"Vertragstreue!"


Was für vorm Walde gilt, soll auch für die „kleinen“ EisenbahnerInnen gelten!

Vorstandsprecher Huber spricht Tausenden EisenbahnerInnen aus der Seele.
 
In der Zeit im Bild 2 Sendung vom 23.09.2004 stellt der Neue Vorstandssprecher
der ÖBB-Holding Martin Huber der ÖBB klar, dass Verträge einzuhalten sind. Auf die Frage des 
ORF Journalisten, wie er erkläre, dass Ex-Generaldirektor vorm Walde sein volles Gehalt weiter bekomme,
obwohl sein Arbeitsbereich wesentlich kleiner geworden sei, sagte Huber, dass vorm Walde einen Vertrag
habe, „welcher einzuhalten“ sei.
Dies gelte für vorm Walde als auch für einen kleinen Eisenbahner meinen die Grünen. „Wir können dieser
Festlegung nichts mehr hinzufügen, denn damit hat Vorstandssprecher Huber sein klares Rechtsverständnis
überzeugend dargestellt. Damit ist auch klar, dass die Eingriffe in die privatrechtlichen Verträge
(gewährleisteten Rechte), welche von Gewerkschaft und altem ÖBB-Vorstand aus verhandelt wurden,
nicht dem Rechtsverständnis von Vorstandssprecher Martin Huber entsprechen“, stellt der Bundessprecher
der Grünen und Unabhängigen EisenbahnerInnen/GUG, Hedenig Anton, fest.

Die Grünen und Unabhängigen EisenbahnerInnen haben am 16.09.2004 bei einer Pressekonferenz bekannt
gegeben, dass gegen diese Eingriffe von ca. 100 Bediensteten Klage erhoben wird. Wenn der Neue "Chef"
der ÖBB nun aber richtigerweise die Auffassung vertritt, dass Verträge einzuhalten sind, und auch
Ex-Generaldirektor vorm Walde es in Ordnung findet, dass sein vertraglich zugesichertes Einkommen
weiter in voller Höhe ausbezahlt wird, dann gilt das selbstverständlich auch für alle EisenbahnerInnen.
 
„Es liegt jetzt an Vorstandssprecher Huber, dass er seine Parteifreunde, vor allem Verkehrsstaatsekretär
Kukacka, überzeugt, auch bei den "kleinen EisenbahnerInnen" den Boden der Rechtsstaatlichkeit nicht zu
verlassen. Für Zehntausende Bedienstete wäre dies ein enormer Motivationsschub, denn Huber sicher gut
gebrauchen kann. Auch die Richter in diesem Lande wären ihm sicher dankbar, würden doch die Klagen
hinfällig“, meint Hedenig abschließend.