Wie ÖVP Staatssekretär Kukacka den Bundesrat mit falschen „Wahrheiten“ hinters Licht führt – und keiner Widerspricht!!!

Dringliche Anfrage der Bundesräte Karl Boden, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Skandalreihe in den ÖBB:
Chaos im Management, mangelhafte Umsetzung der Reform, ungerechte Frühpensionierungen und Explosion von Kosten für externe Berater (2232/J-BR/2004)

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über die Dringliche Anfrage der Bundesräte Karl Boden, Kolleginnen und Kollegen an den Herrn Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie.
Da diese Anfrage inzwischen allen Bundesräten zugegangen ist, erübrigt sich  eine Verlesung durch die Schriftführung. Ich erteile Herrn Bundesrat Karl Boden als erstem Anfragesteller zur Begründung der Anfrage das Wort.

18:55

Bundesrat Karl Boden (SPÖ, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Herr  Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Ein Paradeunternehmen wie die  Österreichischen Bundesbahnen wurde innerhalb kürzester Zeit von dieser  blau-schwarzen Bundesregierung - um im Jargon unseres Kollegen Weilharter zu sprechen - zu einem "Scherbenhaufen" degradiert. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Vier verschiedene Minister sind innerhalb kürzester Zeit diesem  Paradeunternehmen vorgestanden! Der Vorstand, der Aufsichtsrat, wurde von dieser Regierung um teures Geld bestellt, wobei diese Bundesregierung unfähig ist, dieses Unternehmen zu leiten.
Unter dem Deckmantel "ÖBB-Reform" wird dieses Unternehmen in kleine Teile  zerteilt, sozusagen filetiert, um es für die Privatisierung, um es für den  Verkauf vorzubereiten. Anstatt mit Sorgfalt und mit Weitsicht zu handeln, wird nur auf Postenschacher, auf Einfluss und Macht geachtet.
Herr Staatssekretär Kukacka, ich kann dieses ewige Jammern schon fast nicht mehr hören: Wir müssen sparen!, heißt es immer von Ihnen. Wo spart denn diese Regierung eigentlich?! - Das Geld wird von dieser Bundesregierung zum Fenster hinausgeworfen!
Man braucht sich ja nur den sehr teuren Vorstand bei den Österreichischen Bundesbahnen anzuschauen, dazu ebenso teure bis noch teurere Berater, die das Unternehmen ÖBB beraten, ja dorthin bringen sollten, dass es wieder auf Erfolgskurs kommt. Nur eines will man sich ganz offensichtlich nicht leisten: die Arbeiter, die müssen bei den ÖBB "wegrationalisiert", müssen eingespart werden!
Herr Staatssekretär Kukacka, machen wir doch einmal den Versuch: Schicken wir den ÖBB-Vorstand für zwei Monate auf Urlaub! Ich glaube, es würde niemandem auffallen, dass die ÖBB keinen Vorstand haben! (Beifall bei der SPÖ. - Zwischenruf des Bundesrates Gruber.)
Jeder Arbeiter hingegen, der bei den ÖBB eingespart wird, jeder Posten, der nicht nachbesetzt wird, ist ein wichtiger Posten; und genau da aber würde jede einzelne Kraft abgehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Innovative Verkehrspolitik wäre gefragt! Ich erwähne in diesem Zusammenhang etwa nur die so genannte Liberalisierung des Schienennetzes von Rail Cargo Austria: Eine tatsächliche  Liberalisierung wurde total verschlafen! Die ÖBB sind auf dem Markt praktisch nicht mehr vorhanden!
Meine Damen und Herren von ÖVP und FPÖ, mit Einsparungen, mit einem Aushungern und einem "Gesundschrumpfen" von bestimmten Linien kann man, wie Sie fälschlicherweise meinen, keinen Betrieb sanieren! Nur durch vermehrten Einsatz, durch Engagement und vor allem durch Motivation der Kolleginnen und Kollegen kann man dieses Ziel erreichen. Meiner Ansicht nach sind Ihre ständigen Sager, dass man versuchen werde, den Verkehr von der Straße auf die Schiene zu bringen, lediglich Lippenbekenntnisse! Seit Jahren reden Sie davon - und in Wirklichkeit wird nichts in diese Richtung getan! Sehen wir uns einmal die Schweiz an! Herr Kollege Himmer, Sie sind ja so auslandsfreundlich, indem Sie immer auf die Situation in Deutschland hinweisen. Schauen wir uns jetzt einmal an, wie viel in der Schweiz auf der Schiene transportiert wird! Im Inlandsverkehr werden in der Schweiz 38 Prozent der Güter auf der Schiene transportiert; im durchgehenden Transitverkehr werden dort 65 Prozent auf der Schiene transportiert. – In Österreich hingegen haben wir nicht einmal 10 Prozent auf der Schiene, wobei bei uns immer wieder darüber gejammert wird, dass der Straßenverkehr ständig steigt!
Grund für diese Dringliche Anfrage ist die Tatsache, dass trotz der Anhebung des Pensionsantrittsalters ein Personalchef im Alter von 47 Jahren in Frühpension geschickt wird. Man kann sich doch nicht - wir haben es eben erst gehört - eines Personalmanagers entledigen, indem man ihn ganz einfach in Frühpension schickt.

