Wie ÖVP Staatssekretär Kukacka den Bundesrat mit falschen „Wahrheiten“ hinters Licht führt – und keiner Widerspricht!!!
Dringliche Anfrage der Bundesräte Karl Boden, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Skandalreihe
in den ÖBB:
Chaos im Management, mangelhafte Umsetzung der Reform, ungerechte
Frühpensionierungen und Explosion von Kosten für externe Berater
(2232/J-BR/2004)
Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über
die Dringliche Anfrage der Bundesräte Karl Boden, Kolleginnen und Kollegen an
den Herrn Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie.
Da diese Anfrage inzwischen allen Bundesräten zugegangen ist, erübrigt sich
eine Verlesung durch die Schriftführung. Ich erteile Herrn Bundesrat Karl Boden
als erstem Anfragesteller zur Begründung der Anfrage das Wort.
18:55
Bundesrat Karl Boden (SPÖ, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Herr
Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Ein Paradeunternehmen wie die
Österreichischen Bundesbahnen wurde innerhalb kürzester Zeit von dieser
blau-schwarzen Bundesregierung - um im Jargon unseres Kollegen Weilharter zu
sprechen - zu einem "Scherbenhaufen" degradiert. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Vier verschiedene Minister sind innerhalb kürzester Zeit diesem
Paradeunternehmen vorgestanden! Der Vorstand, der Aufsichtsrat, wurde von dieser
Regierung um teures Geld bestellt, wobei diese Bundesregierung unfähig ist,
dieses Unternehmen zu leiten.
Unter dem Deckmantel "ÖBB-Reform" wird dieses Unternehmen in kleine Teile
zerteilt, sozusagen filetiert, um es für die Privatisierung, um es für den
Verkauf vorzubereiten. Anstatt mit Sorgfalt und mit Weitsicht zu handeln, wird
nur auf Postenschacher, auf Einfluss und Macht geachtet.
Herr Staatssekretär Kukacka, ich kann dieses ewige Jammern schon fast nicht mehr
hören: Wir müssen sparen!, heißt es immer von Ihnen. Wo spart denn diese
Regierung eigentlich?! - Das Geld wird von dieser Bundesregierung zum Fenster
hinausgeworfen!
Man braucht sich ja nur den sehr teuren Vorstand bei den Österreichischen
Bundesbahnen anzuschauen, dazu ebenso teure bis noch teurere Berater, die das
Unternehmen ÖBB beraten, ja dorthin bringen sollten, dass es wieder auf
Erfolgskurs kommt. Nur eines will man sich ganz offensichtlich nicht leisten:
die Arbeiter, die müssen bei den ÖBB "wegrationalisiert", müssen eingespart
werden!
Herr Staatssekretär Kukacka, machen wir doch einmal den Versuch: Schicken wir
den ÖBB-Vorstand für zwei Monate auf Urlaub! Ich glaube, es würde niemandem
auffallen, dass die ÖBB keinen Vorstand haben! (Beifall bei der SPÖ. -
Zwischenruf des Bundesrates Gruber.)
Jeder Arbeiter hingegen, der bei den ÖBB eingespart wird, jeder Posten, der
nicht nachbesetzt wird, ist ein wichtiger Posten; und genau da aber würde jede
einzelne Kraft abgehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Innovative Verkehrspolitik wäre gefragt!
Ich erwähne in diesem Zusammenhang etwa nur die so genannte Liberalisierung des
Schienennetzes von Rail Cargo Austria: Eine tatsächliche Liberalisierung wurde
total verschlafen! Die ÖBB sind auf dem Markt praktisch nicht mehr vorhanden!
Meine Damen und Herren von ÖVP und FPÖ, mit Einsparungen, mit einem Aushungern
und einem "Gesundschrumpfen" von bestimmten Linien kann man, wie Sie
fälschlicherweise meinen, keinen Betrieb sanieren! Nur durch vermehrten Einsatz,
durch Engagement und vor allem durch Motivation der Kolleginnen und Kollegen
kann man dieses Ziel erreichen. Meiner Ansicht nach sind Ihre ständigen Sager,
dass man versuchen werde, den Verkehr von der Straße auf die Schiene zu bringen,
lediglich Lippenbekenntnisse! Seit Jahren reden Sie davon - und in Wirklichkeit
wird nichts in diese Richtung getan! Sehen wir uns einmal die Schweiz an! Herr
Kollege Himmer, Sie sind ja so auslandsfreundlich, indem Sie immer auf die
Situation in Deutschland hinweisen. Schauen wir uns jetzt einmal an, wie viel in
der Schweiz auf der Schiene transportiert wird! Im Inlandsverkehr werden in der
Schweiz 38 Prozent der Güter auf der Schiene transportiert; im durchgehenden
Transitverkehr werden dort 65 Prozent auf der Schiene transportiert. – In
Österreich hingegen haben wir nicht einmal 10 Prozent auf der Schiene, wobei bei
uns immer wieder darüber gejammert wird, dass der Straßenverkehr ständig steigt!
