vida-LokführerInnen fordern Aufzeichnungspflicht der tatsächlichen Fahrzeiten

Utl.: TriebfahrzeugführerInnen haben 3.200 Unterschriften an den Nationalrat übergeben - Haberzettl: „Eklatantes Sicherheitsrisiko gehört beseitigt“

Wien (vida/ÖGB). Im Sinne von besseren Schutz- und Sicherheitsmechanismen für LokführerInnen und Fahrgäste fordern die LokführerInnen in der Gewerkschaft vida eine verpflichtende Aufzeichnung der tatsächlich erbrachten Fahrzeiten analog zu den Bestimmungen für den Straßenverkehr. Die Eisenbahnverkehrsunternehmen sollen per Gesetz verpflichtet werden, Arbeitszeitaufzeichnungen für mindestens ein Jahr aufbewahren zu müssen, verlangt die Gewerkschaft. Zur Bekräftigung ihres Anliegens haben die LokführerInnen heute, Dienstag, vor dem Parlament rund 3.200 und in nur sieben Tagen gesammelte Unterschriften an ÖBB-Konzernbetriebsratsvorsitzenden, Nationalratsabgeordneten Wilhelm Haberzettl übergeben. Sie hoffen, dass ihre Forderungen bei der heutigen Sitzung des Nationalrats doch noch in die geplanten Änderungen bei Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetzes einfließen werden.

Für Haberzettl, der auch Vorsitzender der Sektion Verkehr in der Gewerkschaft vida ist, ist es unverständlich, warum Arbeitsminister Bartenstein (ÖVP) sowie vor allem der Schienenfachverband in der WKÖ bisher gegen eine derartige Gesetzesänderung und somit auch gegen eine Regelung für das geringste Maß an Kontrollmöglichkeit „gemauert“ haben: „In der Wirtschaftkammer wirken hier offenbar Kräfte, die sich nicht durch Marktstärke, sondern durch den leichtfertigen Verzicht auf Sicherheit, soziale Werte und den bisher in den vergangenen Jahren gepflegten verantwortungsvollen Umgang mit dem Schutz und den Rechten der ArbeitnehmerInnen.“

Seitens der ÖBB sei zu einer solchen Regelung bereits Zustimmung signalisiert worden, sagte Haberzettl weiter: „Es ist einfach doppelzüngig, dass ÖVP und Wirtschaftkammer zwar bei der nationalen Umsetzung der EU-Vorgaben einer Verringerung der Fahrzeiten auf neun Stunden am Tag und acht Stunden in der Nacht sowie einer Aufzeichnung der geplanten Fahrzeiten zustimmt aber nicht einer Dokumentation der tatsächlich geleisteten Lenkzeiten.“ Auf diese Weise sei vor allem im Zuge der EU-Bahnliberalisierungen im Sektor der Privatbahnen nicht eindeutig nachvollziehbar, ob ein Lokführer nicht doch bis zu 15 Stunden oder mehr unterwegs sei. „Das ist ein eklatantes Sicherheitsrisiko. Wohin das führen kann, wird uns leider fast schon täglich mit den Zuständen im Lkw-Verkehr vor Augen geführt“, unterstrich Haberzettl. (Schluss)

ÖGB, 8. Juli 2008 Nr. 413

Rückfragehinweis:
Gewerkschaft vida / Öffentlichkeitsarbeit
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