ÖBB verliert Prozess gegen Betriebsrat
KURIER
Sechs Mitarbeiter hätten in das
sogenannte "Workforce Management" versetzt werden sollen. Der Betriebsrat
stimmte nicht zu.
Wer für den aktiven Dienst (etwa in der Verkehrsleitzentrale) nicht mehr
einsetzbar ist, den wollten die ÖBB zur Umschulung zwingen. Drucken Senden
Leserbrief
Das Arbeitsgericht Wien hat eine Klage der ÖBB Dienstleistung GmbH (DLG) gegen
den Betriebsratsvorsitzenden der ÖBB Infrastruktur Betrieb AG, Gottfried
Winkler, abgewiesen. Sechs Mitarbeiter der Betrieb AG hätten in das sogenannte "Workforce
Management" versetzt werden sollen, dem hatte der Betriebsrat nicht zugestimmt,
"weil das Ausmaß der damit verbundenen Verschlechterungen von der DLG nicht
dargestellt werden konnte".
Beim "Workforce Management" handelt es sich um ein Jobcenter, in welchem
offiziell Aus-, Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen durchgeführt werden
sollen. Ins Leben gerufen wurde die Workforce wohl nicht zufällig von
DLG-Geschäftsführer Franz Nigl, der zuvor bei der Telecom Austria AG mit
entsprechenden Jobcentern für Schlagzeilen gesorgt hatte.
Weniger Lohn
Aus Sicht von Personalvertretern sollen jedoch jene Kollegen dort landen, die
nicht mehr eingesetzt werden können bzw. wollen. Wenn aber gleichzeitig
Mitarbeiter gesucht werden, dann könne es dem Unternehmen doch in Wahrheit nur
um den Austausch von Besserverdienern durch weniger Verdienende gehen.
"Die Maßnahmen gibt es in Wirklichkeit gar nicht", hatte etwa auch Wilhelm
Haberzettl, Vorsitzender des ÖBB-Konzernbetriebsrats, am 16. November 2007 den
Kollegen kundgetan – kurz nach jener ÖBB-Holding-Aufsichtsratssitzung, in
welcher es nach Einbringen der Klagen zu einem Eklat gekommen war.
Jetzt wurde die Klage "auf Zustimmung zur verschlechternden Versetzung von
Mitarbeitern der Betrieb AG in das Workforce Management" abgewiesen.
Laut Rechtsreferat der Gewerkschaft Vida hatte der beklagte Betriebsrat am 3.
Dezember 2007 vor dem Arbeitsgericht mehrere Unterlagen vorgelegt, um zu
beweisen, dass es gar kein Konzept für das Workforce Management gebe, mit denen
die betroffenen Mitarbeiter wieder einzugliedern wären. Die Klage wurde laut
Vida deshalb in erster Instanz abgewiesen, weil die DLG nicht nachweisen konnte,
dass ihnen diese auch von den Vorständen der Betrieb AG aufgetragen worden war.
Artikel vom 20.01.2008 13:01 | KURIER | Gertraud Walch