Grund für diese Dringliche Anfrage ist die Tatsache, dass trotz der Anhebung des
Pensionsantrittsalters ein Personalchef im Alter von 47 Jahren in Frühpension
geschickt wird. Man kann sich doch nicht - wir haben es eben erst gehört - eines
Personalmanagers entledigen, indem man ihn ganz einfach in Frühpension schickt.
Herr
Staatssekretär! Nicht das pragmatisierte Dienstverhältnis des Kollegen ist
Grund dafür. Man kann auch einen anderen Job für ihn suchen, man muss nicht
alle, die man nicht brauchen kann, in Frühpension schicken. Unüberwindbare
Meinungsverschiedenheiten. - Wo gibt es diese nicht immer wieder? Stein des
Anstoßes war ein Protokoll, das der Personalchef übermittelt und in dem er
kritisiert hat, dass der Vorstand bei der ÖBB-Reform in Bezug auf
Personalangelegenheiten säumig gewesen sei. Die Personalangelegenheiten bei den
ÖBB sind sicherlich ein zentrales Thema, und dass Personalchef Moldaschl ein
Fachmann auf diesem Gebiet ist, ist unumstritten. Wenn man bedenkt, dass jetzt
gleich sechs Personen seine Arbeit übernehmen sollen, weiß man, was dieser
Mensch eigentlich geleistet hat. Es braucht sechs Personen, die die Arbeit
eines Einzelnen übernehmen sollen.
Im "Kurier" vom 18. Juli 2004 ist auf Seite 2 zu lesen, dass man sich nicht nur
dieses einen Mitarbeiters entledigt hat, sondern dass es in den letzten Jahren
mehrere Personen gegeben hat, die dem Unternehmen nicht zu Gesicht gestanden
sind und in Frühpension geschickt wurden. 2001 zum Beispiel wurden 74
Mitarbeiter in Frühpension geschickt, 2002 waren es 103, 2003 noch einmal 38,
und 2004 spricht man von 70 Mitarbeitern, die in die Frühpension geschickt
wurden.
Doch nicht genug! Kaum einen Tag später wurde der Öffentlichkeit mitgeteilt,
dass die ÖBB eine Goldgrube für Beraterfirmen sind, so der "Standard" vom 19.
Juli. "Die ÖBB sind in den vergangenen beiden Jahren ein sattes Geschäft für
Unternehmensberater geworden. ... konkret um 154 %, wie ein Sprecher des
Unternehmens bestätigt hat. Gemessen an den konstanten Consulting-Ausgaben von
um die 8 Mio. Euro per anno 2000 und 2001 heißt das, dass die Berater an den ÖBB
im Vorjahr mehr als 20 Mio. Euro verdient haben." (Bundesrat Mag. Himmer: Wie
hoch ist der Bundeszuschuss?)
Meine Damen und Herren! Weshalb muss man beim Personal sparen? Weshalb muss man
auf der anderen Seite Millionen an Beratungskosten ausgeben, wenn man doch einen
hoch bezahlten Vorstand hat, Herr Staatssekretär? Wir leisten uns einen Vorstand
um teures Geld, und zusätzlich brauchen wir Beraterfirmen? -
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das die Zukunft sein soll. Außerdem bin ich
der Meinung, dass man den Betroffenen nichts Gutes tut, wenn man sie in
Frühpension schickt. Wer möchte schon im Alter von 47 Jahren Pensionist sein?
Ich jedenfalls nicht! Noch dazu, wo jeder - das ist heute schon in der Debatte
über die Pensionsharmonisierung angesprochen worden - genau das bekommt, was er
einbezahlt hat beziehungsweise was ihm zusteht. Das heißt: nach zehn Jahren 40
Prozent, nach 20 Jahren 57 Prozent des Bruttogehaltes.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin selbst ein Betroffener. Ich bin
seit 35 Jahren bei den Österreichischen Bundesbahnen tätig, und ich bin nach wie
vor ein motivierter Mitarbeiter - trotz meiner 35-jährigen Tätigkeit! Ich mache
diesen Job gerne, und ich würde mich wirklich kränken, wenn ich ihn aus
dienstlichen Gründen nicht mehr verrichten könnte. Ich bin auch froh, hier als
Politiker zu sprechen. Wenn unüberwindbare Meinungsverschiedenheiten - und auch
ich pflege diese derzeit mit den Österreichischen Bundesbahnen - mich nun zur
Aufgabe zwingen würden, so wäre das für mich wirklich nicht sehr angenehm.
Herr Staatssekretär! Wir haben einige für uns sehr wichtige Fragen an Sie
gestellt, und ich bin schon gespannt, wie Sie uns auf diese Fragen antworten
werden. (Beifall bei der SPÖ.)
19:06
Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Staatssekretär, ich darf Sie um die
Beantwortung bitten.
19:06
Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag.
Helmut Kukacka: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Bundesrat!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Boden! Wenn man über die
Bundesbahn spricht, dann muss man natürlich auch sehen, welche Veränderungen
sich insgesamt in der Verkehrspolitik in den letzten Jahren, im letzten
Jahrzehnt ergeben haben und dass sich die grundlegenden Voraussetzungen auch für
den Schienenverkehr sehr verändert haben.
