Weitreichende Folgen nach OLG-Urteil - Ärztin klagte gegen Zwangspensionierung

Am Mittwoch hat das Oberlandesgericht Innsbruck in einem Urteil entschieden, dass eine Ärztin nicht mit 60 Jahren zwangspensioniert werden darf. Das Urteil hat weitreichende Folgen. Betroffen ist unter anderem die TILAK.

Ärztin klagte gegen Zwangspensionierung
Die Ärztin Christine Kleist hat am Donnerstag den ersten Erfolg verbucht. Sie klagte gegen ihre Zwangspensionierung und gewann vorerst. Doch sie ist nicht die einzige Betroffene.

TILAK-Betriebsrat nach Urteil erleichtert
In der TILAK - verantwortlich für 4.000 weibliche Mitarbeiter im Krankenhausbereich - werden Frauen ebenfalls mit 60 in die Pension geschickt. Der Betriebsrat der TILAK, Gerhard Hödl, ist nach dem Urteil erleichtert. Durch das Urteil seien die Chancen bei einem ähnlichen Prozess, der derzeit laufe, zu gewinnen, gestiegen, so Hödl.

Arbeiterkammer verspürt Rückenwind
In der Arbeiterkammer hat man durch das Urteil Rückenwind bekommen. Seit eineinhalb Jahren drängt man das Land, das Gesetz für die Landesvertragsbediensteten damit auch für die Tilakmitarbeiterinnen zu ändern. Bislang geschah dies ohne Erfolg. Dutzende Klagen laufen, sie seien nur die Spitze des Eisberges, erklärt AK-Chef-Erwin Zangerl.

TILAK: Keine Frauen gegen Willen in Pension
Am Donnerstagnachmittag hat nun die TILAK reagiert. Vorstandsdirektor Andreas Steiner will in Zukunft keine Frau mehr mit 60 gegen ihren Willen in die Pension schicken.

Obwexer: Stützen auf Gleichheitsgrundsatz
Die Tilak wird wohl ohnehin keine andere Wahl haben, und nicht nur sie, ist der Europarechtsexperte Walter Obwexer überzeugt:

AK gewährt Betroffenen Rechtshilfe
Auch in privaten Unternehmen können Frauen auf Gleichbehandlung pochen. Die AK gewährt allen Betroffenen Rechtshilfe.