Diskriminierung oder Mobbing?

von Helga Hoffmann

Betrachten wir als Erstes den Staatsvertrag von Wien – BGBl. Nr. 152/1955

Österreich verpflichtet sich weiters dazu, dass die in Österreich geltenden Gesetze weder in ihrem Inhalt noch in ihrer Anwendung zwischen Personen österreichischer Staatsangehörigkeit auf Grund ihrer Rasse, ihres Geschlechtes, ihrer Sprache oder ihrer Religion, sei es in Bezug auf ihre Person, ihre Vermögenswerte, ihre geschäftlichen, beruflichen oder finanziellen Interessen, ihre Rechtsstellung, ihre politischen oder bürgerlichen Rechte, sei es auf irgendeinem anderen Gebiete, diskriminieren oder Diskriminierungen zur Folge haben werden.

Unser Nationalratspräsident Heinz Fischer erwähnte in der Wiener Zeitung vom 11.12.00, dass die Achtung der Menschenrechte bei der Wortwahl beginnt. Eine tragfähige Basis der Menschenrechte sei erst gegeben, wenn alle Menschen als Menschen anerkannt und respektiert werden – ohne Unterscheidung nach Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen Umständen.

Und bei den ÖBB? Hier gibt es die AVB. Auf Grund des Geschlechtes darf im Zusammenhang mit einem Dienstverhältnis zu den ÖBB niemand unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden. Diskriminierung ist jede benachteiligte Differenzierung, die ohne sachliche Rechtfertigung vorgenommen wird. Diskriminierung als Dienstpflichtverletzung – Jede unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung auf Grund des Geschlechtes durch eine(n) Bedienstete(n) verletzt die Verpflichtungen, die sich aus dem Dienstverhältnis ergeben, und ist nach den dienst- und disziplinarrechtlichen Bestimmungen zu verfolgen.

Als ich 1986 zu den ÖBB kam, wurde mir ein Merkblatt über die Pflichten der Mitarbeiter und über die Verhaltenspflichten in die Hand gedrückt. Ich war gewissermaßen entsetzt. Wozu muss ich nachlesen, wie ich mich zu benehmen habe oder dass ich meinen Dienst zu verrichten habe, das weiß ich doch von selber. In der Zwischenzeit musste ich allerdings feststellen, dass man es verabsäumt hat, auch Akademiker darauf hinzuweisen, wie sie sich zu verhalten haben. Oder sollte dies alles nur für (die) den kleine(n) Bedienstete(n) angewendet werden, damit man sie mobben bzw. diskriminieren kann und sie von selber kündigen?

Ist es wirklich im Sinne der ÖBB, dass Akademiker Führungspositionen bekleiden, die:

Wenn ich darüber nachdenke, fällt mir immer das Gespräch zwischen meiner Mutter und unserem damaligen Bekannten, einem Rechtsanwalt ein, das vor vielen Jahren stattfand. Als er einmal schimpfte und eine Wortwahl wählte, die nicht zu einem Rechtsanwalt passte, ermahnte ihn meine Mutter und sie sagte zu ihm: „ Sag einmal, wie sprichst du denn?“ Darauf meinte er nur lächelnd: „Liebe Fritzi, du hast ja gar keine Ahnung, wie primitiv und ordinär gehobene Leute und Akademiker sein können......“ Es stellte sich damals schon heraus, dass es nicht auf den Titel ankommt, sondern auf den Charakter, der das geistige Niveau prägt. Dies ist wahrscheinlich auch der Grund, warum über die Medien mit uns immer wieder eine Gehirnwäsche vollzogen wird, in dem man behauptet, wie wichtig eine hohe Schulbildung ist.

Spruch von Johann Gottfried Seume (1763 – 1810), deutscher Schriftsteller und Publizist:
„Wer die anderen neben sich klein macht, ist nie groß.“