Das ist das, was von Ihnen und von Ihren Fraktionskollegen leider viel zu wenig
berücksichtigt wird: dass es sich hier um kein Monopolunternehmen mehr handelt,
das den Schienenverkehr für sich gepachtet hat, sondern dass sich die
europäischen Rahmenbedingungen geändert haben. Es gibt auch auf diesem Markt -
und das wird zunehmend der Fall sein - Liberalisierung, es wird zunehmend mehr
Wettbewerb geben, und die Bahn wird sich auf diesen Wettbewerb einstellen
müssen.
Das sollten Sie zur Kenntnis nehmen, und das ist auch der Grund dafür, dass wir
diese Reformen durchführen - im Interesse der Bahn, im Interesse eines modernen
Schienenverkehrs. Es ist nicht so, dass wir in Österreich eine Ausnahmesituation
herstellen oder Reformen durchführen wollen, wie es sie in anderen Ländern nicht
gibt, sondern das ist ein europäischer Trend, und dieser Trend weist eben in die
Zukunft. Deshalb ist es wichtig, dass wir diese Reformen entsprechend
durchführen. Ich möchte jetzt nicht auf die einzelnen Details, weshalb die
Bahnreform genau so und nicht anders gemacht werden muss, eingehen. Wir haben
schon einmal darüber diskutiert, und das würde jetzt auch diesen Rahmen
sprengen, aber Sie haben die Schweiz als Beispiel genannt. - Okay, ich
akzeptiere das, aber genau dorthin wollen wir kommen, wo die Schweiz jetzt auch
ist.
Nehmen Sie daher zur Kenntnis, dass die Schweizer Bahn nun einmal eine drei Mal
so hohe Produktivität aufweist wie zum Beispiel die Österreichischen
Bundesbahnen!
Nehmen Sie zur Kenntnis, dass das Pensionsantrittsalter bei der Schweizer Bahn
bei 65 Jahren liegt und nicht wie bei uns nach wie vor im Durchschnitt bei 52
Jahren! (Beifall bei Bundesräten der ÖVP. - Rufe bei der SPÖ: 47! - Bundesrat
Gruber: Mit 47 mit Gewalt in Pension geschickt!)
Nehmen Sie also zur Kenntnis, dass die Schweiz andere grundlegende
Voraussetzungen bietet, und zwar auch ihren Mitarbeitern! Und genau dorthin,
meine Damen und Herren, wo die Schweiz heute schon ist, müssen wir kommen! Dann
werden die ÖBB ein ähnlich vorbildliches Verkehrsunternehmen, und genau in diese
Richtung wollen wir gehen.
Meine Damen und Herren! Wir haben auch im letzten Sommer einmal ganz heftig über
das Thema ÖBB, über das Dienstrecht der ÖBB und das Pensionsantrittsalter bei
den ÖBB diskutiert, denn schon vor rund einem Jahr hat es derartige Schlagzeilen
in den Zeitungen gegeben: "Bahn zwingt Mitarbeiter in Pension", "Die ÖBB
pensionieren sogar 37-Jährige". – Sie können sich an die Diskussion, die es
voriges Jahr in diesem Zusammenhang gegeben hat, erinnern?
Heuer haben wir ein ähnliches Phänomen, nur geht es nicht um eine 37-Jährige,
sondern es geht um einen 47-Jährigen. Ein Jahr ist in der Zwischenzeit
vergangen, und in diesem Jahr ist sehr viel geschehen. Die Bahn ist grundlegend
auf neue Beine gestellt worden, hat neue Strukturen bekommen, kann sich nun dem
Weg in die Zukunft anpassen, hat alle Voraussetzungen, um ein modernes,
leistungsfähiges, auf dem Markt tätiges Unternehmen zu sein. Aber es gibt noch
einige wenige Probleme, die wir in diesem Zusammenhang eben auch lösen müssen.
Beim Dienstrecht ist auch einiges Wichtiges geschehen, meine Damen und Herren -
nicht nur bei den Strukturen, auch im Dienstrecht, auch gemeinsam mit der
Gewerkschaft, das möchte ich durchaus anerkennen. Es wurden weitgehende
Anpassungen an das ASVG vorgenommen. Denken wir an die Lohnfortzahlung, an die
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – Anpassung im Wesentlichen an die
ASVG-Richtlinien!
Insgesamt konnten wir durch die Abschaffung so mancher Sonderrechte im
Dienstrecht über 100 Millionen EUR jährlich einsparen. Das ist wichtig für die
Produktivität und die Wettbewerbsfähigkeit dieses Unternehmens. Wir konnten das
Drohpotential in Bezug auf Arbeitszeitbestimmungen, das es durch die EU gegeben
hat, weitgehend abwenden. Das heißt, wir haben ein moderneres Dienstrecht
geschaffen, und damit auch die Bahn verstärkt in Richtung Normalität geführt.
Wir haben versucht - und das werden wir auch weiterhin tun -, die ÖBB zu einem
ganz normalen Unternehmen zu machen, sowohl in betriebswirtschaftlicher
Hinsicht, als natürlich auch betreffend ihre Arbeitsrechtsordnung und ihr
Dienstrecht.
