Presseaussendung

ÖBB-Dienstrecht/Klage/Kukacka/Grüne EisenbahnerInnen

Hedenig: „Auch ein Gesetz kann geklagt werden“

     Für Grüne und Unabhängige EisenbahnerInnen (GUG) verfügt Staatssekretär Kukacka über eine eigenartige Rechtsauffassung

„Wenn der Herr Staatssekretär ankündigt, dass er, im Falle eines Prozessgewinns beabsichtigt, aus der Vereinbarung, abgeschlossen zwischen ÖBB-Vorstand und Gewerkschaft der Eisenbahner, ein Gesetz zu machen, dann frage ich mich, welches Rechtsstaatsverständnis Herr Kukacka eigentlich hat,“ so Anton Hedenig, Bundessprecher der Grünen und Unabhängigen EisenbahnerInnen.

„Folgt man der Logik Kukacka’s, dann würde das bedeuten: Ein Gericht stellt fest, dass die eingeklagte Vereinbarung nicht rechtens ist und hebt sie auf. Kukacka macht aus dieser Unrecht-Vereinbarung ein Unrecht- Gesetz. Toll!“ so Hedenig weiter. „Aber, auch ein Gesetz ist einklagbar" und drohen lassen wir uns schon gar nicht. Schließlich leben wir in einem demokratischen Rechtsstaat, auch wenn der nach Meinung einiger PolitikerInnen für EisenbahnerInnen scheinbar nicht gelten sollte,“ schließt Hedenig.

APA Meldung

APA0539 5 WI 0206 II                                                              Siehe APA0266/16.09  16.Sep 04

Verkehr/Bahn/ÖBB/Arbeit/Soziales/Kukacka 

ÖBB-Dienstrecht - Kukacka: Bei erfolgreichen Klagen Gesetz nötig

Utl.: Kukacka: Grüne Klage ist Misstrauensantrag gegen Gewerkschafts-Chef Haberzettl 

         Wien (APA) - Sollte die heute vom Sprecher der Grünen Eisenbahner (GUG) Anton Hedenig eingereichte Klage gegen das neue ÖBB-Dienstrecht erfolgreich sein, dann müsse die Vereinbarung zwischen ÖBB-Vorstand und der Gewerkschaft der Eisenbahner (GdE) durch ein Gesetz ersetzt werden, stelle am Donnerstag Verkehrs-Staatssekretär Helmut Kukacka auf APA-Anfrage klar. Er geht aber davon aus, dass auf Grund der gründlichen rechtlichen Prüfung im Vorfeld der Dienstrechts-Einführung die Klage beim Arbeits- und Sozialgericht abgewiesen werde.

Im übrigen sei die Klage von den Grünen ein Misstrauensantrag gegen GdE-Chef Wilhelm Haberzettl, der mit seiner Unterschrift unter das neue Dienstrecht die Verantwortung übernommen habe, dass dieses auch von der Belegschaft akzeptiert werde. Von Seiten der ÖBB wird betont, dass Haberzettl von 98 Prozent der Belegschaft gewählt wurde, die Grüne Initiative der Vorstoß einer Minderheit sei, was auf gewerkschaftsinterne Probleme hindeute.

Zu dem heute von Telekom Austria-Vorstand Rudolf Fischer bekannt gegebenen Rückzug seiner Bewerbung um einen ÖBB-Vorstandsposten meinte Kukacka, dass die Besetzung des ÖBB-Managements ausschließlich Sache der ÖBB sei. Schließlich sei es ja auch ein Ziel der ÖBB-Reform gewesen, das Unternehmen zu entpolitisieren.

Sollte ÖBB-Chef Rüdiger vorm Walde vorzeitig den Chefposten räumen müssen und dadurch Zusatzkosten entstehen, so müssten dafür Unternehmen und Aufsichtsrat gerade stehen, so Kukacka.

(Schluss) stf/wyn                                                                       APA0539    2004-09-16/15:54