Herr Staatssekretär! Nicht das pragmatisierte Dienstverhältnis des Kollegen  ist Grund dafür. Man kann auch einen anderen Job für ihn suchen, man muss nicht alle, die man nicht brauchen kann, in Frühpension schicken. Unüberwindbare Meinungsverschiedenheiten. - Wo gibt es diese nicht immer wieder? Stein des Anstoßes war ein Protokoll, das der Personalchef übermittelt und in dem er kritisiert hat, dass der Vorstand bei der ÖBB-Reform in Bezug auf Personalangelegenheiten säumig gewesen sei. Die  Personalangelegenheiten bei den ÖBB sind sicherlich ein zentrales Thema, und dass Personalchef Moldaschl ein Fachmann auf diesem Gebiet ist, ist unumstritten. Wenn man bedenkt, dass jetzt gleich sechs Personen seine Arbeit übernehmen sollen, weiß man, was dieser Mensch eigentlich geleistet  hat. Es braucht sechs Personen, die die Arbeit eines Einzelnen übernehmen sollen.
Im "Kurier" vom 18. Juli 2004 ist auf Seite 2 zu lesen, dass man sich nicht  nur dieses einen Mitarbeiters entledigt hat, sondern dass es in den letzten Jahren mehrere Personen gegeben hat, die dem Unternehmen nicht zu Gesicht gestanden sind und in Frühpension geschickt wurden. 2001 zum Beispiel wurden 74 Mitarbeiter in Frühpension geschickt, 2002 waren es 103, 2003 noch einmal 38, und 2004 spricht man von 70 Mitarbeitern, die in die Frühpension geschickt wurden.
Doch nicht genug! Kaum einen Tag später wurde der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass die ÖBB eine Goldgrube für Beraterfirmen sind, so der "Standard" vom 19. Juli. "Die ÖBB sind in den vergangenen beiden Jahren ein sattes Geschäft für Unternehmensberater geworden. ... konkret um 154 %, wie ein Sprecher des Unternehmens bestätigt hat. Gemessen an den konstanten Consulting-Ausgaben von um die 8 Mio. Euro per anno 2000 und 2001 heißt das, dass die Berater an den ÖBB im Vorjahr mehr als 20 Mio. Euro verdient haben." (Bundesrat Mag. Himmer: Wie hoch ist der Bundeszuschuss?)

Meine Damen und Herren! Weshalb muss man beim Personal sparen? Weshalb muss man auf der anderen Seite Millionen an Beratungskosten ausgeben, wenn man doch einen hoch bezahlten Vorstand hat, Herr Staatssekretär? Wir leisten uns einen Vorstand um teures Geld, und zusätzlich brauchen wir Beraterfirmen? -
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das die Zukunft sein soll. Außerdem bin ich der Meinung, dass man den Betroffenen nichts Gutes tut, wenn man sie in Frühpension schickt. Wer möchte schon im Alter von 47 Jahren Pensionist sein? Ich jedenfalls nicht! Noch dazu, wo jeder - das ist heute schon in der Debatte über die Pensionsharmonisierung angesprochen worden - genau das bekommt, was er einbezahlt hat beziehungsweise was ihm zusteht. Das heißt: nach zehn Jahren 40 Prozent, nach 20 Jahren 57 Prozent des Bruttogehaltes.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin selbst ein Betroffener. Ich bin seit 35 Jahren bei den Österreichischen Bundesbahnen tätig, und ich bin nach wie vor ein motivierter Mitarbeiter - trotz meiner 35-jährigen Tätigkeit! Ich mache diesen Job gerne, und ich würde mich wirklich kränken, wenn ich ihn aus dienstlichen Gründen nicht mehr verrichten könnte. Ich bin auch froh, hier als Politiker zu sprechen. Wenn unüberwindbare Meinungsverschiedenheiten - und auch ich pflege diese derzeit mit den  Österreichischen Bundesbahnen - mich nun zur Aufgabe zwingen würden, so wäre das für mich wirklich nicht sehr angenehm.
Herr Staatssekretär! Wir haben einige für uns sehr wichtige Fragen an Sie gestellt, und ich bin schon gespannt, wie Sie uns auf diese Fragen antworten werden. (Beifall bei der SPÖ.)

19:06

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Staatssekretär, ich darf Sie um  die Beantwortung bitten.