Aber es gibt einen wichtigen Punkt, den wir noch nicht ausreichend geklärt
haben, nämlich die Frage der Pragmatisierung der so genannten Alt-ÖBBler und der
Reform der speziellen Kündigungsschutzbestimmungen bei den ÖBB. Genau darum geht
es heuer wieder. Im vorigen Jahr ist es schon darum gegangen, als diese
37-Jährige von den ÖBB gekündigt wurde, nein - falsch -, in die betriebliche
Pension geschickt wurde, und auch jetzt geht es wieder um einen ähnlichen Fall.
Wir müssen dieses Problem einfach konkret angehen und können uns - und das ist
auch ein Appell an Sie - nicht immer wieder darüber hinwegturnen. Schon im
"Kurier" vom 2. August des vorigen Jahres ist gestanden: "Wer von 365 Tagen im
Jahr 290 im Krankenstand ist, aber trotzdem nicht chronisch krank ist, der
würde in jedem Unternehmen der Welt ... gekündigt werden. Nicht so bei der ÖBB,
dort wird man Frühpensionist."
Meine Damen und Herren! Das ist ungerecht. Das ist auch ungerecht gegenüber all
jenen ASVG-Mitarbeitern, die sich das nicht leisten können, die bei der Voest
oder bei jedem anderen Betrieb selbstverständlich gekündigt werden, wenn dort
ähnliche Verhältnisse einreißen wie bei den ÖBB. Ich denke, dieses Beispiel
illustriert doch sehr klar, dass im ÖBB-Dienstrecht einiges geändert werden
muss. (Bundesrat Stadler: Herr Staatssekretär! Wissen Sie den Grund, warum der
in Krankenstand gewesen
ist? Das muss man schon dazusagen!) - Es geht ja gar nicht um diesen einen
Fall!
(Bundesrat Stadler: Sie reden von diesem einen Fall!) 70 Prozent der
ÖBB-Mitarbeiter gehen aus Krankheitsgründen in Pension. (Bundesrat Kraml: Fragen
Sie sich, warum!) Durchschnittsalter: 52 Jahre. Sie werden mir doch nicht
erzählen wollen, dass bei den ÖBB 70 Prozent der Mitarbeiter krank sind, weil
die Belastungen so arg sind - im Vergleich zu anderen Unternehmen wie etwa der
Voest, wo die Leute am Hochofen arbeiten müssen! (Bundesrat Stadler: Und die
arbeiten bis 65!) Hier gibt es einen Systemfehler, den Sie doch endlich einmal
eingestehen müssen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den
Freiheitlichen. – Bundesrat Boden: Aber den Krankenstand muss ja ein Arzt
bestätigen! Sie stellen die Ärzte in Frage!) Das ist eben der Punkt auch in
diesem Fall mit Herrn Dr. Moldaschl. Dem ÖBB-Vorstand steht nämlich die
Frühpensionierung aus betrieblichen Gründen als einzige Möglichkeit zur
Aufkündigung des Arbeitsverhältnisses dieses Mitarbeiters zur Verfügung. Für 90
Prozent der ÖBB-Mitarbeiter gibt es die Möglichkeit der Kündigung gar nicht,
weil sie eben ihre alt-pragmatisierten Rechte haben, meine Damen und Herren!
Ich will mich jetzt gar nicht einmischen in der Frage, ob diese Kündigung -
wieder falsch -, ob diese betriebliche Pensionierung gerechtfertigt war oder ob
es nicht auch andere Möglichkeiten gegeben hätte (Bundesrat Gruber: G'scheiter,
der Vorstand wäre gegangen!), denn das ist Sache des Vorstandes.
Es ist nicht Sache der Politik, sich hier einzumischen. (Bundesrat Stadler: Das
ist schade!) Wir werden uns nicht einmischen. Aufgabe der Politik ist es, für
die richtigen Rahmenbedingungen zu sorgen, nämlich dafür zu sorgen, dass es bei
den ÖBB auch jene ganz normalen arbeits-, sozial- und dienstrechtlichen
Rahmenbedingungen gibt wie in jedem anderen Unternehmen auch und dass die
Mitarbeiter nicht mangels Alternativen in Frühpension geschickt werden müssen,
meine Damen und Herren! Das ist das Thema.
Sie hätten auch schon einmal die Möglichkeit gehabt, hier entsprechend
mitzuwirken. Sie wissen ja, dass wir die Möglichkeit der Kündigung unter ganz
bestimmten Voraussetzungen in unserem Entwurf zur Abänderung des Dienstrechtes
ursprünglich vorgesehen gehabt haben. Sie wissen auch, zu welchen Reaktionen das
geführt hat. Sie wissen, dass die SPÖ und die Gewerkschaft sofort ganz
entschieden dagegen waren, meine Damen und Herren!
