Anfrage betr.: Die
Aktivitäten des Franz Nigl in der ÖBB
Anfrage BMVIT
Nach der Anfrage 4029/J, die wir am 7. April 2008 eingebracht haben, haben wir
weitere Informationen zum Personalmanagement der ÖBB erhalten, die uns
veranlassen, weitere Fragen an Sie zu stellen.
Der Geschäftsführer der ÖBB-Dienstleistungs-GmbH, Franz Nigl, wurde in der
Presse vom 16.11.2007 mit den Worten zitiert: „Die Zeiten, in denen der
Betriebsrat diktiert hat, was im Personalbereich passiert, sind vorbei“. Der
Chef der Eisenbahner-Gewerkschaft Wilhelm Haberzettl antwortete darauf mit dem
Satz: „Die kooperativen Zeiten sind jetzt vorbei.“
Diese Sätze deuten jedenfalls auf massive Störungen im Betriebsklima hin, die
auch in Klagen, Klagsandrohungen, Versetzungen, Kündigungen usw. zum Ausdruck
kommen.
Vor allem die Person des Geschäftsführers der Dienstleistungs-GmbH, Franz Nigl,
gibt immer wieder Anlass zu Klagen bzw. Fragen.
Die unterzeichneten Abgeordneten Karl Öllinger, Gabriela Moser.....
Anfrage betr.: Die Aktivitäten des Franz Nigl in der ÖBB
1). Ist es richtig, dass der Geschäftsführer der ÖBB Dienstleistungs-GmbH ,
Franz Nigl, in allen Gesellschaften der ÖBB mit Prokura ausgestattet und damit
eigentlich der mächtigste Manager der ÖBB ist? Wenn nein, in welchen
Gesellschaften verfügt Hr. Nigl über eine erteilte oder eingetragene Prokura?
2).. Hat Herr Nigl mit seiner Prokura in einzelnen Gesellschaften Handlungen
gesetzt, etwa Klagen geführt oder provoziert, die die jeweilige Gesellschaft
finanziell belastet haben?
3).
a)Wie viele Klagen gegen Bedienstete bzw. gegen die Arbeitnehmervertretung hat
Herr Nigl seit seinem Amtsantritt als Geschäftsführer bzw. Prokurist in den
Jahren 2005, 2006 und 2007 geführt bzw. eingereicht?
b) Wie viele Klagen gegen Bedienstete bzw. die Arbeitnehmervertretung hat der
Personalverantwortliche der ÖBB in den Jahren 2002, 2003 und 2004 geführt bzw.
eingereicht?
4). Welche bzw. wie viele dieser Klagen wurden mittlerweile mit welchem Ergebnis
abgeschlossen?
5).
a) Wie viele Klagen von Seiten einzelner Bediensteter bzw. der
Arbeitnehmervertretung gegen die ÖBB wurden bzw. werden in den einzelnen Jahren
(seit 2005) eingebracht bzw. geführt?
b) Wie viele Klagen von Seiten einzelner Bediensteter bzw. der
Arbeitnehmervertretung wurden in den Jahren 2002, 2003 und 2004 gegen die ÖBB
eingebracht bzw. geführt?
6). Welche bzw. wie viele dieser Klagen wurden mittlerweile mit welchem Ergebnis
abgeschlossen?
7). Welche der Klagen nach 3) und 5) betreffen
a) Kündigungen und Entlassungen
b) Versetzungen
c) Pensionierungen
d) Einstufungen
e) Beförderungen?
8). Welche direkten (Anwalts-, und Gerichtskosten) und indirekten Kosten
(Urteils- und Vergleichskosten) sind den ÖBB und deren Firmen durch die Klagen
des Herrn Nigl bzw. die Klagen gegen die ÖBB seit dem Jahr 2005 entstanden?
9). Ist es richtig, dass die einzelnen Firmen der ÖBB keine Betriebsvereinbarung
ohne Zustimmung der DLG abschließen dürfen?
