VfGH will Prüfung der ÖBB-Pensionsreform vor dem
3. Dezember 2003 fertig haben!

Korinek: "Wenn es nur irgendwie geht" wird das Urteil, vor dem Beschluss im Nationalrat verkündet 

   Wien (APA) - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) will mit der Prüfung der ÖBB-Pensionsreform vor der Beschlussfassung der ÖBB-Reform im Nationalrat fertig werden. "Wenn es irgendwie geht", werde man das Erkenntnis vor dem 3. Dezember bekannt geben, erklärte VfGH-Präsident Karl Korinek am Donnerstag in einer Pressekonferenz. Auch bei der Pensionsreform geht es um die Frage, wie weit per Gesetz in die privatrechtlichen ÖBB-Verträge eingegriffen werden darf.

Beim Dienstrecht hat die Regierung angesichts der Streiks zumindest vorläufig darauf verzichtet, per Gesetz einzugreifen. Gewerkschaft und Vorstand sollen nun bis Ende April die Dienstrechtsreform ausverhandeln. Der VfGH ist in seinen Beratungen über die ÖBB-Pensionsreform in der Oktober-Session sehr weit gekommen. In der Dezember-Session - die kommenden Montag beginnt - wird man nun über den überarbeiteten Entwurf beraten. Korinek hat ihn auf die Tagesordnung des ersten Plenartages gesetzt, "in der Hoffnung, rasch fertig zu werden".