19:06

Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Bundesrat!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Boden! Wenn man  über die Bundesbahn spricht, dann muss man natürlich auch sehen, welche Veränderungen sich insgesamt in der Verkehrspolitik in den letzten Jahren, im letzten Jahrzehnt ergeben haben und dass sich die grundlegenden Voraussetzungen auch für den Schienenverkehr sehr verändert haben.
Das ist das, was von Ihnen und von Ihren Fraktionskollegen leider viel zu wenig berücksichtigt wird: dass es sich hier um kein Monopolunternehmen mehr handelt, das den Schienenverkehr für sich gepachtet hat, sondern dass sich die europäischen Rahmenbedingungen geändert haben. Es gibt auch auf diesem Markt - und das wird zunehmend der Fall sein - Liberalisierung, es wird zunehmend mehr Wettbewerb geben, und die Bahn wird sich auf diesen Wettbewerb einstellen müssen.
Das sollten Sie zur Kenntnis nehmen, und das ist auch der Grund dafür, dass wir diese Reformen durchführen - im Interesse der Bahn, im Interesse eines modernen Schienenverkehrs. Es ist nicht so, dass wir in Österreich eine Ausnahmesituation herstellen oder Reformen durchführen wollen, wie es sie in anderen Ländern nicht gibt, sondern das ist ein europäischer Trend, und dieser Trend weist eben in die Zukunft. Deshalb ist es wichtig, dass wir diese Reformen entsprechend durchführen. Ich möchte jetzt nicht auf die einzelnen Details, weshalb die Bahnreform genau so und nicht anders gemacht werden muss, eingehen. Wir haben schon einmal darüber diskutiert, und das würde jetzt auch diesen Rahmen sprengen, aber Sie haben die Schweiz als Beispiel genannt. - Okay, ich akzeptiere das, aber genau dorthin wollen wir kommen, wo die Schweiz jetzt auch ist.
Nehmen Sie daher zur Kenntnis, dass die Schweizer Bahn nun einmal eine drei Mal so hohe Produktivität aufweist wie zum Beispiel die Österreichischen Bundesbahnen!
Nehmen Sie zur Kenntnis, dass das Pensionsantrittsalter bei der Schweizer Bahn bei 65 Jahren liegt und nicht wie bei uns nach wie vor im Durchschnitt bei 52 Jahren! (Beifall bei Bundesräten der ÖVP. - Rufe bei der SPÖ: 47! - Bundesrat Gruber: Mit 47 mit Gewalt in Pension geschickt!)
Nehmen Sie also zur Kenntnis, dass die Schweiz andere grundlegende Voraussetzungen bietet, und zwar auch ihren Mitarbeitern! Und genau dorthin, meine Damen und Herren, wo die Schweiz heute schon ist, müssen wir kommen! Dann werden die ÖBB ein ähnlich vorbildliches Verkehrsunternehmen, und genau in diese Richtung wollen wir gehen.
Meine Damen und Herren! Wir haben auch im letzten Sommer einmal ganz heftig über das Thema ÖBB, über das Dienstrecht der ÖBB und das Pensionsantrittsalter bei den ÖBB diskutiert, denn schon vor rund einem Jahr hat es derartige Schlagzeilen in den Zeitungen gegeben: "Bahn zwingt Mitarbeiter in Pension", "Die ÖBB pensionieren sogar 37-Jährige". – Sie können sich an die Diskussion, die es voriges Jahr in diesem Zusammenhang gegeben hat, erinnern?
Heuer haben wir ein ähnliches Phänomen, nur geht es nicht um eine 37-Jährige, sondern es geht um einen 47-Jährigen. Ein Jahr ist in der Zwischenzeit vergangen, und in diesem Jahr ist sehr viel geschehen. Die Bahn ist grundlegend auf neue Beine gestellt worden, hat neue Strukturen bekommen, kann sich nun dem Weg in die Zukunft anpassen, hat alle Voraussetzungen, um ein modernes, leistungsfähiges, auf dem Markt tätiges Unternehmen zu sein. Aber es gibt noch einige wenige Probleme, die wir in diesem Zusammenhang eben auch lösen müssen.
Beim Dienstrecht ist auch einiges Wichtiges geschehen, meine Damen und Herren - nicht nur bei den Strukturen, auch im Dienstrecht, auch gemeinsam mit der Gewerkschaft, das möchte ich durchaus anerkennen. Es wurden weitgehende Anpassungen an das ASVG vorgenommen. Denken wir an die  Lohnfortzahlung, an die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – Anpassung im Wesentlichen an die ASVG-Richtlinien!
Insgesamt konnten wir durch die Abschaffung so mancher Sonderrechte im Dienstrecht über 100 Millionen EUR jährlich einsparen. Das ist wichtig für die Produktivität und die Wettbewerbsfähigkeit dieses Unternehmens. Wir konnten das Drohpotential in Bezug auf Arbeitszeitbestimmungen, das es durch die EU gegeben hat, weitgehend abwenden. Das heißt, wir haben ein moderneres Dienstrecht geschaffen, und damit auch die Bahn verstärkt in Richtung Normalität geführt. Wir haben versucht - und das werden wir auch weiterhin tun -, die ÖBB zu einem ganz normalen Unternehmen zu machen, sowohl in betriebswirtschaftlicher Hinsicht, als natürlich auch betreffend ihre Arbeitsrechtsordnung und ihr Dienstrecht.
Aber es gibt einen wichtigen Punkt, den wir noch nicht ausreichend geklärt haben, nämlich die Frage der Pragmatisierung der so genannten Alt-ÖBBler und der Reform der speziellen Kündigungsschutzbestimmungen bei den ÖBB. Genau darum geht es heuer wieder. Im vorigen Jahr ist es schon darum gegangen, als diese 37-Jährige von den ÖBB gekündigt wurde, nein - falsch -, in die betriebliche Pension geschickt wurde, und auch jetzt geht es wieder um einen ähnlichen Fall.
Wir müssen dieses Problem einfach konkret angehen und können uns - und das ist auch ein Appell an Sie  - nicht immer wieder darüber hinwegturnen. Schon im "Kurier" vom 2. August des vorigen Jahres ist gestanden:  "Wer von 365 Tagen im Jahr 290 im Krankenstand ist, aber trotzdem nicht chronisch krank  ist, der würde in jedem Unternehmen der Welt ... gekündigt werden. Nicht so bei der ÖBB, dort wird man Frühpensionist."
