ÖBB verliert Prozess gegen Betriebsrat

KURIER

Sechs Mitarbeiter hätten in das sogenannte "Workforce Management" versetzt werden sollen. Der Betriebsrat stimmte nicht zu.

Wer für den aktiven Dienst (etwa in der Verkehrsleitzentrale) nicht mehr einsetzbar ist, den wollten die ÖBB zur Umschulung zwingen. Drucken Senden Leserbrief
Das Arbeitsgericht Wien hat eine Klage der ÖBB Dienstleistung GmbH (DLG) gegen den Betriebsratsvorsitzenden der ÖBB Infrastruktur Betrieb AG, Gottfried Winkler, abgewiesen. Sechs Mitarbeiter der Betrieb AG hätten in das sogenannte "Workforce Management" versetzt werden sollen, dem hatte der Betriebsrat nicht zugestimmt, "weil das Ausmaß der damit verbundenen Verschlechterungen von der DLG nicht dargestellt werden konnte".

Beim "Workforce Management" handelt es sich um ein Jobcenter, in welchem offiziell Aus-, Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen. Ins Leben gerufen wurde die Workforce wohl nicht zufällig von DLG-Geschäftsführer Franz Nigl, der zuvor bei der Telecom Austria AG mit entsprechenden Jobcentern für Schlagzeilen gesorgt hatte.

Weniger Lohn

Aus Sicht von Personalvertretern sollen jedoch jene Kollegen dort landen, die nicht mehr eingesetzt werden können bzw. wollen. Wenn aber gleichzeitig Mitarbeiter gesucht werden, dann könne es dem Unternehmen doch in Wahrheit nur um den Austausch von Besserverdienern durch weniger Verdienende gehen.

"Die Maßnahmen gibt es in Wirklichkeit gar nicht", hatte etwa auch Wilhelm Haberzettl, Vorsitzender des ÖBB-Konzernbetriebsrats, am 16. November 2007 den Kollegen kundgetan – kurz nach jener ÖBB-Holding-Aufsichtsratssitzung, in welcher es nach Einbringen der Klagen zu einem Eklat gekommen war.

Jetzt wurde die Klage "auf Zustimmung zur verschlechternden Versetzung von Mitarbeitern der Betrieb AG in das Workforce Management" abgewiesen.
Laut Rechtsreferat der Gewerkschaft Vida hatte der beklagte Betriebsrat am 3. Dezember 2007 vor dem Arbeitsgericht mehrere Unterlagen vorgelegt, um zu beweisen, dass es gar kein Konzept für das Workforce Management gebe, mit denen die betroffenen Mitarbeiter wieder einzugliedern wären. Die Klage wurde laut Vida deshalb in erster Instanz abgewiesen, weil die DLG nicht nachweisen konnte, dass ihnen diese auch von den Vorständen der Betrieb AG aufgetragen worden war.

Artikel vom 20.01.2008 13:01 | KURIER | Gertraud Walch