Bis zum Streik haben sie diese Ablehnung sogar getrieben (Bundesrat Gruber: Aus
guten Gründen, Herr Staatssekretär!), obwohl uns der Verfassungsgerichtshof
Recht gegeben und gesagt hat: Selbstverständlich sind auch bei den ÖBB
gesetzliche Eingriffe in das Dienst- und Pensionsrecht aus öffentlichem
Interesse zulässig. Genau das, meine Damen und Herren, halten wir auch in
Zukunft für notwendig und richtig. Sie sollten sich auch selbst einmal
überlegen, ob dieser Zustand dort immer so fortgeführt werden soll oder ob es
nicht eine Frage der Gerechtigkeit und auch der Solidarität mit anderen
Mitarbeitern, mit anderen Arbeitnehmern wäre, dass diese Sonderprivilegien bei
den ÖBB abgeschafft werden!
Sie wissen genau, dass wir es uns nicht leicht gemacht haben, diese speziellen
Kündigungsmöglichkeiten vorzusehen. Wir hätten den Eingriff jedenfalls so
vorgenommen, wir hätten ihn so konzipiert, dass er auch in Übereinstimmung mit
dem verfassungsmäßigen Vertrauensgrundsatz möglich gewesen wäre. Wir haben enorm
hohe Sonderabfertigungen vorgesehen, wie es sie in anderen Bereichen nicht
gegeben hat. Wir hätten eine Altersgrenze eingeführt, bis zu der spätestens eine
Kündigung möglich wäre, nämlich 40 Jahre. Und wir haben uns auch noch durch
entsprechende verfassungsrechtliche Gutachten abgesichert, meine Damen und
Herren! (Bundesrat Boden: Damit man die Mitarbeiter wegbringt!)
Ich denke, wir haben wirklich alles gemacht, um eine vernünftige Lösung
anzustreben, meine Damen und Herren! Ich meine, dass Sie sich überlegen sollten,
ob Sie dieser wirklich vernünftigen Lösung nicht auch zustimmen könnten, nämlich
der Aufhebung dieses speziellen Kündigungsschutzes und der Dauerpragmatisierung
der ÖBB-Mitarbeiter.
Deshalb ist diese Dringliche Anfrage natürlich auch für uns wichtig, und sie
sollte auch für Sie wichtig sein, um sich sozusagen noch einmal ins eigene
Gewissen zu reden, meine Damen und Herren, denn Sie haben es auch in Ihrer Macht
- mit uns gemeinsam -, eine Zwei-Drittel-Lösung zu schaffen, also eine
verfassungsmäßige Mehrheit zustande zu bringen, um diese ungerechtfertigten
Privilegien abzuschaffen und diese wirklich völlig unpassende Altlast auch
endlich zu beseitigen!
Ich glaube, das ist es, was Sie sich in diesem Zusammenhang und im Rahmen dieser
Dringlichen Anfrage auch überlegen sollten. Meine Damen und Herren! Bringen Sie
den Mut auf, bringen Sie die Verantwortung auf, in diesem Bereich auch einmal
etwas zu ändern! Ich sage Ihnen, alle anderen Arbeitnehmer, die nicht bei den
ÖBB sind, werden Ihnen sehr dankbar sein, wenn Sie dazu in der Lage und bereit
sind. Meine Damen und Herren! Auf die anderen Fragen, die Sie an mich gerichtet
haben, darf ich kurz antworten.
Zu Frage 1:
Kapitalvertreter im Aufsichtsrat der ÖBB-Holding sind: Dr. Wolfgang Reithofer,
Vorstandsvorsitzender Wienerberger AG, Dr. Siegfried Dillersberger, Rechtsanwalt
der Rechtsanwalts-Gemeinschaft Dillersberger & Atzl, Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr.
Hermann Egger, Vorstand der KELAG, Ing. Mag. Rudolf Fischer, Vorstand der
Telekom Austria AG, Kommerzialrat Dr. Reinhard Iro, Vorstand der Treibacher
Industrie AG, Dr. Kari Kapsch, Vorstand, Geschäftsführer der Kapsch BusinessCom
AG, Nikolaus Lauda, Geschäftsführer von Flyniki und Do & Co, Prof. Dr. Fredmund
Malik, Geschäftsführer des Malik Management Zentrums St. Gallen, DDr. Regina
Prehofer, Vorstand der Bank Austria-Creditanstalt, Kommerzialrat Franz Rauch,
Geschäftsführer der Rauch Fruchtsäfte GmbH & Co. Das sind die vom Eigentümer
ausgewählten Personen, die die Interessen des Eigentümers, das heißt der
Republik Österreich, vertreten und die das Wohl des Unternehmens entsprechend
dem Aktiengesetz zu wahren haben.
Zu Frage 2:
Über die Geschäftsvorhaben der ÖBB sind der Verkehrsminister und ich
informiert, denn diese werden im Jahr 2004 von den bestehenden ÖBB, also den ÖBB
alt, abgewickelt. In den Aufsichtsrat der ÖBB ist ein Staatskommissär bestellt,
der regelmäßig mündlich und schriftlich über die laufenden Geschäfte der ÖBB
informiert.
Die ÖBB-Holding AG ist nicht mit den laufenden Geschäften, sondern mit der
Umstrukturierung des Unternehmens gemäß Bundesbahnstrukturgesetz beauftragt.
