von Helga Hoffmann
Ein Vertrag ist die rechtsgeschäftliche Willenseinigung von zwei oder mehr Personen über ein Rechtsverhältnis. Sollte man glauben. Durchforsten wir doch einmal die Geschichte. Beginnend beim
Signal Nr. 3/92 - August Keine Verschlechterung des Dienst- und Pensionsrechtes! Der Gesetzesentwurf enthält keine Verschlechterungen unserer Rechte. Er sieht unter genauer Anwendung des geltenden §22 Abs. 2 unserer Personalvertretungsvorschrift P4 (in der Zwischenzeit aufgelassen) vor, dass der Vorstand mit dem Zentralausschuss über ein neues Dienstrecht weiterverhandeln muss, und zwar nur mehr für nach dem Abschluss dieser Verhandlungen neu eintretende Eisenbahner. Dafür ist eine Verhandlungsfrist bis zum 31. Dezember 1994 im Gesetz vorgesehen. |
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Eisenbahner 5/93 Dienstrecht: Verhandlungen nur für später Eintretende Selbstverständlich wollen wir aber auch die Rechte für die künftigen Eisenbahnerinnen und Eisenbahner sichern beziehungsweise weiterentwickeln. |
Bei diesen Worten glaubte man noch an die Gewerkschaft, überspringen wir aber ein paar Jahre und wenden uns dem Dezember 1997 zu, fragen wir uns: "Was ist ein Vertrag eigentlich wert?":
Vertrag für die Eisenbahner, Pensionsreform, Arbeitslosenversicherung Werte
Kolleginnen! Werte Kollegen! |
Hintergrundinfo, März 1998 Es war daher politisch unmöglich, die Eisenbahner als einzige Gruppe vollkommen aus der angestrebten Reform herauszuhalten, um so mehr als unsere Pensionen ja vollständig vom Bund getragen werden. Eine andere Wahl hatten wir nicht! |
Punkt 1
Am 13. November 2000 konnte man aus diversen Medien, wie Rundfunk, Oberösterreichische Nachrichten, Standard und Presse folgendes entnehmen:
Eisenbahnergewerkschaft klagt gegen die Reform Angefochten wird nicht nur die Pensionsreform 2000, sondern auch die aus 1997. Denn: die Regierung habe ihre Zusagen gebrochen. Die Pensionsreformen seien ein Eingriff in bestehende Verträge. |
Punkt 2 und 3
In der Kronen
Zeitung vom 15. Dezember 1999 wurde von der Entscheidung des Höchstgerichtes
berichtet. Nach einem Verfahren vor dem Höchstgericht wurde beschlossen, dass
künftig alle ÖBB-Bediensteten aus Solidarität Arbeitslosenversicherungsbeiträge
zahlen müssen, obwohl die Unkündbarkeit erhalten bleibt.
Kurios: Bei anderen Ausgliederungen des Bundes werden nur die Neueintretenden
erfasst, Beamte bleiben ausgenommen. So zahlen auch die pragmatisierten Postler
in der Telekom und der Post AG keine Arbeitslosenbeiträge. Begründet wird das
mit unterschiedlichen Dienstrechten.
Es ist eine Freude wenn man feststellen kann, dass es noch Gewerkschaften gibt,
die sich für ihre Mitglieder einsetzen und Verträge erhalten.
Wie solidarisch unsere Abgeordneten der österreichischen Bevölkerung gegenüber sind, gab es in der Kronen Zeitung vom 16. Oktober 1999 zu lesen:
Arbeitslose für Abgeordnete Nach der Bezügereform am 01. August 1997 wurde verkündet, dass es für neueintretende Abgeordnete keine Abfertigung mehr gebe. Nur den schon vorher im Hohen Haus arbeitenden Mandataren stünde weiter eine Abfertigung zu, je nach Dauer der Abgeordneten-Tätigkeit von 80.000 bis 1,4 Millionen Schilling. Vorwürfen, dass ein Arbeitslosengeld von 100.669 ATS monatlich viel zu hoch sei, wird im Parlament entgegnet: Diese Lösung der "Gehaltspyramide für Politiker" sei weitaus billiger als das nur noch für Altmandatare gültige Abfertigungsmodell. Das höchste Arbeitslosengeld für andere Arbeitnehmer macht aber nur 13.000 ATS netto aus .... Der Verfassungsgerichtshof hält es also für notwendig, dass definitiv gestellte EisenbahnerInnen aus Solidarität einen Arbeitslosenversicherungsbeitrag zu leisten haben. Lt. Bundesbahn-Pensionsgesetz DA-PO zu §2 heißt es interessanter weise "Scheidet ein definitiver Beamter aus dem Dienststand ohne Anspruch auf Ruhegenuss aus, so hat er im Fall einer nach seinem Ausscheiden aus dem Bahndienst bestehenden Arbeitslosigkeit keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. Hinsichtlich der Geltendmachung der Überbrückungshilfe ist die DA (69), GD-Nbl 8. Stück/1964, zu beachten. |
Bei den jeweiligen Gehaltsverhandlungen konnten wir EisenbahnerInnen feststellen, dass es mit dem Arbeitslosenversicherungsbeitrag, erhöhten Pensionsbeiträgen und Inflation sogar Gehaltsverminderungen geben kann.
Es wird immer wieder von einer organisatorischen Trennung der Bereiche Absatz und Infrastruktur gesprochen, obwohl es laut EU nicht erforderlich ist. Sollte die Privatisierung der ÖBB doch dafür dienen, dass neue Verträge fällig und die EisenbahnerInnen damit kündbar sind?
Punkt 4
Weiters wurde in den Medien immer gegen die EisenbahnerInnen gehetzt und in den Vordergrund geschoben, indem immer nur behauptet wurde:
EisenbahnerInnen gehen mit 53 Jahren in Pension.
All die Jahre vermissten wir die Richtigstellung der Personalvertreter, dass es bei den ÖBB auch ASVGler gibt und EisenbahnerInnen die Privatjahre haben und ihre Beiträge leisteten, obwohl ihnen nur die Hälfte angerechnet wird. Ist diese Hetzjagd, die die Gruppe EisenbahnerInnen betrifft, legal?
Liest man im Hintergrundinfo nicht nur zwischen den Zeilen, so kann man feststellen, dass es immer der Koalitionspartner der jeweiligen Fraktion ist, der die Gehaltsverhandlungen übernimmt......
Der
Individualantrag vom 16. Februar 1998 gegen die Pensionsreform 1997 wurde vom
Verfassungsgerichtshof abgewiesen. Wenn die Klage von der FSG, die 1997 der
Reform zustimmte, beim Europäischen Gerichtshof ebenfalls abgewiesen wird, was
ist in Österreich dann ein Vertrag noch wert?
Werden Verträge nur mehr dann eingehalten, wenn sie von verantwortungslosen
Regierungsmitgliedern ausgehandelt werden, denen eine Abfertigung von 58
Millionen Schilling ausbezahlt wird, wie sie z.B. dem Tyrolean Airways Chef
zusteht? Im Juni 2000 wurden die EisenbahnerInnen vom Bundeskanzler wegen der
sozialen Gerechtigkeit aufgefordert, ihre Zustimmung zur Reform zu geben. Zu
dieser Einstellung kann man nur Manfred Rommel, deutscher Politiker zitieren:
"Am häufigsten wird Moral an andere Leute von denjenigen ausgeteilt, die sie am
dringendsten zum eigenen Gebrauch nötig hätten."