Verraten - Verkauft!

Anlässlich einer Feier für langjährige Gewerkschaftsmitglieder in der Linzer Kürnberghalle am 11. April 2006: GdE Vorsitzender Wilhelm Haberzettl: "Es gibt keine Dienstrechtverhandlungen, weder mit ihm, noch mit der GdE und auch sonst mit niemanden". Auch im EISENBAHNER war zu lesen: "Es seien deshalb allen Manager im ÖBB-Konzern die Worte von ÖBB-Vorstandssprecher Huber in Erinnerung gerufen, die er vor seinem Antritt im Zusammenhang mit den Abfertigungszahlungen an den ausgeschiedenen Ex-ÖBB-GD Vorm Walde öffentlich im ORF kundgetan hat: "Verträge sind bindend und einzuhalten!" Wir halten uns an diese Worte und sind auch im Fall Vorm Walde dazu gestanden. Das Gleiche fordern wir im Gegenzug aber auch vom Management ein. Sollte sich nun ein Manager dazu berufen fühlen, diesen Satz nur als hohle Phrase anzusehen, so ist es wohl besser, er nimmt gleich seinen Hut!".

Wer hier hohle Phrasen von sich gegeben hat, wissen wir jetzt auch!

Und es geht noch weiter. APA Meldung am 03. März 06: "Die Regierung hat für den Fall, dass Vorstand und Gewerkschaft auf betrieblicher Ebene keine gemeinsame Lösung finden, einen Gesetzeseingriff angekündigt. Die Gewerkschaft hatte dagegen bereits im Vorjahr mit Streik gedroht. Sie lehnt eine zwingende Verleasung von Mitarbeitern und insbesondere einen gesetzlichen Eingriff in die privatrechtlichen Einzelverträge der Eisenbahner dezidiert ab."

Jetzt gibt es zwar keinen gesetzlichen Eingriff in unsere privatrechtlichen Dienstverträge, mit ihrem Handeln ist die Gewerkschaft dem zuvorgekommen. Wozu ein Gesetz, wenn die Arbeitnehmervertretung schon im Liegen umfällt?

Und so lernen wir: Die Salamitaktik der Regierung ist aufgegangen! Scheibe für Scheibe wurden wir in unseren Rechten beschnitten. Mit Zustimmung unserer eigenen Interessenvertretung!. Wer solche "Freunde" hat, braucht sich um die Feinde wahrlich keine Sorgen mehr machen!

1.te Presseaussendung

Einigung bei Dauerbrenner ÖBB-Dienstrecht - Änderungen im Überblick
 

APA Meldung

APA0319 5 WI 0494 II Siehe APA0134/23.05 23.Mai 06

Verkehr/Bahn/Soziales/Arbeit/ÖBB/GdE/Österreich/Hintergrund

Einigung bei Dauerbrenner ÖBB-Dienstrecht - Änderungen im Überblick
Utl.: Drei Jahre Streit mit Reformen bei Arbeitszeit und Versetzung beigelegt - Kündigungsschutz in Altverträgen bleibt unberührt

Wien (APA) - Fast auf den Tag genau drei Jahre lang haben Regierung, Gewerkschaft und Eisenbahner-Management über ein neues ÖBB-Dienstrecht gestritten. Jetzt dürfte das Thema endgültig erledigt sein.

Die Bilanz: Der mit 66 Stunden größte Eisenbahnerstreik der österreichischen Geschichte im Jahr 2003, der zumindest nach Regierungsangaben die ÖBB selbst 12 Mio. Euro und die heimische Volkswirtschaft fast 450 Mio. Euro gekostet hat, eine danach vereinbarte erste Reform 2004, die der ÖBB nach damaliger Rechnung längerfristig pro Jahr rund 100 Mio. Euro Einsparungen bringen sollte, und eine zweite Reform mit einem Einsparungseffekt von 17 bis 20 Mio. Euro, über die sich Vorstand und Gewerkschaft jetzt geeinigt haben.

