Betriebsratswahl – ein Nachruf

 

Nun sind sie also geschlagen, die ersten Betriebsratswahlen bei den ÖBB. Sie haben wenig Überraschendes gebracht. Die Mehrheitsfraktion konnte ihre Mehrheit noch weiter ausbauen, die GUG wurde zur zweitstärksten Fraktion. Auch wenn die FSE versucht, GUG und ULV in der Öffentlichkeit als zwei verschiedene Gruppen darzustellen, so ist dieser Versuch von Anfang an zum scheitern verurteilt, da die ULV (= Unabhängige LokführerInnen Vertretung und nicht Vereinigung wie dies die FSE behauptet) ja als GUG-ULV kandidiert hat.

 

Dies wissen natürlich auch die Verantwortlichen der Mehrheitsfraktion. Warum also diese Falschdarstellung? Es kann nur eine Antwort darauf geben: Es ist der Versuch euch hinters Licht zu führen. Denn eines ist klar: Noch nie in der Geschichte der Eisenbahnergewerkschaft hat es eine Gruppe gegeben, die innerhalb von vier Jahren zur zweitstärksten Fraktion aufgestiegen ist. Auch wenn der Abstand zur FSE ein gewaltiger ist, so befürchtet so mancher Vertreter der Mehrheitsfraktion schlimmes für die Zukunft. Für seine selbstverständlich. Denn zweite haben es in der Regel so an sich, dass sie immer stärker und damit einflussreicher werden.

 

Ein Grund sich zu fürchten…

… ist gegeben, wenn der geschätzte Leser sich die Vergangenheit in Erinnerung ruft. Stichwort Personalvertretungswahl 2001. Die FSE erreicht ihr bis dahin bestes Ergebnis, bei den EisenbahnerInnen kommt es zu den massivsten Eingriffen in ihrer Geschichte. (2003 und 2004 Hinaufsetzung des Pensionsantrittsalters, sowie Eingriffe in privatrechtliche Dienstverträge). 2003 DER Streik. Ergebnis = 0. Blicken wir noch weiter zurück in das Jahr 1997. Eine mit einer mehr als 83 Prozent ausgestatte FSE kann – oder will - nicht verhindern, dass die damalige SPÖ/ÖVP Regierung erstmals in unsere Pensionsordnung eingreift.

Wir sehen also, es gibt einige Gründe, unsere Zukunft mit etwas Sorge zu erwarten. Und tatsächlich hat sie auch schon zwei Tage nach der BR-Wahl stattgefunden. (siehe Pressemeldung Kukacka).

Die Betriebsräte der GUG werden alles in Macht stehende unternehmen, um einen weiteren Anschlag auf unsere Rechte zu verhindern. Und noch etwas: Für Mauscheleien und ähnlichem stehen die GUG Betriebsräte sicher nicht zur Verfügung!

 

Pressemeldung Kuckacka

 

APA0113 5 WI 0547 II Siehe APA0066/12.06 12.Jun 05

Verkehr/Bahn/ÖBB/Arbeit/Soziales/Recht/Regierung/Kukacka/Interview

Kukacka: Vorschlag für neues ÖBB-Dienstrechtsgesetz steht BILD
Utl.: Vorstand muss bis September über Notwendigkeit entscheiden - Zusätzliche Bundesmittel für Brenner-Bahntunnel möglich - Nahverkehrsreform: 4-jähriger Finanzierungsrahmen geplant =

Bern/Wien (APA) - Die Regierung könnte noch im Herbst einen neuen Anlauf zum Beschluss des umstrittenen ÖBB-Dienstrechtsgesetz wagen. "Es gibt bereits einen Vorschlag", sagte Verkehrsstaatssekretär Helmut Kukacka (V) in einem Interview mit der APA. Nun müsse darüber entschieden werden, "ob dieser Vorschlag von allen Koalitionsparteien und vom ÖBB-Vorstand mitgetragen wird". Eine endgültige Entscheidung soll bis September/Oktober fallen, damit das neue Gesetz allenfalls bereits mit 1.1.2006 in Kraft treten könne, so Kukacka am Rande einer Arbeitsreise in der Schweiz.