Meine Damen und Herren! Das ist ungerecht. Das ist auch ungerecht gegenüber all jenen ASVG-Mitarbeitern, die sich das nicht leisten können, die bei der Voest oder bei jedem anderen Betrieb selbstverständlich gekündigt werden, wenn dort ähnliche Verhältnisse einreißen wie bei den ÖBB. Ich denke, dieses Beispiel illustriert doch sehr klar, dass im ÖBB-Dienstrecht einiges geändert werden muss. (Bundesrat Stadler: Herr Staatssekretär! Wissen Sie den Grund, warum der in Krankenstand gewesen
 ist?  Das muss man schon dazusagen!) - Es geht ja gar nicht um diesen einen Fall!
(Bundesrat Stadler: Sie reden von diesem einen Fall!) 70 Prozent der ÖBB-Mitarbeiter gehen aus Krankheitsgründen in Pension. (Bundesrat Kraml: Fragen Sie sich, warum!) Durchschnittsalter: 52 Jahre.  Sie werden mir doch nicht erzählen wollen, dass bei den ÖBB 70 Prozent der Mitarbeiter krank sind, weil die Belastungen so arg sind - im Vergleich zu anderen Unternehmen wie etwa der Voest, wo die Leute am Hochofen arbeiten müssen! (Bundesrat Stadler: Und die arbeiten bis 65!) Hier gibt es einen Systemfehler, den Sie doch endlich einmal eingestehen müssen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Bundesrat Boden: Aber den Krankenstand muss ja ein Arzt bestätigen! Sie stellen die Ärzte in Frage!) Das ist eben der Punkt auch in diesem Fall mit Herrn Dr. Moldaschl. Dem ÖBB-Vorstand steht nämlich die Frühpensionierung aus betrieblichen Gründen als einzige Möglichkeit zur Aufkündigung des Arbeitsverhältnisses dieses Mitarbeiters zur Verfügung. Für 90 Prozent der ÖBB-Mitarbeiter gibt es die Möglichkeit der Kündigung gar nicht, weil sie eben ihre alt-pragmatisierten Rechte haben, meine Damen und Herren!
Ich will mich jetzt gar nicht einmischen in der Frage, ob diese Kündigung - wieder falsch -, ob diese betriebliche Pensionierung gerechtfertigt war oder ob es nicht auch andere Möglichkeiten gegeben hätte (Bundesrat Gruber: G'scheiter, der Vorstand wäre gegangen!), denn das ist Sache des Vorstandes.
Es ist nicht Sache der Politik, sich hier einzumischen. (Bundesrat Stadler: Das ist schade!) Wir werden uns nicht einmischen. Aufgabe der Politik ist es, für die richtigen Rahmenbedingungen zu sorgen, nämlich dafür zu sorgen, dass es bei den ÖBB auch jene ganz normalen arbeits-, sozial- und dienstrechtlichen Rahmenbedingungen gibt wie in jedem anderen Unternehmen auch und dass die Mitarbeiter nicht mangels Alternativen in Frühpension geschickt werden müssen, meine Damen und Herren! Das ist das Thema.
Sie hätten auch schon einmal die Möglichkeit gehabt, hier entsprechend mitzuwirken. Sie wissen ja, dass wir die Möglichkeit der Kündigung unter ganz bestimmten Voraussetzungen in unserem Entwurf zur Abänderung des Dienstrechtes ursprünglich vorgesehen gehabt haben. Sie wissen auch, zu welchen Reaktionen das geführt hat. Sie wissen, dass die SPÖ und die Gewerkschaft sofort ganz entschieden dagegen waren, meine Damen und Herren!
Bis zum Streik haben sie diese Ablehnung sogar getrieben (Bundesrat Gruber: Aus guten Gründen, Herr Staatssekretär!), obwohl uns der Verfassungsgerichtshof Recht gegeben und gesagt hat: Selbstverständlich sind auch bei den ÖBB gesetzliche Eingriffe in das Dienst- und Pensionsrecht aus öffentlichem Interesse zulässig. Genau das, meine Damen und Herren, halten wir auch in Zukunft für notwendig und richtig. Sie sollten sich auch selbst einmal überlegen, ob dieser Zustand dort immer so fortgeführt werden soll oder ob es nicht eine Frage der Gerechtigkeit und auch der Solidarität mit anderen Mitarbeitern, mit anderen Arbeitnehmern wäre, dass diese Sonderprivilegien bei den ÖBB abgeschafft werden!
Sie wissen genau, dass wir es uns nicht leicht gemacht haben, diese speziellen Kündigungsmöglichkeiten vorzusehen. Wir hätten den Eingriff jedenfalls so vorgenommen, wir hätten ihn so konzipiert, dass er auch in Übereinstimmung mit dem verfassungsmäßigen Vertrauensgrundsatz möglich gewesen wäre. Wir haben enorm hohe Sonderabfertigungen vorgesehen, wie es sie in anderen Bereichen nicht gegeben hat. Wir hätten eine Altersgrenze eingeführt, bis zu der spätestens eine Kündigung möglich wäre, nämlich 40 Jahre. Und wir haben uns auch noch durch entsprechende verfassungsrechtliche Gutachten abgesichert, meine Damen und Herren! (Bundesrat Boden: Damit man die Mitarbeiter wegbringt!)
Ich denke, wir haben wirklich alles gemacht, um eine vernünftige Lösung anzustreben, meine Damen und Herren! Ich meine, dass Sie sich überlegen sollten, ob Sie dieser wirklich vernünftigen Lösung nicht auch zustimmen könnten, nämlich der Aufhebung dieses speziellen Kündigungsschutzes und der Dauerpragmatisierung der ÖBB-Mitarbeiter.
Deshalb ist diese Dringliche Anfrage natürlich auch für uns wichtig, und sie sollte auch für Sie wichtig sein, um sich sozusagen noch einmal ins eigene Gewissen zu reden, meine Damen und Herren, denn Sie haben es auch in Ihrer Macht - mit uns gemeinsam -, eine Zwei-Drittel-Lösung zu schaffen, also eine verfassungsmäßige Mehrheit zustande zu bringen, um diese ungerechtfertigten Privilegien abzuschaffen und diese wirklich völlig unpassende Altlast auch endlich zu beseitigen!
Ich glaube, das ist es, was Sie sich in diesem Zusammenhang und im Rahmen dieser Dringlichen Anfrage auch überlegen sollten. Meine Damen und Herren! Bringen Sie den Mut auf, bringen Sie die Verantwortung auf, in diesem Bereich auch einmal etwas zu ändern! Ich sage Ihnen, alle anderen  Arbeitnehmer, die nicht bei den ÖBB sind, werden Ihnen sehr dankbar sein, wenn Sie dazu in der Lage und bereit sind. Meine Damen und Herren! Auf die anderen Fragen, die Sie an mich gerichtet haben, darf ich kurz antworten.