10). Zu den höchst umstrittenen Maßnahmen von Hrn. Nigl gehört die Einrichtung
eines „Workforce Management“, eines Personalpools, von dem MitarbeiterInnen für
Gesellschaften der ÖBB zur Verfügung gestellt werden oder – wenn sie nicht
angefordert werden – nach einem Jahr „von Dienstes wegen“
(Bundesbahn-Pensionsgesetz § 2)- in Pension geschickt werden.
Wie ist die rechtliche Konstruktion des „Workforce Management“?
11). Ist für die Versetzung von Bediensteten in das „Workforce“-Management“ das
Einvernehmen mit der Arbeitnehmervertretung bzw. den einzelnen Bediensteten
herzustellen?
12).Wie viele Bedienstete der ÖBB wurden seit Einrichtung des „Workforce-Management
„ dorthin versetzt?
13). Wie viele Bedienstete der ÖBB wurden seit ihrer Versetzung in das „Workforce-Management“
nach § 2 Bundesbahn-Pensionsgesetz in den Ruhestand geschickt?
14). Wie viele Bedienstete der ÖBB wurden in den einzelnen Jahren seit 2002
gemäss den Bestimmungen des § 2 (2) Bundesbahn-Pensionsgesetz von Dienstes wegen
in die Pension geschickt nach
a) Ziffer 1 bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Abs. 1 Z 2 , also dauernder
Unfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen?
b) Ziffer 1, bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Abs. 1 Z 3 (Vollendung der
Wartefrist von 60 Monaten nach Erreichen der Anwartschaft auf Ruhegenuss im
Höchstausmaß?
c) Ziffer 2, bei Verlust der Eigenberechtigung?
d) Ziffer 3, also wenn sie durch Krankheit ein Jahr ununterbrochen an der
Ausübung ihres Dienstes verhindert wurden..?
e) Ziffer 4, wenn sie nicht innerhalb von 3 Jahren nach der Versetzung in den
zeitlichen Ruhestand reaktiviert werden konnten?
f) Ziffer 5, wenn dienstliche Interessen ihre Entfernung vom Dienst erfordern,
ohne dass durch Versetzung auf einen anderen Dienstposten gleichen Ranges
Abhilfe getroffen werden kann?
g) Ziffer 6, also mit Vollendung des 65. Lebensjahres?
15). Der Vorsitzende der Eisenbahner-Gewerkschaft hat in Bezug auf die von uns
in der Anfrage 4029/J vermuteten Kopfgeld-Prämien für Vorstände bzw.
Geschäftsführungen der ÖBB- Gesellschaften die Auffassung vertreten, es handle
sich dabei um „indirekte“ Kopfgeld-Prämien. Mittlerweile haben wir weitere
Informationen erhalten, wonach nicht nur bei Vorstandsmitgliedern bzw.
GeschäftsführerInnen direkte oder indirekte Kopfgeld-Prämien vertraglich
vereinbart wurden, sondern auch bei anderen MitarbeiterInnen von
ÖBB-Gesellschaften (z.B. Leiter von Geschäftsbereichen).
Gibt es auf Management-Ebenen unterhalb der Geschäftsführung bzw. dem Vorstand
ebenfalls direkte oder indirekte Kopfgeld-Prämien (Prämien für eingespartes
Personal)? Wenn ja, a) in welchen Gesellschaften, b) für welche Leistungen, c)
für welche Positionen, d) in welcher Höhe?
16). Wird durch Einsparungen beim Personalstand (z. B. fehlende
Sicherungsposten) die Sicherheit der Bediensteten, Bahnkunden oder
Straßenbenützern gefährdet?
Wenn ja, in welchem Vergleich stehen die Ersparnisse gegenüber den Folgekosten
bei außergewöhnlichen Ereignissen, bzw. welche Firmen der ÖBB profitieren von
den Einsparungen und welche Firmen der ÖBB leiden an den Folgekosten?