Neuerliche Änderungen gibt es nun vor allem bei der Arbeitszeit und bei der Versetzung von Mitarbeitern. Der Kündigungsschutz für Eisenbahner mit alten Dienstverträgen, gegen dessen gesetzliche Lockerung die Gewerkschaft bis zuletzt mit neuerlichen Streiks gedroht hat, bleibt aber erhalten. Die Änderungen im Überblick:

Bei einer VERSCHIEBUNG DER DIENSTSCHICHTEN gegenüber dem ursprünglichen Dienstplan fallen derzeit einerseits Änderungszuschläge (Überstundenzuschlag) an, andererseits müssen Stunden, die geplant, aber in Folge der Veränderung nicht geleistet werden, bezahlt werden. In Zukunft können entfallende Stunden in einem Zeitraum von 72 Stunden nachgeholt werden. Einsparungspotenzial 12 bis 14 Mio. Euro.

Außerdem musste der konkrete DIENSTPLAN bisher spätestens 14 Tage vorher dem Mitarbeiter bekannt gegeben werden. Per Betriebsvereinbarung sollen diese Fristen jetzt auf bis zu einem Tag verkürzt werden. Das soll noch einmal 2 bis 3 Mio. Euro einsparen. Die MINDESTSCHICHTLÄNGE kann im Falle von Ausbildungsveranstaltungen und Arztbesuchen künftig auf unter 5 Stunden verkürzt werden. (Einsparungseffekt 1 bis 1,5 Mio. Euro).

RUHEZEITEN können künftig zwei Mal statt bisher ein Mal pro Woche auf sechs Stunden verkürzt werden. Durch Betriebsvereinbarung soll künftig bei besonders langen RUHEPAUSEN auf Nebenstrecken ein Teil als unbezahlt definiert werden.

Für ÜBERZÄHLIGE MITARBEITER wird ein neues WORKFORCE MANAGEMENT eingerichtet. Die ÖBB-Teilgesellschaften können Mitarbeiter künftig an diesen Bereich abgeben. Dort werden die Mitarbeiter weiter vermittelt, umgeschult oder auch "temporär zum Einsatz gebracht". Die DIENSTVERTRÄGE (Allgemeine Vertragsbestimmungen) werden dahingehend geändert, dass für die Eisenbahner, die dem Workforce Management zugeordnet sind, das "Beschäftigt-werden" künftig zu den Dienstpflichten zählt - heißt im Umkehrschluss, wer sich gegen eine ihm im Rahmen der Neuvermittlung zugeteilte Arbeit weigert, kann trotz Kündigungsschutz entlassen werden.

Bisher war eine "vorübergehende Verwendung" für den Zeitraum von maximal 13 Wochen zulässig, eine Versetzung auf "niedrigerwertige" Arbeitsplätze nur schwer und eine Vermittlung an einen Arbeitgeber außerhalb der Organisation gar nicht möglich. Auch in Zukunft kann eine Versetzung aber nur mit Zustimmung des Betriebsrates erfolgen.

Hintergrund der Dienstrechtsänderung ist der laufende Restrukturierungsprozesses innerhalb des ÖBB-Konzerns. Bis 2010 soll der Personalstand von zuletzt 46.000 auf unter 40.000 Mitarbeiter sinken. Gleichzeitig wollen die ÖBB die KRANKENSTÄNDE reduzieren. Durch ein Maßnahmenpaket soll die Krankenstandshäufigkeit auf ein "normales" Ausmaß reduziert werden. Im Vorjahr waren die ÖBB-Mitarbeiter im Durchschnitt 22 Tage im Krankenstand. (Schluss) klm/stf/re/wi

 

2.te Presseaussendung

ÖBB-Dienstrecht - Gorbach lässt gesetzliche Schritte offen

APA0441 5 WI 0192 II Siehe APA0134/23.05 23.Mai 06

Verkehr/Bahn/Soziales/Arbeit/ÖBB/GdE/Österreich/Gorbach

ÖBB-Dienstrecht - Gorbach lässt gesetzliche Schritte offen
Utl.: Verkehrsminister verlangt langfristig auch Aufhebung des Kündigungsschutzes

