetzgeber angesichts eines möglichen Einschreitens des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) zu Vorsicht und weist unter anderem darauf hin, dass mit der Änderung des Kündigungsrechts und den geplanten Abfertigungen "beträchtliche Zahlungsverpflichtungen" auf die ÖBB zukommen können.