ÖBB-DIENSTRECHT:
"Wirbel vor NR-Wahl soll vermieden werden!"

 

AK verweigert bei Klage gegen die ÖBB Unterstützung 

LINZ. Die Klagsschrift der Rechtsabteilung der Arbeiterkammer Oberösterreich gegen die ÖBB war fertig. Als diese beim Arbeitsgericht eingebracht werden sollte, kam das "Njet" der AK-Führung unter Präsident Johann Kalliauer und AK-Direktor Josef Peischer.

 

Während diese sich auf wenig Chancen beim Prozess berufen, orten die betroffenen ÖBB-Mitarbeiter und die Verkehrssprecherin der Grünen, Gabriela Moser, andere Hintergründe: Man wolle vor den Nationalratswahlen keinen Wirbel und schon gar nicht der Eisenbahnergewerkschaft eigenes Versagen vor Augen führen. Zumal die AK selbst von Rechtswidrigkeit gesprochen hatte.

 

Dabei geht es um eine zwischen Eisenbahnergewerkschaft und ÖBB-Spitze vereinbarte Urlaubsregelung. Demnach wird bei den ÖBB der Urlaub nicht - wie anderswo - in ganzen Werktagen, sondern in Stunden abgerechnet. Als Basis dienen fiktive Arbeitszeiten, zu denen der Urlauber verpflichtet wäre. Das kann dazu führen, dass ein 30-tägiger Urlaubsanspruch schon nach 25 Tagen verbraucht ist. Dann muss der Betroffene die fünf Tage einarbeiten.

 

Klare Rechtsauskünfte

 

Gegen diese Regelung liefen die grünen Eisenbahnergewerkschafter Sturm und spannten den Betriebsrat der ÖBB-Traktion Attnang ein. Dieser holte Rechtsgutachten von der Arbeiterkammer Tirol und der Arbeiterkammer Oberösterreich ein. Beide orteten in der Urlaubsregelung der ÖBB klare Rechtswidrigkeiten. Die AK-Tirol schrieb etwa, sie vertrete "die Auffassung, dass der Abzug der fiktiv eingeteilten Arbeitsstunden vom Urlaubsguthaben ... zu einer Verletzung des Gleichheitsgebots führt". Die AK-Oberösterreich teilte mit (unterschrieben von AK-Chef Kalliauer): "Die gegenständliche Urlaubsdienstanweisung verstößt gegen das gesetzlich festgelegte Urlaubsausmaß ..."

 

Plötzlicher Sinneswandel

 

Aufgrund dieser klaren Auskünfte bereitete AK-Jurist Klaus Mayr im Namen des Lokführers Hans Ahamer (er ist grüner Eisenbahnergewerkschafter) eine Klage beim Arbeitsgericht vor. Als diese eingebracht werden sollte, änderten Kalliauer und Co. ihre Meinung und verweigerten Ahamer die Rechtshilfe durch die AK.