ÖBB-Klage von Deutscher Bank beantwortet - Vorwürfe zurückgewiesen
 

APA685 5 WI 0350 20.Aug 08

Finanzen/Banken/Verkehr/Bahn/ÖBB/Deutsche Bank/Österreich/Deutschland

ÖBB-Klage von Deutscher Bank beantwortet - Vorwürfe zurückgewiesen
Utl.: Swap-Geschäft rechtmäßig, "ÖBB kamen auf uns zu" - "Standard"

Wien (APA) - In Sachen hochriskanter Veranlagungsgeschäfte geht das Verfahren der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) gegen die Deutsche Bank weiter. Nun haben die Anwälte der Bank - die Kanzlei Schönherr Rechtsanwälte - zu den Swap-Geschäften ihre Klagebeantwortung am Handelsgericht Wien eingebracht und die Vorwürfe zurückgewiesen: Man habe richtig informiert, die ÖBB sei auf die Bank zugekommen und nicht umgekehrt, das Geschäft sei rechtmäßig zustande gekommen, berichtet die Tageseitung "Der Standard" (Donnerstag).

Der auf Aktien- und Vertragsrecht spezialisierte ÖBB-Anwalt Ewald Weninger behauptete dem Bericht zufolge in seiner Feststellungsklage, die Deutsche Bank hätte die Eisenbahn irregeführt bzw. mangelhaft informiert. Und er vertritt die Ansicht, dass die Verträge der ÖBB mit den Bankern insgesamt nichtig wären. Es geht um 612,9 Mio. Euro. Die Bahn hat rund 237 Mio. Euro rückgestellt.

Die Deals selbst stuft Weninger als Versicherungsverträge ein, mit denen die ÖBB der Deutschen Bank ein Risiko abgesichert haben. Im Kern beruft er sich auf folgende Vertragspassage: "Die Parteien erkennen an, dass die vom Verkäufer (ÖBB; Anm.) zu leistenden Zahlungen unabhängig getätigt werden und nicht davon abhängig sind, dass der Käufer (Deutsche Bank; Anm.) ein Risiko oder einen Verlust erleidet oder einem solchen ausgesetzt ist."

Diese Abstrahierung der Zahlungsverpflichtung sei zwar nach deutschem Recht zulässig - bei Nachverhandlungen sei von Deutscher Bank und ÖBB am 30.11.2006 aber ausgemacht worden, dass österreichisches Recht gilt. Laut diesem seien abstrakte Rechtsgeschäfte unzulässig, so die ÖBB-Klage. Die Juristen der Bank weisen die Vorwürfe zurück. Man habe richtig informiert, die ÖBB sei auf die Bank zugekommen - nachdem Veranlagungen mit der Rabobank gescheitert waren.

Rechtmäßig zustande kam jedenfalls, so der "Standard" weiter, der vorzeitige Abgang von ÖBB-Chef Martin Huber im April - nach Auffliegen der Spekulationsgeschäfte: Huber sei von der ÖBB-"Hauptversammlung" namens Verkehrsminister Werner Faymann die Entlastung erteilt worden - um die ÖBB-Position gegen die Deutsche Bank zu optimieren. Sein laut ÖBB "nicht für Immobilien-Geschäfte" geltender Bahn-Beratervertrag wurde dem Bericht zufolge mit Hubers IMC Immobilien Management Consulting geschlossen - zur Steueroptimierung.

(Schluss) sp