APA Meldung

APA0489 5 WI 0336 II                                                  12.Jän 05

 

Verkehr/Bahn/ÖBB/Arbeit/Soziales/Grüne

 

Musterprozess zum ÖBB-Dienstrecht in Eisenstadt

Utl.: Bahnbedienstete sehen sich nach Aufgliederung der Bahn in Teilgesellschaften schlechter gestellt
 

   Eisenstadt (APA) - Ein Musterprozess gegen das neue ÖBB-Dienstrecht begann heute, Mittwoch, vor dem Arbeits- und Sozialgericht in Eisenstadt. Bahnmitarbeiter sehen sich nach der Aufgliederung der ÖBB in Teilgesellschaften in ihren Dienstverträgen schlechter gestellt. Stellvertretend für rund 100 andere Kläger, deren Verfahren vorerst unterbrochen wurden, will Anton Hedenig, Sprecher der Grünen Eisenbahner (GUG), die Gültigkeit seines alten ÖBB-Dienstvertrages feststellen lassen und die Streitfrage nötigenfalls durch alle Instanzen austragen.

 

   Hedenig wurde in einem Schreiben vom vergangenen Dezember mitgeteilt, dass er nun zur ÖBB Personenverkehrs AG gehöre. In die individuellen Dienstverträge jedes einzelnen Bahnbediensteten mit der ÖBB werde massiv eingegriffen, argumentiert der Linzer Rechtsanwalt Hans Teuchtmann, der den Kläger vertritt. In dem Verfahren festgestellt werden solle auch die Unwirksamkeit einer am 30. April des Vorjahres getroffenen Vereinbarung zwischen ÖBB-Vorstand und Zentralbetriebsrat der Eisenbahnergewerkschaft.

 

   Seitens der ÖBB wurde in der ersten Verhandlung argumentiert, dass sie von Hedenig in der Causa gar nicht mehr geklagt werden könne, weil sie nicht mehr Arbeitgeber des Klägers sei, sondern die Personenverkehrs AG. Somit könne man auch die Ansprüche, die er zu haben glaube, nicht mehr erfüllen, so Rechtsanwältin Birgit Vogt-Majarek.

 

   Der Kläger sieht Schlechterstellungen etwa in arbeitsrechtlicher Hinsicht: Die Personenverkehrs AG sei mit 70.000 Euro Stammkapital vollkommen unterkapitalisiert, so Hedenig zur APA. "Wenn das Unternehmen Pleite geht, stehe ich praktisch mit leeren Händen da."

Eine Verschlechterung sei auch die Anpassung der Bezügefortzahlung bei Krankenstand, die bis zu einem Jahr gegeben war, auf das ASVG-Niveau, während man höhere Krankenversicherungsbeiträge zahle als die ASVG-Beschäftigen. Und die Verlängerung der zweijährigen Vorrückung auf drei Jahre wirke sich auf die Lebensverdienstsumme aus.

 

   Die nächste Verhandlung soll voraussichtlich im März oder April

stattfinden. Hedenig hat unter anderem beantragt, den früheren ÖBB-Chef Rüdiger vorm Walde, Eisenbahner-Gewerkschaftschef Wilhelm Haberzettl und Ex-ÖBB-Personalchef Wolfgang Moldaschl als Zeugen zu laden. Verkehrs-Staatssekretär Helmut Kukacka (V) hatte anlässlich der Klagseinbringung im September des Vorjahres erklärt, sollte die Klage gegen das neue ÖBB-Dienstrecht erfolgreich sein, müsse die Vereinbarung zwischen ÖBB-Vorstand und der Gewerkschaft der Eisenbahner (GdE) durch ein Gesetz ersetzt werden.

(Schluss) hcg/stf/wi

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APA0489    2005-01-12/14:37

121437 Jän 05