Gemäß § 39 dieses Bundesgesetzes ist regelmäßig und eingehend über alle im
Umgründungsplan vorgesehenen Maßnahmen zur Durchführung der Umstrukturierung zu
berichten. Bisher ist der Vorstand der ÖBB-Holding AG dieser gesetzlichen
Verpflichtung nachgekommen, und ich gehe davon aus, dass das auch in Zukunft so
sein wird.
Zu Frage 3:
Diese Darstellung ist unrichtig und in sich widersprüchlich. Es gibt keine "Befehlsausgabe" an die Vorstände der ÖBB-Holding AG. Dies würde allein schon dem Aktiengesetz widersprechen. Das Aktiengesetz sieht für die einzelnen Organe einer AG eine klare Aufgabentrennung vor, sodass der Eigentümer nur im Wege der Hauptversammlung eine "Befehlsausgabe" durchführen kann. Der Widerspruch in Ihrer Anfrage entsteht dadurch, dass optimale Auslastung des Schienennetzes und Sparsamkeit nicht im Widerspruch zueinander stehen, sondern einander bedingen. Nur bei optimaler Auslastung des Netzes entstehen keine unnötigen Erhaltungs- und Reinvestitionskosten, was das Ziel der Sparsamkeit verwirklichen hilft. Optimale Auslastung heißt auf der anderen Seite allerdings nicht, dass wir leere Züge hin und her führen. Genau dies würde dem Ziel der Sparsamkeit widersprechen. Hinsichtlich der Neuinvestitionen ist in einer Vereinbarung mit dem Finanzminister dafür vorgesorgt, dass die Projekte des Generalverkehrsplans mit einem jährlichen durchschnittlichen Investitionsvolumen von 1,2 Milliarden EUR umgesetzt werden können. Höhere Investitionsquoten sind nicht wünschenswert, weil sie zu einer Überhitzung der Baukonjunktur vor allem im Tiefbau führen können und damit die Baupreise in die Höhe treiben würden.
Zu Frage 4:
Da
die so genannte Befehlsausgabe nicht stattfindet, erübrigt sich hier eine
Antwort.
Zu Frage 5:
In
den bisherigen Führungsstrukturen des staatlichen Eisenbahnsektors, also bei den
ÖBB, bei der Brenner Eisenbahn Gesellschaft, bei der HLAG und bei der SCHIG, gab
es auf Vorstandsebene zwölf Direktoren und in der ersten Berichtsebene 18
Direktoren als Geschäfts- und Zentralbereichsleiter, insgesamt also 28
Führungspositionen. Die entsprechenden Kosten für die Vorstandsgehälter können
Sie dem jährlichen Einkommensbericht des Rechnungshofes entnehmen. Diese waren
schon bisher zumeist höher als die Gehälter der Mitglieder der Bundesregierung.
In der neuen Struktur gemäß Bundesbahnstrukturgesetz wird es auf Vorstandsebene
der Holding und der operativen AGs zehn bis zwölf Direktoren geben. Die
Entscheidung über deren Anzahl liegt bei den dafür verantwortlichen Organen, das
heißt bei den Aufsichtsräten der einzelnen Gesellschaften. Dazu kommen noch fünf
GmbHs, bei denen die Geschäftsführerpositionen zu besetzen sind. Diese sind
durchaus in Funktion und Gehalt mit den bisherigen Geschäfts- und
Zentralbereichsleitern vergleichbar, sodass es zu keiner Vermehrung der Zahl der
Führungspositionen und daher auch nicht zu einer Vermehrung des Aufwandes für
Gehälter kommen soll.
Zu Frage 6:
Diese Zahlen wurden im Rahmen des Geschäftsberichtes 2003 veröffentlicht. Diese
belaufen sich auf 1,5 Millionen EUR. Die Nebenleistungen für Dienstauto und
Chauffeur betrugen rund 0,2 Millionen EUR.
Zu Frage 7:
Wie
schon in der Antwort zu Frage 5 ausgeführt, erwarte ich mir aus den dort
angegebenen Gründen keine Steigerung des bisherigen Aufwandes für die
Vorstandsfunktionen samt Nebenleistungen.
Zu Frage 8:
Die Verteilung, Besetzung und Zahl der Vorstände ist Angelegenheit der
verantwortlichen Organe, das heißt des Aufsichtsrates der jeweiligen
Gesellschaft. Wie mir die ÖBB-Holding AG und die einzelnen operativen AGs
mitgeteilt haben, ist folgende Besetzung geplant: ÖBB-Holding AG: drei
Vorstände, ÖBB-Personenverkehr AG: zwei Vorstände, Rail Cargo Austria AG: zwei
Vorstände, ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG: zwei Vorstände, ÖBB-Infrastruktur Bau
AG: drei Vorstände, ÖBB-Traktion GesmbH: ein Geschäftsführer, ÖBB-Technische
Services GesmbH: ein Geschäftsführer, ÖBB-Immobilienmanagement GesmbH: ein
Geschäftsführer, ÖBB-Dienstleistungs GesmbH: ein Geschäftsführer.