Wien (APA) - Nach der Präsentation der Einigung von ÖBB-Management und Bahn-Betriebsrat über ein neues Dienstrecht lässt Vizekanzler und Verkehrsminister Hubert Gorbach (B) weiter offen, ob er der Vereinbarung zustimmen wird. Zur APA sagte Gorbach, das Endergebnis der Verhandlungen von Management und Gewerkschaft sei mit ihm noch nicht abgestimmt. "Wir werden das Ergebnis jetzt auf die volkswirtschaftliche Auswirkungen hin und auf Plausibilität der vorgelegten Zahlen prüfen", so der Verkehrsminister. Auch wenn er seine Zustimmung durchblicken ließ, endgültige Klarheit werde es erst in den nächsten zwei Wochen geben. Erst dann könne man sagen, ob die Einigung ein "Schritt in die richtige Richtung" sei. Langfristig müsse aber auch der Kündigungsschutz fallen, sagte Gorbach. Der vorgelegte Kompromiss sieht hier keine Lockerungen vor.

Aus ÖBB-Managementkreisen hatte es zuvor geheißen, dass die Dienstrechtseinigung bereits mit der Regierung akkordiert worden sei. Laut Gorbach hat es zwar vor einigen Wochen eine Vorinformation über die Zwischenergebnisse gegeben. Das endgültige Ergebnis habe er aber erst Montagabend auf den Schreibtisch bekommen, hieß es aus seinem Büro.
(Schluss) stf/klm/cs

3.te Presseaussendung

ÖBB-Dienstrecht - Huber:

"Wünsche des Managements umfassend erfüllt"
 

APA Meldung

APA0338 5 WI 0486 II Siehe APA0319/23.05 23.Mai 06

Verkehr/Bahn/Soziales/Arbeit/ÖBB/GdE/Österreich/Hintergrund

ÖBB-Dienstrecht - Huber: "Wünsche des Managements umfassend erfüllt"
Utl.: Haberzettl: "Wenn Gorbach nicht zustimmt, hat er ein Problem mehr"

Wien (APA) - Sechs Monate lang haben ÖBB-Vorstand Martin Huber und der Chef der Eisenbahnergewerkschaft (GdE), Wilhelm Haberzettl, über die Neufassung des ÖBB-Dienstrechtes gebrütet, nun ist eine einvernehmliche Einigung auf Schiene. "Die Wünsche des Managements wurden umfassend erfüllt", so Huber am Dienstag vor Journalisten. Und Haberzettl ergänzte: "Wenn (Vizekanzler Hubert) Gorbach nicht zustimmt, hat er ein Problem mehr."

Die heikelsten Punkte - Änderungen beim Kündigungsschutz und beim Arbeitskräfteüberlassungsgesetz - wurden jedoch erst gar nicht verhandelt. Zwar hätte sich Huber gewünscht, dass nicht mehr benötigte und nicht bahnspezifisch ausgebildete ÖBBler gekündigt werden können, aber das sei Aufgabe des Gesetzgebers. Eine für eine
Änderung erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament sieht Huber nicht gegeben, Verhandlungen darüber wären daher "leere Kilometer" gewesen. Die jetzige Regelung sieht vor, dass für die Versetzung eines Mitarbeiters - sollte sich dieser dagegen wehren - die Zustimmung des Betriebsrates erforderlich ist.

Anders hat dies die Regierung in der Vergangenheit gesehen. Sie vertrat die Meinung, dass für eine Änderung keine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich sei. Vizekanzler und
Verkehrsminister Gorbach (B) sowie Verkehrs-Staatssekretär Helmut Kukacka(V) hatten wiederholt betont, dass bei den ÖBB auch Kündigungen und Versetzungen möglich sein müssen. Gorbach hatte sogar laut über eine Befragung der Bevölkerung nachgedacht. Von Streikdrohungen der GdE zeigte sich die Regierung unbeeindruckt.