Aus Protest gegen das geplante Gesetz, mit dem in die Dienstverträge der Eisenbahner eingegriffen werden sollte, hatten die ÖBBler 2003 drei Tage lang gestreikt. Es war die größte Arbeitsniederlegung in der Geschichte der ÖBB. Die Regierung hatte daraufhin damals auf den Gesetzeseingriff verzichtet und stattdessen kollektivvertragliche Änderungen verlangt.

Kukacka meint nun aber: "Ich gehe davon aus, dass Nachbesserungen notwendig sind." Eckpunkte im neuen Vorschlag seien die Wiederausweitung der Arbeitszeitbestimmungen, die Pflicht zur Umschulung wenn nötig, die Möglichkeit zur Versetzung innerhalb des Konzerns auch ohne Zustimmung des Betroffenen und zur Überlassung von ÖBB-Mitarbeitern an externe Firmen.

Der Vorstand müsse "sagen, ob er die Probleme mit einem neuen Kollektivvertrag im Konzern lösen kann oder ob eine entsprechende Reform mittels Gesetz stattfinden soll". "Um Rechtssicherheit zu schaffen, wäre eine gesetzliche Regelung aber möglicherweise sinnvoll", so der Verkehrsstaatssekretär.

Durch diese Änderungen soll die Pragmatisierung der Eisenbahner teilweise gelockert werden. Wie viel die ÖBB durch die Reform einsparen sollen, darauf wollte sich Kukacka nicht festlegen. Dies sei Sache des Vorstands. Man werde die ÖBB aber sicher mit anderen europäischen Bahnen vergleichen - so etwa mit den Schweizer Bahnen, die in den vergangenen 13 Jahren ein Viertel der Belegschaft abgebaut haben.

Kritik des Schweizer Bahn-Chefs Benedikt Weibel an der Teilung des ÖBB-Konzerns unter einer Holding weist Kukacka zurück. Die SBB hätten de facto die selbe Struktur. Personenverkehr, Infrastruktur und Immobilien hätten getrennte Rechnungskreise, der Güterverkehr sei auch in der Schweiz eine eigene AG. Dass die ÖBB in zehn Gesellschaften geteilt worden ist, sei auf EU-Vorgaben zurückzuführen, die in der Schweiz nicht gelten würden.

Zustimmung findet Weibel beim Staatssekretär dagegen in der Frage der Finanzierung. So wie zu Jahresbeginn werde der Bund in sieben bis acht Jahren dem ÖBB-Neubau wieder die Hälfte der Schulden abnehmen müssen. Die Entscheidung darüber, ob das in Form eines Einmalbetrags erfolgen werde oder ob der Bund künftig einen Teil der Neubaukosten direkt aus dem Budget deckt, sei aber dem Finanzminister und dessen Experten überlassen.

Für das Milliarden-Projekt Brenner-Basistunnel wird laut Kukacka eine Sonderfi-nanzierung notwendig sein. "Möglicherweise wird man hier aus dem Budget oder über die Haftung des Bundes zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen müssen", betonte der Verkehrsstaatssekretär. Ein entsprechendes Konzept soll im Herbst vorliegen.

Zur künftigen Finanzierung der Nebenbahnen will Kukacka mit den Bundesländern einen Vier-Jahres-Plan vereinbaren. Wie berichtet, will der Bund seine Nahverkehrs-mittel auf die Länder aufteilen. Einige Länder hatten dadurch eine Deckelung der Budgets gefürchtet. Laut Kukacka soll es in Zukunft Leistungsvereinbarungen über die zur Verfügung gestellten Mittel geben, wonach sich letztlich auch die Höhe der Gelder bemessen werden. Die nächsten Verhandlungen mit Vertretern der Länder sind bereits in den nächsten 14 Tagen geplant.
(Schluss) klm/wyb
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