Bartenstein verweigert verpflichtende Aufzeichnung der Lenkzeiten bei Lokführern

Utl.: Haberzettl: Sicherheit hat Nachrang vor Wettbewerbskalkül der Wirtschaft

Wien (vida/ÖGB). Bei den gestern im Sozialausschuss des Nationalrats beschlossenen Änderungen des Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetzes fehlt eine gesetzliche Verpflichtung zur Aufzeichnung der tatsächlich erbrachten Lenkzeit bei den LokführerInnen. Die Änderungsversuche durch die sozialdemokratische Fraktion wurden durch die ÖVP verhindert. „Während die Lenkzeiten auf der Straße längst mittels Tachograph überwacht werden, um sicherheitsrelevante Arbeitszeitüberschreitungen einzudämmen, wird auf der Schiene nicht einmal die kostenneutrale Arbeitszeitaufzeichnung durch die ArbeitnehmerInnen selbst als zwingend vorgeschrieben“, kritisiert der Vorsitzende der Sektion Verkehr in der Gewerkschaft vida, Wilhelm Haberzettl. Arbeitsminister Bartenstein mache sich damit wieder einmal zum einseitigen Verfechter der Interessen der Wirtschaft.++++

Das Fehlen einer Aufzeichnungspflicht nehme zum einen dem Verkehrsarbeitsinspektorat ein wichtiges Kontrollinstrument, zum anderen werde dadurch ein enormes Sicherheitsrisiko im Bereich der Schiene in Kauf genommen. „Es erhebt sich die Frage, ob da auf Kosten der Sicherheit Wettbewerb betrieben werden soll?“, so Haberzettl. Die WKÖ habe Druck gemacht, damit die verpflichtende Arbeitszeitaufzeichnung auf der Schiene nicht komme. „Für mich bleibt es ein Rätsel, weshalb Arbeitsminister Bartenstein und Verkehrsminister Faymann als die zuständigen Ressortchefs da derart unkritisch dem Drängen der Wirtschaft nachgeben“, so Haberzettl.

Es habe den Anschein, als hätten Regierung und Gesetzgebung aus den Problemen der vergangenen Jahre im Straßenverkehr nichts gelernt. „Die aktuellen Herausforderungen im Schienenverkehr gleichen jenen auf der Straße von vor zwanzig Jahren“, sagt Haberzettl, nennt dann aber doch einen Unterschied: „Das hohe Unfallrisiko aufgrund systematischer Arbeitszeitüberschreitungen, das es auf der Straße gegeben hat, bevor die Aufzeichnung der tatsächlichen Fahrzeiten verpflichtend verankert wurde, werden die im Schieneverkehr Beschäftigten nicht akzeptieren.“