Zu Frage 1:

Kapitalvertreter im Aufsichtsrat der ÖBB-Holding sind: Dr. Wolfgang Reithofer, Vorstandsvorsitzender Wienerberger AG, Dr. Siegfried Dillersberger, Rechtsanwalt der Rechtsanwalts-Gemeinschaft Dillersberger & Atzl, Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. Hermann Egger, Vorstand der KELAG, Ing. Mag. Rudolf Fischer, Vorstand der Telekom Austria AG, Kommerzialrat Dr. Reinhard Iro, Vorstand der Treibacher Industrie AG, Dr. Kari Kapsch, Vorstand, Geschäftsführer der Kapsch BusinessCom AG, Nikolaus Lauda, Geschäftsführer von Flyniki und Do & Co, Prof. Dr. Fredmund Malik, Geschäftsführer des Malik Management Zentrums St. Gallen, DDr. Regina Prehofer, Vorstand der Bank Austria-Creditanstalt, Kommerzialrat Franz Rauch, Geschäftsführer der Rauch Fruchtsäfte GmbH & Co. Das sind die vom Eigentümer ausgewählten Personen, die die Interessen des Eigentümers, das heißt der Republik Österreich, vertreten und die das Wohl des Unternehmens entsprechend dem Aktiengesetz zu wahren haben.

Zu Frage 2:

Über die Geschäftsvorhaben der ÖBB sind der Verkehrsminister und ich informiert, denn diese werden im Jahr 2004 von den bestehenden ÖBB, also den ÖBB alt, abgewickelt. In den Aufsichtsrat der ÖBB ist ein Staatskommissär bestellt, der regelmäßig mündlich und schriftlich über die laufenden Geschäfte der ÖBB informiert.
Die ÖBB-Holding AG ist nicht mit den laufenden Geschäften, sondern mit der Umstrukturierung des Unternehmens gemäß Bundesbahnstrukturgesetz beauftragt. Gemäß § 39 dieses Bundesgesetzes ist regelmäßig und eingehend über alle im Umgründungsplan vorgesehenen Maßnahmen zur Durchführung der Umstrukturierung zu berichten. Bisher ist der Vorstand der ÖBB-Holding AG dieser gesetzlichen  Verpflichtung nachgekommen, und ich gehe davon aus, dass das auch in Zukunft so sein wird.