Nach der Präsentation der vorläufigen Verhandlungsergebnisse vor wenigen Wochen durch Huber hatte es aus dem Büro Gorbach geheißen, die Einigung sei in Greifweite, die Verhandlungen gehen in die richtige Richtung. Huber erklärte jedenfalls heute, er rechne mit einer Zustimmung durch Gorbach. Und Haberzettl betonte, er "erwartet
sich eindeutige Signale für eine Zustimmung".

Huber stellte klar, dass nun die Voraussetzungen vorhanden seien, damit der richtige Mitarbeiter am richtigen Ort ist. In rund drei Jahren sollen dann die Idealbesetzung inklusive der passenden Mitarbeiterzahl umgesetzt sein. Es werde aber noch weiteren Verhandlungsbedarf geben, betonten Huber und Haberzettl unisono. Wobei der Gewerkschafter den größeren Handlungsbedarf beim Management sieht. So werde es schwierig werden, dass die für die Verteilung der Mitarbeiter zuständige Dienstleistungs GmbH den Aktiengesellschaften der ÖBB vorschreibt, welche ÖBBler sie zu übernehmen haben.

Insgesamt sind 702 Mitarbeiter für die Schulungs- und Verteilungseinrichtung mit Namen "Workforce" vorgesehen, davon sind 345 Personen 50 Jahre oder älter. Wer nicht vermittelt werden kann, wird bei laufenden Bezügen nach Hause geschickt und bei besonderem Bedarf geholt. "Wir brauchen keine ÖBBler, die im Belvedere Staub
kehren", betonte Haberzettl. Huber meinte, man werde versuchen, Leistungen verstärkt auch nach außen anzubieten, wie zum Beispiel das Warten von Liften und Rolltreppen, wofür man ausgebildetes Personal habe.

Huber will auch bei den Krankenständen ansetzen - durch Gesundheits-Schulungen, mehr Kontrollen und "Nach-Krankenstand-Gesprächen" mit dem jeweiligen Abteilungsleiter. Wobei der Bahn-Chef und Ex-Baumanager betonte, dass ein Drittel der ÖBB-Belegschaft weniger Krankenstände als der Durchschnitt der Bevölkerung hat. Im Schnitt sind die ÖBBler 22 Tage im Jahr krank, im Bevölkerungsdurchschnitt sind es 13 Tage.
(Schluss) stf/wyl

4.te Presseaussendung

Mehr Flexibilität und jährliche Einsparungen in zweistelliger Euro-Millionenhöhe

APA Meldung

 

OTS0101 5 WI 0534 NBB0001                                  23.Mai 06

 

Wirtschaft/Arbeitsmarkt/Pressekonferenz/Verkehr

 

ÖBB-Dienstrecht: Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen
Utl.: Mehr Flexibilität und jährliche Einsparungen in zweistelliger Euro-Millionenhöhe

 

   Wien (OTS) - 23. Mai 2006 - Sehr zufrieden mit dem Ergebnis der Dienstrechts-Verhandlungen zeigen sich Konzernführung und Konzernbetriebsrat der ÖBB. Das vorliegende Resultat sei das Ergebnis der guten Gesprächsbasis zwischen den Verhandlungspartnern und dem klaren Bekenntnis beider Seiten zur Notwendigkeit von Veränderungen.

Das Paket bringt dem Konzern jährliche Einsparungen in Höhe eines zweistelligen Millionen-Eurobetrages. Vor allem aber ermöglicht es künftig einen flexibleren Einsatz der Mitarbeiter: eine Voraussetzung für die Entwicklung der ÖBB zu einem modernen und wettbewerbsfähigen Dienstleistungsunternehmen.****

 

   Knapp sechs Monate dauerten die Gespräche, nun liegt eine Einigung in den wesentlichen Punkten vor. "Es ist ein Ergebnis, von dem Unternehmen und Mitarbeiter gleichermaßen profitieren. Zudem ist es gelungen, der Sachlichkeit absoluten Vorrang zu geben und in der notwendigen Ruhe gemeinsam konkrete Lösungen zu erarbeiten",

berichten der Sprecher des Vorstandes der ÖBB-Holding AG, Martin Huber, und der Vorsitzende des Konzernbetriebsrats, Wilhelm Haberzettl. "Aufbauend auf dieser Gesprächsbasis sehe ich künftigen Verhandlungen im Sinne der strategischen Weiterentwicklung des Unternehmens grundsätzlich optimistisch entgegen" so Huber.

