PRESSEAUSSENDUNG
Grüne und Unabhängige EisenbahnerInnen bringen Bundesbahnstrukturgesetz und
Pensionsgesetz vor Verfassungsgerichtshof - besser als Volksabstimmung
Wien (OTS) - Wie angekündigt
werden die Grünen und Unabhängigen EisenbahnerInnen sowohl das
Bundesbahnstrukturgesetz, als auch die Pensionsgesetze 2003 und 2004 vor den
Verfassungsgerichtshof anfechten. "Nachdem sowohl der ÖGB, als auch die Fraktion
Sozialdemokratischer Eisenbahner angekündigt hatten, juristisch gegen die
massiven Pensionsverschlechterungen vorzugehen, bis heute in dieser Richtung
aber nichts passiert ist, bleibt es einer kleinen Fraktion vorbehalten die
Eigentumsrechte der KollegInnen zu verteidigen", so der Bundessprecher der
Grünen und Unabhängigen EisenbahnerInnen/GUG, Arbeiterkammerrat Hedenig Anton.
Beim Bundesbahnstrukturgesetz handelt es sich für Hedenig um einen politischen
Willkürakt, der seinerzeit von maßgeblichen Institutionen - unter anderem auch
von der Vorarlberger Landesregierung - abgelehnt wurde. "Wider besseres Wissen,
zog die amtierende Bundesregierung dennoch diesen Akt der Vernichtung von
BürgerInneneigentum ohne Rücksicht auf Verluste durch. Mittlerweile gibt die
Entwicklung all jenen Recht, die ihre warnende Stimme erhoben haben. Die ÖBB, in
einzelne Unternehmen filetiert, wird in keinster Weise den von den
PolitikerInnen von schwarz/blau in Aussicht gestellten Ansprüchen gerecht,"
führt der GUG-Bundessprecher weiter aus. Das Unternehmen sei nicht transparenter
geworden, so würden parlamentarische Anfragen unter Hinweis auf die erfolgte
Privatisierung einfach nicht beantwortet. Organisationsabläufe wurden und werden
durch gegenseitige Rechnungslegungen wesentlich verlangsamt und verkompliziert.
"Die politische Verantwortung für ein funktionierendes öffentliches
Verkehrssystem wird an Manager übertragen, welche wiederum nur die Bilanz als
Maßstab anerkennen.
Durch diese politische Entscheidung bleiben Menschen, welche auf dieses
Verkehrssystem angewiesen sind auf der Strecke. Betroffen sind aber alle
ÖsterreicherInnen, denn sie müssen letztendlich die Rechnung bezahlen,"
kritisiert Hedenig. In den vergangenen Jahren wies der Geschäftsbericht der ÖBB
im kaufmännischen Bereich jährlich einen Überschuss aus. Damit sei es nun
vorbei. "Sogar der Vorsitzende der Eisenbahnergewerkschaft Wilhelm Haberzettl,
stellte die baldige
Zahlungsunfähigkeit in Aussicht. Die Kosten dürfen dann alle, aber im Besonderen
wir EisenbahnerInnen tragen. Über das Bundesbahnstrukturgesetz hat sich der Bund
mittels eines verfassungswidrigen Gesetzes aus seinen Pflichten als Dienstgeber
entledigt" Dies bedarf einer Kontrolle durch die Hüter des Rechtsstaates!
Eine dieser Pflichten, bzw. Rechte, waren die Pensionsregelungen für
EisenbahnerInnen. Mit Enteigungsgesetzen, beschlossen 2003 und 2004, wurde
massiv in privatrechtliche Individualverträge eingegriffen. Völlig außer Acht
gelassen wurden dabei die Vorleistungen der EisenbahnerInnen. "Uns wurde immer
erklärt, dass
wir aufgrund unserer Pensionsregelungen eben weniger verdienen. Das wurde auch
akzeptiert, da wir das als persönliche Vorleistung betrachten durften. Als 1994
zusätzlich zum Pensionsbeitrag auch ein Pensionssicherungsbeitrag eingeführt
wurde, wurde uns versichert, dass dafür die Pensionsregelungen halten würden.
Mittlerweile müssen wir ebenso wie ASVG-Versicherte bis zum 65. Lebensjahr
arbeiten, aber trotzdem weiterhin als aktive einen Pensionssicherungsbeitrag
leisten
und sogar im Ruhestand 5,8 Prozent Pensionssicherungsbeitrag bezahlen", so
Hedenig. Die Verschlechterungen für EisenbahnerInnen gegenüber dem ursprünglich
vertraglich zugesicherten Pensionsregelungen sind enorm. "Elf Jahre länger
arbeiten, Pensionssicherungsbeiträge, Durchrechnung und Abschlägen bedeuten
einen Verlust vom im schlimmsten Fall von 40 Prozent. Die Einbußen belaufen sich
insgesamt je nach Stellung und Dienstzeit auf eine Schmälerung des
Lebenseinkommens von Euro 100.000,-- bis 250.000,--, wobei hier die Inflation
nicht berücksichtigt ist. Diese Bundesregierung hat jedes Augenmaß und jede
soziale Kompetenz verloren. Wir werden uns dagegen wehren. Wenn notwendig bis
hin zum Europäischen Gericht für Menschenrechte", so Hedenig abschließend.
Rückfragehinweis:
Hedenig Anton
Bundessprecher der GUG
Mobil: 0664/831 74 10