Zu Frage 3:

Diese Darstellung ist unrichtig und in sich widersprüchlich. Es gibt keine "Befehlsausgabe" an die Vorstände der ÖBB-Holding AG. Dies würde allein schon dem Aktiengesetz widersprechen. Das Aktiengesetz sieht für die einzelnen Organe einer AG eine klare Aufgabentrennung vor, sodass der  Eigentümer nur im Wege der Hauptversammlung eine "Befehlsausgabe" durchführen kann. Der Widerspruch in Ihrer Anfrage entsteht dadurch, dass optimale Auslastung des Schienennetzes und Sparsamkeit nicht im Widerspruch zueinander stehen, sondern einander bedingen. Nur bei optimaler Auslastung des Netzes entstehen keine unnötigen Erhaltungs- und Reinvestitionskosten, was das Ziel der  Sparsamkeit verwirklichen hilft. Optimale Auslastung heißt auf der anderen Seite allerdings nicht, dass wir leere Züge hin und her führen. Genau dies würde dem Ziel der Sparsamkeit widersprechen. Hinsichtlich der Neuinvestitionen ist in einer Vereinbarung mit dem Finanzminister dafür vorgesorgt, dass die Projekte des Generalverkehrsplans mit einem jährlichen durchschnittlichen Investitionsvolumen von 1,2 Milliarden EUR umgesetzt werden können. Höhere Investitionsquoten sind nicht wünschenswert, weil sie zu einer Überhitzung der Baukonjunktur vor allem im Tiefbau führen können und damit die Baupreise in die Höhe treiben würden.

Zu Frage 4:

Da die so genannte Befehlsausgabe nicht stattfindet, erübrigt sich hier eine Antwort.

Zu Frage 5:

In den bisherigen Führungsstrukturen des staatlichen Eisenbahnsektors, also bei den ÖBB, bei der Brenner Eisenbahn Gesellschaft, bei der HLAG und bei der SCHIG, gab es auf Vorstandsebene zwölf Direktoren und in der ersten Berichtsebene 18 Direktoren als Geschäfts- und Zentralbereichsleiter, insgesamt also 28 Führungspositionen. Die entsprechenden Kosten für die Vorstandsgehälter können Sie dem jährlichen Einkommensbericht des Rechnungshofes entnehmen. Diese waren schon bisher zumeist höher als die Gehälter der Mitglieder der Bundesregierung. In der neuen Struktur gemäß Bundesbahnstrukturgesetz wird es auf Vorstandsebene der Holding und der operativen AGs zehn bis zwölf Direktoren geben. Die Entscheidung über deren Anzahl liegt bei den dafür verantwortlichen Organen, das heißt bei den Aufsichtsräten der einzelnen Gesellschaften. Dazu kommen noch fünf GmbHs, bei denen die Geschäftsführerpositionen zu besetzen sind. Diese sind durchaus in Funktion und Gehalt mit den bisherigen Geschäfts- und Zentralbereichsleitern vergleichbar, sodass es zu keiner Vermehrung der Zahl der Führungspositionen und daher auch nicht zu einer Vermehrung des Aufwandes für Gehälter kommen soll.

Zu Frage 6:

Diese Zahlen wurden im Rahmen des Geschäftsberichtes 2003 veröffentlicht. Diese belaufen sich auf 1,5 Millionen EUR. Die Nebenleistungen für Dienstauto und Chauffeur betrugen rund 0,2 Millionen  EUR.

Zu Frage 7:

Wie schon in der Antwort zu Frage 5 ausgeführt, erwarte ich mir aus den dort angegebenen Gründen keine Steigerung des bisherigen Aufwandes für die Vorstandsfunktionen samt Nebenleistungen.

Zu Frage 8:

Die Verteilung, Besetzung und Zahl der Vorstände ist Angelegenheit der verantwortlichen Organe, das heißt des Aufsichtsrates der jeweiligen Gesellschaft. Wie mir die ÖBB-Holding AG und die einzelnen operativen AGs mitgeteilt haben, ist folgende Besetzung geplant:  ÖBB-Holding AG: drei Vorstände, ÖBB-Personenverkehr AG: zwei Vorstände, Rail Cargo Austria AG: zwei Vorstände, ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG: zwei Vorstände, ÖBB-Infrastruktur Bau AG: drei Vorstände, ÖBB-Traktion GesmbH: ein Geschäftsführer, ÖBB-Technische Services GesmbH: ein Geschäftsführer, ÖBB-Immobilienmanagement GesmbH: ein Geschäftsführer, ÖBB-Dienstleistungs GesmbH: ein Geschäftsführer.