Zu Frage 9:
Die Verteilung, Besetzung und Zahl der Vorstände ist Angelegenheit der verantwortlichen Organe, das heißt des Aufsichtsrates der jeweiligen Gesellschaft. Wie mir die ÖBB-Holding AG und die einzelnen operativen AGs mitgeteilt haben, besteht derzeit folgende Besetzung: Holding: zwei Vorstände, und zwar vorm Walde und Dr. Söllinger. Ein Vorstand ist auszuschreiben. Rail Cargo Austria AG: zwei Vorstände. Bestellt ist Herr Schmidt, ein Vorstand ist auszuschreiben. Infrastruktur Betrieb AG: zwei Vorstände, einer ist bestellt, nämlich Zimmermann, einer ist vom Aufsichtsrat noch zu bestellen. Infra Bau AG: drei Vorstände, diese sind vom Aufsichtsrat noch zu bestellen. Traktion GesmbH: ein Geschäftsführer, nämlich Wiltberger. Technische Services GesmbH: ein Geschäftsführer, nämlich Seiser. DienstleistungsGesmbH: ein Geschäftsführer ist auszuschreiben. Immobilien GesmbH: ein Geschäftsführer ist auszuschreiben.
Zu Frage 10:
Bisher wurden bei allen Vertragsabschlüssen die Bestimmungen des
Stellenbesetzungsgesetzes und der Schablonenverordnung so wie des § 54 Abs. 10
Bundesbahnstrukturgesetz eingehalten. Die Einhaltung dieser gesetzlichen
Bestimmungen ist auch der Grund, warum der Aufsichtsrat der ÖBB-Holding AG den
durch den Abgang von Dr. Moser frei gewordenen Vorstandsposten ausgeschrieben
hat, auch wenn in der Umstrukturierungsphase die Holding AG dringend einen
dritten Vorstand benötigt.
Zu Frage 11:
Diese Funktionen sind derzeit in Ausschreibung oder müssen noch ausgeschrieben
werden oder müssen noch vom Aufsichtsrat bestellt werden.
Zu Frage 12:
Über
Ausschreibungszeit und -datum, Anforderungsprofil, Qualifikation und Kriterien
entscheidet das für die Vorstandsbesetzung zuständige und laut Aktiengesetz
verantwortliche Organ, nämlich der Aufsichtsrat. Ich halte mich an die
Organdisziplin. Wie mir die ÖBB-Holding AG mitgeteilt hat, erfolgt die
Ausschreibung dieses Wochenende in den Zeitungen.
Herr Ing. Matthias Reichhold ist derzeit in einer Managementfunktion in einem
großen renommierten Privatunternehmen tätig. Eine frühere politische Funktion
kann nicht von vornherein ein Ausschließungsgrund für eine Vorstandsfunktion in
einem Unternehmen sein, sei es privat oder staatlich.
Zu Frage 13:
Frühpensionierungen sind nicht nur bei den ÖBB, sondern in sehr vielen
Unternehmen ein Weg gewesen, Personal sozial verträglich abzubauen. Erinnern wir
uns nur an die verstaatlichte Industrie, die überhaupt erst in großem Stil damit
begonnen hat. Wie Sie wissen, ist bei den ÖBB eine Kündigung der pragmatisierten
und noch dazu mit Einzelverträgen abgesicherten Mitarbeiter nicht möglich. Daher
hat man schon vor längerer Zeit - und das wurde auch bei keiner der im
Nationalrat vorgenommenen Novellierungen des Bundesbahnpensionsgesetzes
verändert – diese Möglichkeit der Frühpensionierung pragmatisierter Mitarbeiter
von Dienstes wegen unter ganz bestimmten Bedingungen geschaffen. Damit wollte
man dem Unternehmen die Möglichkeit geben, Mitarbeiter, für die keine Verwendung
mehr möglich ist, sozial verträglich abzubauen. Davon haben die ÖBB nur in sehr
kleinem Umfang Gebrauch gemacht, wie Sie den Zahlen im Vergleich zur
Gesamtanzahl der Beschäftigten von derzeit zirka 47000 entnehmen können. 2001:
74 Frühpensionierungen aus betrieblichen Gründen, 2002: 103, 2003: 87, 2004: 79
Frühpensionierungen – Stand 22.7.2004.
Frühpensionierungen von Dienstes wegen sind kein durch den Aufsichtsrat
genehmigungspflichtiges Geschäft. Daher hat der Vorstand den Aufsichtsrat auch
nicht über diese Frühpensionierungen informiert.
Zu Frage 14:
Da die Frühpensionierungen nicht aufsichtsratspflichtig sind, kann der Staatskommissär mir darüber auch nicht berichten. Die ÖBB teilen mir mit, dass diese Daten dem Datenschutz unterliegen. Jeder Einzelfall wird individuell betrachtet. Eine Kategorisierung ist nicht möglich.
Zu Frage 15:
Wie
mir der ÖBB-Vorstand mitteilte, "stimmen der Vorstand und Herr Direktor
Moldaschl darin überein, daß durch die Umstrukturierung die Position des
Zentralbereichsleiters PAS" - Personal, Ausbildung und Services - "entfällt.
