Abbau von Überstunden

Vereinbarung über Abbau von Überstunden und Nachtzeitzuschlägen verlängert.

Die Belegschaftsvertretung und das Unternehmen ÖBB haben sich darauf geeinigt das Abkommen vom 30.09.2004 zur Auflösung der Altlasten (ehemals bis 31.12.2004) bis Ende Juni 2005 zu verlängern.

Vereinbart wurde, dass der Abbau von Überstunden vorrangig durch Gewährung von Zeitausgleich erfolgen soll, um die Beschäftigung überzähliger Mitarbeiter im Rahmen von Sozialplänen zu Forcieren.

Vereinbarung

Um die Nachfolgeunternehmen der ÖBB gemäß 3. Teil des Bundesbahngesetzes möglichst von Altlasten zu befreien und somit eine wirtschaftliche Personaldisposition auf Basis der neuen Arbeitszeitregelung zu ermöglichen, wurde zwischen dem Vorstand der ÖBB und dem Betriebsrat im Rahmen der Verhandlungen zum neuen Dienstrecht vereinbart, geleistete Überstunden und Nachtzeitzuschläge bis zum Jahresende in sozial verträglicher Weise auszugleichen.

Der Ausgleich dieser Zeitguthaben erfolgt durch Barabfindung, sofern nicht eine Abgeltung durch Zeitausgleich - insbesondere im administrativen Bereich - sinnvoll erscheint, wobei bis zu 120 Über- bzw. Nachtzeitzuschlagstunden möglichst gleichmäßig auf die verbleibenden Monate des Jahres 2004 (maximal 60 Stunden monatlich, mit Zustimmung des Bediensteten bis zum Überstundenpolster auch mehr) aufgeteilt werden. Die Abgeltung von darüber hinaus gehenden Stunden wird unter Einbeziehung des Betriebsrates mit dem betroffenen Mitarbeiter gesondert vereinbart.

Zeitguthaben, die aus dienstlichen Erwägungen von der Barabfindung ausgeschlossen bleiben ("Überstundenpolster"), werden vom zuständigen Unternehmensbereich gemäß den erfolgten Meldungen festgelegt und in das Jahr 2005 übertragen. Zeitguthaben bis zu 120 Stunden, die diesen "Überstundenpolster" übersteigen und nicht Gegenstand einer Zeitausgleichsvereinbarung sind, werden bar abgefunden.