Zu Frage 9:

Die Verteilung, Besetzung und Zahl der Vorstände ist Angelegenheit der verantwortlichen Organe, das heißt des Aufsichtsrates der jeweiligen Gesellschaft. Wie mir die ÖBB-Holding AG und die einzelnen operativen AGs mitgeteilt haben, besteht derzeit folgende Besetzung: Holding: zwei Vorstände, und zwar vorm Walde und Dr. Söllinger. Ein Vorstand ist auszuschreiben. Rail Cargo Austria AG: zwei Vorstände. Bestellt ist Herr Schmidt, ein Vorstand ist auszuschreiben. Infrastruktur Betrieb AG: zwei  Vorstände, einer ist bestellt, nämlich Zimmermann, einer ist vom Aufsichtsrat noch zu bestellen. Infra Bau AG: drei Vorstände, diese sind vom Aufsichtsrat noch zu bestellen. Traktion GesmbH: ein Geschäftsführer, nämlich Wiltberger. Technische Services GesmbH: ein Geschäftsführer, nämlich Seiser. DienstleistungsGesmbH: ein Geschäftsführer ist auszuschreiben. Immobilien GesmbH: ein Geschäftsführer ist auszuschreiben.

Zu Frage 10:

Bisher wurden bei allen Vertragsabschlüssen die Bestimmungen des Stellenbesetzungsgesetzes und der Schablonenverordnung so wie des § 54 Abs. 10 Bundesbahnstrukturgesetz eingehalten. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen ist auch der Grund, warum der Aufsichtsrat der ÖBB-Holding AG den durch den Abgang von Dr. Moser frei gewordenen Vorstandsposten ausgeschrieben hat, auch wenn in der Umstrukturierungsphase die Holding AG dringend einen dritten Vorstand benötigt.

Zu Frage 11:

Diese Funktionen sind derzeit in Ausschreibung oder müssen noch ausgeschrieben werden oder müssen noch vom Aufsichtsrat bestellt werden.

Zu Frage 12:

Über Ausschreibungszeit und -datum, Anforderungsprofil, Qualifikation und Kriterien entscheidet das für die Vorstandsbesetzung zuständige und laut Aktiengesetz verantwortliche Organ, nämlich der Aufsichtsrat. Ich halte mich an die Organdisziplin. Wie mir die ÖBB-Holding AG mitgeteilt hat, erfolgt die Ausschreibung dieses Wochenende in den Zeitungen.
Herr Ing. Matthias Reichhold ist derzeit in einer Managementfunktion in einem großen renommierten Privatunternehmen tätig. Eine frühere politische Funktion kann nicht von vornherein ein Ausschließungsgrund für eine Vorstandsfunktion in einem Unternehmen sein, sei es privat oder staatlich.

Zu Frage 13:

Frühpensionierungen sind nicht nur bei den ÖBB, sondern in sehr vielen Unternehmen ein Weg gewesen, Personal sozial verträglich abzubauen. Erinnern wir uns nur an die verstaatlichte Industrie, die überhaupt erst in großem Stil damit begonnen hat. Wie Sie wissen, ist bei den ÖBB eine Kündigung der pragmatisierten und noch dazu mit Einzelverträgen abgesicherten Mitarbeiter nicht möglich. Daher hat man schon vor längerer Zeit - und das wurde auch bei keiner der im Nationalrat vorgenommenen  Novellierungen des Bundesbahnpensionsgesetzes verändert – diese Möglichkeit der Frühpensionierung pragmatisierter Mitarbeiter von Dienstes wegen unter ganz bestimmten Bedingungen geschaffen. Damit wollte man dem Unternehmen die Möglichkeit geben, Mitarbeiter, für die keine Verwendung mehr möglich ist, sozial verträglich abzubauen. Davon haben die ÖBB nur in sehr kleinem Umfang Gebrauch gemacht, wie Sie den Zahlen im Vergleich zur Gesamtanzahl der Beschäftigten von derzeit zirka 47000 entnehmen können. 2001: 74 Frühpensionierungen aus betrieblichen Gründen, 2002: 103, 2003: 87, 2004: 79 Frühpensionierungen – Stand 22.7.2004.
Frühpensionierungen von Dienstes wegen sind kein durch den Aufsichtsrat genehmigungspflichtiges Geschäft. Daher hat der Vorstand den Aufsichtsrat auch nicht über diese Frühpensionierungen informiert.

Zu Frage 14:

Da die Frühpensionierungen nicht aufsichtsratspflichtig sind, kann der Staatskommissär mir darüber auch nicht berichten. Die ÖBB teilen mir mit, dass diese Daten dem Datenschutz unterliegen. Jeder Einzelfall wird individuell betrachtet. Eine Kategorisierung ist nicht möglich.

Zu Frage 15:

Wie mir der ÖBB-Vorstand mitteilte, "stimmen der Vorstand und Herr Direktor Moldaschl darin überein, daß durch die Umstrukturierung die Position des Zentralbereichsleiters PAS" - Personal, Ausbildung und Services  - "entfällt. Ein adäquater Ersatzdienstposten steht nicht zur Verfügung, daher ist der Tatbestand des § 2.2.5. Bundesbahnpensionsgesetz erfüllt. Herr Dir. Moldaschl wird daher mit Wegfall seiner Funktion von Dienstes wegen in dauernden Ruhestand versetzt." - Zitat aus dem Schreiben des Vorstandes vom 15. Juli 2004.