   Das Maßnahmen-Paket bringt einerseits kurzfristig erzielbare Einsparungen. "Vor allem aber hat es mittel- und langfristig positive Auswirkungen auf die Flexibilität im Personalmanagement und bedeutet eine maßgebliche Reduktion administrativer Tätigkeiten", so Huber weiter.

 

   Zwtl:Änderung des Arbeitszeitkollektivvertrags Herzstück der aktuellen Einigung ist die Änderung des Arbeitszeitkollektivvertrags in einer Reihe von Punkten. Die Ziele

und Maßnahmen sind definiert, die exakte Ausformulierung wird bis zum 30. Juni 2006 vorgenommen.

   Ein weiterer wichtiger Punkt der Vereinbarung ist das Schaffen von Möglichkeiten für den Konzern, die in einem Bereich überzähligen Mitarbeiter künftig leichter als bisher dort einsetzen zu können, wo sie tatsächlich gebraucht werden. Dies geschieht über deren Zuordnung ins "Workforce Management" der ÖBB-Dienstleistungs GmbH. Auf Basis

des Mittelfristplanes sollen Mitarbeiter u.a. durch Requalifizierungsmaßnahmen möglichst rasch ihren neuen Aufgabenbereichen - vorzugsweise innerhalb des Konzerns - zugeordnet werden. Die dafür notwendige Ergänzung der AVB (Allgemeinen Vertragsbedingungen für Dienstverträge bei den Österreichischen Bundesbahnen) erfolgt ebenfalls bis Ende Juni.

   Einsparungen durch administrative Vereinfachungen wird es auch durch die Umstellung des Urlaubsjahres auf Kalenderjahr, die Konzeption einer neuen Reiserichtlinie und die Implementierung eines Online-Gehaltszettels geben. Weiters soll durch die Definition von Saisonbetrieben im Arbeitszeitkollektivvertrag in diesen Bereichen der Durchrechnungszeitraum der Normalarbeitszeit von 13 auf 26 Wochen verdoppelt werden können.

 

   Zwtl: Maßnahmenpaket zur Gesundheitsförderung Mit dem Ziel, die Produktivität der Mitarbeiter weiter zu steigern und die in Teilbereichen im Vergleich zur Privatwirtschaft hohe Krankenstandsrate zu reduzieren, haben sich Konzernführung und Konzernbetriebsrat auf ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Gesundheitsförderung geeinigt. Aufbauend auf einer im Frühjahr durchgeführten Befragung aller ÖBB-Mitarbeiter werden nun gemeinsam mit der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB)

Gesundheitsprogramme unter wissenschaftlicher Leitung erarbeitet, die speziell auf die unterschiedlichen Risikogruppen zugeschnitten sind. Die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soll durch bewusstseinsbildende Maßnahmen und gezielte Angebote, die auch während der Dienstzeit in Anspruch genommen werden

können, verbessert werden.

 

   Zwtl: Ausgewogenes und soziales Gesamtpaket "Die getroffenen Vereinbarungen bedeuten einen wesentlichen Fortschritt im Dienstrecht der ÖBB", so Huber und Haberzettl. Es sei ein Fortschritt, der soziale Aspekte berücksichtige und praktische Verbesserungen bringe. "Für die Zukunft der ÖBB und ihre weitere Entwicklung ist der Umstand einer konsensualen Verständigung auf eine gemeinsame Lösung von hoher Bedeutung", so beide abschließend.

 

 

Rückfragehinweis:

   Mag. Jörg Wollmann

   Tel: +43/1/93000-44087

   mailto:joerg.wollmann@oebb.at