Bartenstein verweigert verpflichtende Aufzeichnung der Lenkzeiten bei Lokführern
Utl.: Haberzettl: Sicherheit hat Nachrang vor Wettbewerbskalkül der Wirtschaft
Wien (vida/ÖGB). Bei den gestern im Sozialausschuss des Nationalrats
beschlossenen Änderungen des Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetzes fehlt eine
gesetzliche Verpflichtung zur Aufzeichnung der tatsächlich erbrachten Lenkzeit
bei den LokführerInnen. Die Änderungsversuche durch die sozialdemokratische
Fraktion wurden durch die ÖVP verhindert. „Während die Lenkzeiten auf der Straße
längst mittels Tachograph überwacht werden, um sicherheitsrelevante
Arbeitszeitüberschreitungen einzudämmen, wird auf der Schiene nicht einmal die
kostenneutrale Arbeitszeitaufzeichnung durch die ArbeitnehmerInnen selbst als
zwingend vorgeschrieben“, kritisiert der Vorsitzende der Sektion Verkehr in der
Gewerkschaft vida, Wilhelm Haberzettl. Arbeitsminister Bartenstein mache sich
damit wieder einmal zum einseitigen Verfechter der Interessen der
Wirtschaft.++++
Das Fehlen einer Aufzeichnungspflicht nehme zum einen dem
Verkehrsarbeitsinspektorat ein wichtiges Kontrollinstrument, zum anderen werde
dadurch ein enormes Sicherheitsrisiko im Bereich der Schiene in Kauf genommen.
„Es erhebt sich die Frage, ob da auf Kosten der Sicherheit Wettbewerb betrieben
werden soll?“, so Haberzettl. Die WKÖ habe Druck gemacht, damit die
verpflichtende Arbeitszeitaufzeichnung auf der Schiene nicht komme. „Für mich
bleibt es ein Rätsel, weshalb Arbeitsminister Bartenstein und Verkehrsminister
Faymann als die zuständigen Ressortchefs da derart unkritisch dem Drängen der
Wirtschaft nachgeben“, so Haberzettl.
Es habe den Anschein, als hätten Regierung und Gesetzgebung aus den Problemen
der vergangenen Jahre im Straßenverkehr nichts gelernt. „Die aktuellen
Herausforderungen im Schienenverkehr gleichen jenen auf der Straße von vor
zwanzig Jahren“, sagt Haberzettl, nennt dann aber doch einen Unterschied: „Das
hohe Unfallrisiko aufgrund systematischer Arbeitszeitüberschreitungen, das es
auf der Straße gegeben hat, bevor die Aufzeichnung der tatsächlichen Fahrzeiten
verpflichtend verankert wurde, werden die im Schieneverkehr Beschäftigten nicht
akzeptieren.“