Teileinigung? - bei ÖBB-Dienstrecht, jedoch Knackpunkt Dienstzeit

 

Neue Arbeitszeitregelung könnte ÖBB bis zu 200 Mio. Euro kosten. Kollektivvertrag vorgeschlagen.

Knackpunkt bei den weiteren Verhandlungen werden laut Vorstand und Gewerkschaft vor allem die neuen Arbeitszeit- und Pausenregelungen seien.

Nach EU-Vorgaben muss das herkömmliche Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz in Zukunft auch für die ÖBB gelten. Eine entsprechende Gesetzesänderung ist bereits beschlossen. Würden die Regelungen jedoch eins zu eins übernommen, würde das für die Eisenbahner eine deutliche Besserstellung gegenüber bisher bedeuten. Und auf die ÖBB kämen Mehrkosten von bis zu 200 Mio. Euro zu, schätzt Eisenbahnergewerkschaftschef Wilhelm Haberzettl.

Der Grund dafür: Vor allem im rund um die Uhr laufenden Verkehrsbetrieb haben die Eisenbahner derzeit zwar großzügige Zeitausgleich-Regelungen, dafür aber nur sehr geringe Zuschläge - etwa für Nachtschichten.

Vorstand und Gewerkschaft verhandeln daher nun über einen eigenen Kollektivvertrag für die ÖBB, mit dem gesetzlichen Bestimmungen für die Unternehmensbereiche der Bahn angepasst werden sollen. Entwürfe dazu haben beide Seiten am Mittwoch vorgelegt. In Untergruppen soll nun über die Details beraten werden, wobei es dabei vor allem um den Durchrechnungszeitraum für die Bemessung der Arbeitszeit und die Dauer der Ruhepausen gehen soll. In Summe, meinen Verhandler, könnte die Belastung durch den KV um rund 80 Mio. Euro reduziert werden.

Eine erste Annäherung soll es hingegen bereits in der Frage der Gehaltsvorrückungen gegeben. Die Zahl der Biennalsprünge soll reduziert und der Zeitraum zwischen den Vorrückungen verlängert werden. Um wie viel gekürzt wird, darüber wird aber noch gestritten. Ziel ist dem Vernehmen nach, dass die Zahl der Biennalsprünge von derzeit 9 bis 11 auf 4 bis 7 verkürzt und die Abstände zwischen den automatischen Gehaltssteigerungen auf drei bis vier Jahre verlängert werden.

Die Gewerkschaft verlangt aber Übergangsregelungen bis 2010, erst danach sollen die Einsparungen wirksam werden. Die Rede ist von einer Kostenersparnis durch die Verflachung der Einkommenskurve von 25 bis 30 Mio. Euro.

In Summe wollen die ÖBB durch die Dienstrechtsreform die Personalkosten mittelfristig um 100 Mio. Euro senken. Darauf haben sich Gewerkschaft und Regierung nach den ÖBB-Streiks und zähen Verhandlungen im Vorjahr geeinigt. Vorstand und Belegschaftsvertretung haben noch bis Ende April Zeit, die Neuregelungen betriebsintern auszuverhandeln. Werden die Vorgaben bis Ende April nicht umgesetzt, will die Regierung ein neues Eisenbahnerdienstrecht im Parlament beschließen lassen. Die Gewerkschaft hat für diesen Fall ihrerseits mit neuen Streiks gedroht.