„Nicht mit uns!“

 

Das ist die Aussage jener KollegInnen, die bereit sein werden, für ihre Rechte zu kämpfen!

Samstag, 26.06.2004. Es ist kurz vor halb zwei und schön langsam aber sicher beginnt sich der Saal im Hotel „Lokomotive“ in Linz zu füllen.

35 Kollegen haben sich angemeldet, mehr als 60 werden es dann sein, die sich zu einer Informationsveranstaltung der Grünen und Unabhängigen EisenbahnerInnen, die privatrechtlichen Dienstverträge betreffend einfinden. Und es wären noch viel mehr gekommen, aber leider haben verschiedene Umstände, wie zum Beispiel dienstliche oder private Verpflichtungen, dies verhindert.

Die Stimmung ist emotional angespannt unter den Kollegen. Der Zorn auf die Gewerkschaft und Personalvertretung vieler Kollegen ist spürbar. Aber es ist nicht nur Wut die in der Luft liegt, nein, es ist auch eine gehörige Portion Enttäuschung dabei. Enttäuscht darüber, dass unsere Gewerkschaftsspitze uns so im Regen stehen gelassen hat.

Es soll keine „politische Veranstaltung werden“, stellt Kollege Hedenig (Bundessprecher der GUG) gleich Eingangs fest. Es geht darum die rechtlichen Möglichkeiten festzustellen, die wir in dieser Situation noch haben. Die Grünen und Unabhängigen EisenbahnerInnen haben zu diesem Zwecke Herrn Mag. Teuchtmann, seines Zeichens Rechtsanwalt in Linz, gebeten die juristische Situation für die Anwesenden darzustellen.

„Nix genaues weis man nicht“...

... ist eine der Botschaften von Mag. Teuchtmann. Und weil das so ist, ist eine Feststellungsklage unumgänglich, um, unter anderem abzuklären, ob diese Vorgangsweise von Gewerkschaft und Unternehmen zulässig ist oder nicht!

Eine weitere Botschaft war, dass nur für jene Bediensteten, die eine solche Klage durchführen und auch gewinnen, das „alte Dienstrecht“ wieder Gültigkeit hat. Alle anderen, haben durch ihr Nicht Handeln, eine sogenannte „stillschweigende Zustimmung“ erteilt. Für jene, die nun glauben, sie könnten nun einfach mal abwarten und schauen, wie sich ein solcher Prozess entwickelt, denen sei gesagt, bei zu langem warten, riskiert man Fristen zu versäumen.

Ohne Göld - ka Musi!

Das so eine Klage nicht ohne Kosten abgeht, dürfte klar sein. Ein Problem vor allem für jene KollegInnen, die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen. (Daher der wohlgemeinte Rat, eine solche so rasch als möglich abzuschließen – mit Arbeitsrechtsschutz versteht sich!!!)

Aus diesem Grund wir Mag. Teuchtmann ein Treuhand – Spendenkonto eröffnen – näheres hier in Kürze.

Für diejenigen, die aber über eine Arbeitsrechtsschutzversicherung verfügen, wird es nach Abklärung mit den jeweiligen Versicherungen schon bald losgehen. Die ersten Klagen werden voraussichtlich Ende Juni / Anfang August vor den Richtern landen.

Selbstverständlich werden wir euch auf diesem Weg auf dem laufenden halten.