ÖBB-Klage von Deutscher Bank
beantwortet - Vorwürfe zurückgewiesen
APA685 5 WI 0350 20.Aug 08
Finanzen/Banken/Verkehr/Bahn/ÖBB/Deutsche Bank/Österreich/Deutschland
ÖBB-Klage von Deutscher Bank beantwortet - Vorwürfe zurückgewiesen
Utl.: Swap-Geschäft rechtmäßig, "ÖBB kamen auf uns zu" - "Standard"
Wien (APA) - In Sachen hochriskanter Veranlagungsgeschäfte geht das Verfahren
der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) gegen die Deutsche Bank weiter. Nun
haben die Anwälte der Bank - die Kanzlei Schönherr Rechtsanwälte - zu den
Swap-Geschäften ihre Klagebeantwortung am Handelsgericht Wien eingebracht und
die Vorwürfe zurückgewiesen: Man habe richtig informiert, die ÖBB sei auf die
Bank zugekommen und nicht umgekehrt, das Geschäft sei rechtmäßig zustande
gekommen, berichtet die Tageseitung "Der Standard" (Donnerstag).
Der auf Aktien- und Vertragsrecht spezialisierte ÖBB-Anwalt Ewald Weninger
behauptete dem Bericht zufolge in seiner Feststellungsklage, die Deutsche Bank
hätte die Eisenbahn irregeführt bzw. mangelhaft informiert. Und er vertritt die
Ansicht, dass die Verträge der ÖBB mit den Bankern insgesamt nichtig wären. Es
geht um 612,9 Mio. Euro. Die Bahn hat rund 237 Mio. Euro rückgestellt.
Die Deals selbst stuft Weninger als Versicherungsverträge ein, mit denen die ÖBB
der Deutschen Bank ein Risiko abgesichert haben. Im Kern beruft er sich auf
folgende Vertragspassage: "Die Parteien erkennen an, dass die vom Verkäufer
(ÖBB; Anm.) zu leistenden Zahlungen unabhängig getätigt werden und nicht davon
abhängig sind, dass der Käufer (Deutsche Bank; Anm.) ein Risiko oder einen
Verlust erleidet oder einem solchen ausgesetzt ist."
Diese Abstrahierung der Zahlungsverpflichtung sei zwar nach deutschem Recht
zulässig - bei Nachverhandlungen sei von Deutscher Bank und ÖBB am 30.11.2006
aber ausgemacht worden, dass österreichisches Recht gilt. Laut diesem seien
abstrakte Rechtsgeschäfte unzulässig, so die ÖBB-Klage. Die Juristen der Bank
weisen die Vorwürfe zurück. Man habe richtig informiert, die ÖBB sei auf die
Bank zugekommen - nachdem Veranlagungen mit der Rabobank gescheitert waren.
Rechtmäßig zustande kam jedenfalls, so der "Standard" weiter, der vorzeitige
Abgang von ÖBB-Chef Martin Huber im April - nach Auffliegen der
Spekulationsgeschäfte: Huber sei von der ÖBB-"Hauptversammlung" namens
Verkehrsminister Werner Faymann die Entlastung erteilt worden - um die
ÖBB-Position gegen die Deutsche Bank zu optimieren. Sein laut ÖBB "nicht für
Immobilien-Geschäfte" geltender Bahn-Beratervertrag wurde dem Bericht zufolge
mit Hubers IMC Immobilien Management Consulting geschlossen - zur
Steueroptimierung.
(Schluss) sp