Zu Frage 16:

Das ist ausschließlich Sache der Organe. Einen Hauptversammlungsbeschluss in dieser Angelegenheit werde ich nicht herbeiführen.

Zu Frage 17:

Aus diesem Titel heraus sind den ÖBB keine Kosten entstanden. Die Pensionsansprüche sind geringer als die Aktivbezüge. Da die ÖBB nicht unbeträchtlich aus dem Bundesbudget finanziert werden, wirkt sich dieser Effekt auch auf das Bundesbudget aus. Allerdings kommt es im Kapitel 55  (Pensionen) zu Mehraufwendungen, im Kapitel 65 (Zahlungen an die ÖBB) dafür zu höheren Minderausgaben.

Zu Frage 18:

Es ist klar, dass in der Phase der Umstrukturierung jedenfalls höhere Kosten anfallen. Das geht von der Ausarbeitung der entsprechenden Verträge zwischen den einzelnen operativen Aktiengesellschaften über die Erstellung von Planbilanzen und Umgründungsplänen bis zur Erstellung der Businesspläne der neuen Gesellschaften. Dabei werden naturgemäß die Beraterleistungen von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern erforderlich sein. Die Komplexität des Umstrukturierungsprozesses bedingt daher auch ein Ansteigen der Beratungskosten. Ich bin aber davon überzeugt, dass diese Kosten nach erfolgter Umstrukturierung wieder auf dem vorherigen Niveau oder darunter liegen werden.

Zu Frage 19:

Wie mir die ÖBB mitteilen, betragen die Beraterkosten zirka 0,5 Prozent des Gesamtaufwandes. Dies entspricht in etwa den Umstrukturierungskosten der Jahre 1994 und 1995: 1995 nominell 13,7 Millionen EUR. Die Beraterkosten betrugen 2001 7,4 Millionen EUR, 2002 12,7 Millionen EUR, 2003 16,2 Millionen EUR und 2004 - Jänner bis Juni - 5,1 Millionen EUR. Ich habe schon mehrfach auf das Aktiengesetz verwiesen. Als Eigentümer ist mein Instrument nur die Hauptversammlung. Es ist die Verantwortung des zuständigen Organs, nämlich des Aufsichtsrates, die Beraterkosten zu genehmigen und zu überprüfen.
Bei den ÖBB alt ist der Eigentümervertreter in Form des Staatskommissärs anwesend. Aufsichtsrat und Eigentümer werden  über Aufsichtsratssitzung, Geschäftsordnung Vorstand, Geschäftsordnung Aufsichtsrat, Annex Geschäftsordnung Aufsichtsrat über die Beraterleistungen bei den ÖBB laufend informiert.

Zu Frage 20:

Wie mir die ÖBB mitteilen, für Power 2005, Cross-Border-Leasing-Verträge im Zusammenhang mit dem Bundesbahn-Strukturgesetz 2003, Dienstrecht, Postbus/Bahnbus-Integration,  Streikfragen, steuerliche Eröffnungsbilanzen und Körperschaftsteuerpflicht. Aus Power 2005 werden 290 Millionen EUR bis 2005 generiert, 2003 wurden bereits 36 Millionen EUR ergebniswirksam realisiert. Im Vergleich zu namhaften Unternehmen, wie zum Beispiel der DB-AG und der Lufthansa, liegen die ÖBB deutlich unter deren Werten. Ich möchte nochmals betonen, dass in der Umstrukturierungsphase erhöhte Beraterkosten notwendig sind. Die Kontrolle der Höhe und Angemessenheit ist Angelegenheit der  zuständigen und gemäß Aktiengesetz verantwortlichen Organe, nämlich des Aufsichtsrates.

Zu Frage 21:

Es steht dem Nationalrat jederzeit frei, einen Prüfauftrag an den Rechnungshof zu geben, wenn er diesen für notwendig und angebracht hält.

Zu Frage 22:

Ich bin überzeugt davon, dass die Vorstände der ÖBB-Holding AG, die der Aufsichtsrat nach sorgfältiger Prüfung bestellt hat, diese Umstrukturierung zeitgerecht und gesetzeskonform durchführen werden. Ich bin auch davon überzeugt, dass es unter Mitwirkung der Betriebsräte und der Gewerkschaft gelingen wird, den vereinbarten Generalkollektivvertrag zu errichten. Ebenso bin ich davon überzeugt, dass der Vorstand der ÖBB-Holding AG in gemeinsamer Anstrengung und in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem von mir bestellten Aufsichtsrat dieses komplexe Werk so umsetzt, dass am 1.  Jänner 2005 alle neuen Gesellschaften, ausgestattet mit dem ihnen zugehörigen Personal, Vermögen und Grundstücken und ihren erforderlichen Organen, voll zu arbeiten beginnen können. - Danke. (Beifall bei der ÖVP  und  den Freiheitlichen.)