ÖGB zu Artikel im Kurier

Utl.: Pensionskasse statt direkter Zuzahlungen für ÖGB - Beschäftigte

Wien (ÖGB) - Zu dem in der Tageszeitung "Kurier" heute veröffentlichten Artikel über "Fall und Aufstieg der Gewerkschaft" stellt der ÖGB fest: Die Betriebspensionen für die ÖGB-Beschäftigten wurden von direkten Zuschuss-Zusagen auf ein Pensionskassen-Modell umgestellt. Das haben die Betroffenen bei einer Urabstimmung mit der Mehrheit von 84,14 Prozent entschieden. Die Formulierung im Kurier, dass den MitarbeiterInnen "die Zusatzpensionen gestrichen wurden", erweckt daher einen falschen Eindruck.

Der ÖGB steht damit weiterhin für das Prinzip der Betriebspensionen; diese werden künftig für alle Beschäftigten einheitlich geregelt. Der ÖGB hat mit dem Zentralbetriebsrat ein Modell ausgearbeitet, das statt direkten Pensionszuzahlungen Zahlungen in eine Pensionskasse beziehungsweise eine betriebliche Kollektivversicherung vorsieht - wie das ohnehin bei allen neu eingetretenen MitarbeiterInnen seit Jänner 2000 der Fall ist. Der dafür zur Verfügung stehende Betrag wurde fair, sozial verträglich und nachvollziehbar berechnet. Je nach Dienstalter, fiktivem Karriereverlauf und Zeit bis zum Pensionsantritt wurde berechnet, in welcher Höhe bisher angefallene Pensionsansprüche abgegolten werden. Zur sozialen Staffelung sah das Modell eine Deckelung für BezieherInnen hoher Einkommen, aber auch einen Sockelbetrag als Mindestzahlung vor.

Zusätzlich zahlt der ÖGB für die Beschäftigten Beiträge in eine Pensionskasse beziehungsweise betriebliche Kollektivversicherung ein. Das bringt eine höhere Rechtssicherheit als direkte Pensionszuzahlungen, die von der zukünftigen finanziellen Lage des ÖGB abhängig wären. Denn: Was einmal in eine Pensionskasse eingezahlt wurde, bleibt den KollegInnen erhalten, auch wenn sie den Arbeitgeber wechseln. Vom alten Modell der direkten Pensionszuzahlungen konnte grundsätzlich nur profitieren, wer bis zum Pensionsantritt im ÖGB geblieben ist.

Zu den im Kurier veröffentlichten Bilanzzahlen stellt der ÖGB lediglich fest, dass die Bilanz im Herbst veröffentlicht wird. Zuvor muss der ÖGB-Bundesvorstand der Bilanz zustimmen.

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