Eine Unterschriftenliste zum ausfüllen für KlägerInnen
Bitte diese dann so rasch als möglich an die angegebene Adresse senden!!!
WICHTIG: Ihr findet dort auch einen vorgefertigten Einspruch gegen die abgeschlossene Vereinbarung.
Es ist sehr wichtig, dass ihr diesen Einspruch so rasch als möglich an den Vorstand sendet!!!
§ 4 Änderung der Dienstordnung
Die gegenwärtige Dienstordnung kann nur unbeschadet der in derselben gewährleisteten Rechte (§ 40) abgeändert werden
Der Vorbehalt solcher Rechte muss jedoch, wenn er sich nicht schon aus dem Inhalt der neuen Bestimmungen ergibt, der vorgesetzten Dienststelle binnen einer festzusetzenden Frist (ACHTUNG: DIESE FRIST WURDE BISHER NICHT BEKANNT GEGEBEN - ALLGEMEIN KANN EINE SOLCHE FRIST 4 WOCHEN SEIN!!!!!!!!!!) schriftlich angezeigt werden, widrigenfalls die Änderung als vorbehaltlos angenommen gilt.
§ 40 Die gewährleisteten Rechte
Nachfolgende Rechte
sind den Beamten gewährleistet und können von diesem im Falle der Abänderung der
Dienstordnung vorbehalten werden
(§ 4) - ACHTUNG: Nur auszugsweise-
die regelmäßige Vorrückung
- der Fortbezug der vollen ständigen Bezüge im Falle der Krankheit oder Kontumanz im Sinne der §§ 56 und 57
Daher unsere Bitte, den Einspruch so rasch als möglich unterfertigt absenden!!!!
Mit gewerkschaftlichem Gruß
Grüne und Unabhängige EisenbahnerInnen / GUG