ÖBB mussten wegen Altersdiskriminierung über 4.000 Euro zahlen
Utl.: 48-jährige klagte ÖBB vor Arbeits- und Sozialgericht Wien - Bewerbung als Zugbegleiterin wurde von ÖBB abgelehnt - Grund: Sie würden niemanden über 35 Jahre einstellen.
Wien ( APA ) - Die Österreichischen
Bundesbahnen mussten aufgrund einer Altersdiskriminierung über 4.000 Euro an
eine 48-jährige Frau bezahlen. Die Frau hatte sich auf eine Inseratenkampagne
der ÖBB hin als Zugbegleiterin beworben. Zur Antwort erhielt sie ein Schreiben,
dass sie sich gar nicht erst zu bewerben brauche. Die ÖBB würden niemanden über
35 Jahren einstellen. Dies geht aus einer Aussendung des Wiener Rechtsanwalts
Helmut Graupner hervor, der die Frau vertreten hat.
Nach der Absage klagte die Frau vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien und
verlangte Schadenersatz wegen Diskriminierung aufgrund des Alters. Die ÖBB
zahlten der Klägerin 2.500 Euro immateriellen Schadenersatz. Laut Graupner ist
dies die bisher höchste bekanntermaßen bezahlte Summe für derartige
Diskriminierungen. Zusammen mit dem Ersatz der Anwaltskosten zahlten die ÖBB der
Dame über 4.000 Euro, hieß es.