Weitreichende Folgen nach OLG-Urteil - Ärztin klagte gegen Zwangspensionierung
Am Mittwoch hat das Oberlandesgericht Innsbruck
in einem Urteil entschieden, dass eine Ärztin nicht mit 60 Jahren
zwangspensioniert werden darf. Das Urteil hat weitreichende Folgen. Betroffen
ist unter anderem die TILAK.
Ärztin klagte gegen Zwangspensionierung
Die Ärztin Christine Kleist hat am Donnerstag den ersten Erfolg verbucht. Sie
klagte gegen ihre Zwangspensionierung und gewann vorerst. Doch sie ist nicht die
einzige Betroffene.
TILAK-Betriebsrat nach Urteil erleichtert
In der TILAK - verantwortlich für 4.000 weibliche Mitarbeiter im
Krankenhausbereich - werden Frauen ebenfalls mit 60 in die Pension geschickt.
Der Betriebsrat der TILAK, Gerhard Hödl, ist nach dem Urteil erleichtert. Durch
das Urteil seien die Chancen bei einem ähnlichen Prozess, der derzeit laufe, zu
gewinnen, gestiegen, so Hödl.
Arbeiterkammer verspürt Rückenwind
In der Arbeiterkammer hat man durch das Urteil Rückenwind bekommen. Seit
eineinhalb Jahren drängt man das Land, das Gesetz für die
Landesvertragsbediensteten damit auch für die Tilakmitarbeiterinnen zu ändern.
Bislang geschah dies ohne Erfolg. Dutzende Klagen laufen, sie seien nur die
Spitze des Eisberges, erklärt AK-Chef-Erwin Zangerl.
TILAK: Keine Frauen gegen Willen in Pension
Am Donnerstagnachmittag hat nun die TILAK reagiert. Vorstandsdirektor Andreas
Steiner will in Zukunft keine Frau mehr mit 60 gegen ihren Willen in die Pension
schicken.
Obwexer: Stützen auf Gleichheitsgrundsatz
Die Tilak wird wohl ohnehin keine andere Wahl haben, und nicht nur sie, ist der
Europarechtsexperte Walter Obwexer überzeugt:
AK gewährt Betroffenen Rechtshilfe
Auch in privaten Unternehmen können Frauen auf Gleichbehandlung pochen. Die AK
gewährt allen Betroffenen Rechtshilfe.