Ein adäquater Ersatzdienstposten steht nicht zur Verfügung, daher ist der
Tatbestand des § 2.2.5. Bundesbahnpensionsgesetz erfüllt. Herr Dir. Moldaschl
wird daher mit Wegfall seiner Funktion von Dienstes wegen in dauernden Ruhestand
versetzt." - Zitat aus dem Schreiben des Vorstandes vom 15. Juli 2004.
Zu Frage 16:
Das
ist ausschließlich Sache der Organe. Einen Hauptversammlungsbeschluss in dieser
Angelegenheit werde ich nicht herbeiführen.
Zu Frage 17:
Aus
diesem Titel heraus sind den ÖBB keine Kosten entstanden. Die Pensionsansprüche
sind geringer als die Aktivbezüge. Da die ÖBB nicht unbeträchtlich aus dem
Bundesbudget finanziert werden, wirkt sich dieser Effekt auch auf das
Bundesbudget aus. Allerdings kommt es im Kapitel 55 (Pensionen) zu
Mehraufwendungen, im Kapitel 65 (Zahlungen an die ÖBB) dafür zu höheren
Minderausgaben.
Zu Frage 18:
Es
ist klar, dass in der Phase der Umstrukturierung jedenfalls höhere Kosten
anfallen. Das geht von der Ausarbeitung der entsprechenden Verträge zwischen den
einzelnen operativen Aktiengesellschaften über die Erstellung von Planbilanzen
und Umgründungsplänen bis zur Erstellung der Businesspläne der neuen
Gesellschaften. Dabei werden naturgemäß die Beraterleistungen von
Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern erforderlich sein.
Die Komplexität des Umstrukturierungsprozesses bedingt daher auch ein Ansteigen
der Beratungskosten. Ich bin aber davon überzeugt, dass diese Kosten nach
erfolgter Umstrukturierung wieder auf dem vorherigen Niveau oder darunter liegen
werden.
Zu Frage 19:
Wie
mir die ÖBB mitteilen, betragen die Beraterkosten zirka 0,5 Prozent des
Gesamtaufwandes. Dies entspricht in etwa den Umstrukturierungskosten der Jahre
1994 und 1995: 1995 nominell 13,7 Millionen EUR. Die Beraterkosten betrugen 2001
7,4 Millionen EUR, 2002 12,7 Millionen EUR, 2003 16,2 Millionen EUR und 2004 -
Jänner bis Juni - 5,1 Millionen EUR. Ich habe schon mehrfach auf das
Aktiengesetz verwiesen. Als Eigentümer ist mein Instrument nur die
Hauptversammlung. Es ist die Verantwortung des zuständigen Organs, nämlich des
Aufsichtsrates, die Beraterkosten zu genehmigen und zu überprüfen.
Bei den ÖBB alt ist der Eigentümervertreter in Form des Staatskommissärs
anwesend. Aufsichtsrat und Eigentümer werden über Aufsichtsratssitzung,
Geschäftsordnung Vorstand, Geschäftsordnung Aufsichtsrat, Annex Geschäftsordnung
Aufsichtsrat über die Beraterleistungen bei den ÖBB laufend informiert.
Zu Frage 20:
Wie mir die ÖBB mitteilen, für Power 2005, Cross-Border-Leasing-Verträge im
Zusammenhang mit dem Bundesbahn-Strukturgesetz 2003, Dienstrecht,
Postbus/Bahnbus-Integration, Streikfragen, steuerliche Eröffnungsbilanzen und
Körperschaftsteuerpflicht. Aus Power 2005 werden 290 Millionen EUR bis 2005
generiert, 2003 wurden bereits 36 Millionen EUR ergebniswirksam realisiert. Im
Vergleich zu namhaften Unternehmen, wie zum Beispiel der DB-AG und der
Lufthansa, liegen die ÖBB deutlich unter deren Werten. Ich möchte nochmals
betonen, dass in der Umstrukturierungsphase erhöhte Beraterkosten notwendig
sind. Die Kontrolle der Höhe und Angemessenheit ist Angelegenheit der
zuständigen und gemäß Aktiengesetz verantwortlichen Organe, nämlich des
Aufsichtsrates.
Zu Frage 21:
Es
steht dem Nationalrat jederzeit frei, einen Prüfauftrag an den Rechnungshof zu
geben, wenn er diesen für notwendig und angebracht hält.
Zu Frage 22:
Ich bin überzeugt davon, dass die Vorstände der ÖBB-Holding AG, die der
Aufsichtsrat nach sorgfältiger Prüfung bestellt hat, diese Umstrukturierung
zeitgerecht und gesetzeskonform durchführen werden. Ich bin auch davon
überzeugt, dass es unter Mitwirkung der Betriebsräte und der Gewerkschaft
gelingen wird, den vereinbarten Generalkollektivvertrag zu errichten. Ebenso bin
ich davon überzeugt, dass der Vorstand der ÖBB-Holding AG in gemeinsamer
Anstrengung und in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem von mir bestellten
Aufsichtsrat dieses komplexe Werk so umsetzt, dass am 1. Jänner 2005 alle neuen
Gesellschaften, ausgestattet mit dem ihnen zugehörigen Personal, Vermögen und
Grundstücken und ihren erforderlichen Organen, voll zu arbeiten beginnen können.
- Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)