Da schau’ her!

 

GdE-Vorsitzender Haberzettl: „Verträge sind einzuhalten“.

 

Ist schon interessant, wenn die GUG das Selbe fordert, dann werden wir als Querulanten und Verunsicherer abgestempelt. Offensichtlich gelten in der Gewerkschaft der Eisenbahner unterschiedliche Wahrnehmungen was die Einhaltung von Verträgen betrifft.

Aber bildet Euch doch selbst eine Meinung:

 

"Eisenbahner"-Leitartikel: Dienstrecht - Verträge sind einzuhalten!

Bei den ÖBB wird versucht, geltende Bestimmungen zu Beförderungen und Zeitüberstellungen zu umgehen. Die GdE rät von der Annahme von teils mit massiven Verschlechterungen gespickten "Zusatzverträgen" ab und verlangt die Einhaltung der ursprünglichen Regelungen.

Bisher bestanden bei den ÖBB immer klare Regelungen: Beförderungen und Zeitüberstellungen waren nach den Regeln in den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) der PPA GO (Personalausgleich, Planstellenbesetzung, Administration Geschäftsordnung) durchzuführen. Zur Erinnerung: Die Bundesregierung hatte 2003 versucht, mit einem Dienstrechtsänderungsgesetz die rechtlichen Bestimmungen über Beförderungen und Zeitüberstellungen zu kippen und die Gehälter der Eisenbahner einzufrieren. Dank des entschlossenen Streiks der EisenbahnerInnen landete dieses Gesetz aber im Papierkorb. Die dienstrechtlichen Regelungen in den AVB der PPA GO sowie die übrigen dienstrechtlichen Bestimmungen haben deshalb nach wie vor ihre Gültigkeit. Damit ist auch klargestellt, dass für KollegInnen, die auf einem neuen Posten Verwendung gefunden haben oder die Voraussetzungen für eine Zeitüberstellung erfüllen, auch in der neuen Unternehmensstruktur die AVB der PPA GO gelten.
Über die Hintertür
Derzeit entsteht jedoch der Eindruck, dass über diverse "Schlupflöcher" Versuche unternommen werden, das damals geplante Dienstrechtsänderungsgesetz per Beförderungsstopp über die Hintertür einzuführen. Es häufen sich nämlich Anfragen bei den Betriebsräten und Rechtschutzansuchen bei der GdE, weil KollegInnen Beförderungen, die ihrer lange ausgeübten Tätigkeit entsprechen, nicht zugeteilt werden. Auch die Tatsache, dass nunmehr in den einzelnen Unternehmen der ÖBB-Holding bereits zahlreiche Prozesse seitens der GdE anhängig sind, hat nur zu einer leichten Besserung der untragbaren Situation geführt. Oftmals wird den KollegInnen statt der ihnen zustehenden Beförderung oder Zeitüberstellung gemäß AVB ein Zusatzvertrag zu ihrem bestehenden AVB-Dienstvertrag angeboten. Diese Zusatzverträge, die die KollegInnen nur deshalb unterzeichnen sollen, damit sie erhalten, was ihnen aufgrund ihres Arbeitsvertrages ohnedies zusteht, beinhalten zahlreiche, teils extreme Schlechterstellungen sowie nachteilige Vertragsbestimmungen. So sind manche dieser Verträge befristet oder an die Ausübung bestimmter Tätigkeiten gebunden.
Pensionsnachteile
In vielen Fällen soll die Aufzahlung nicht ruhegenussfähig gewährt werden. Dabei wird vielfach die Falschmeldung verbreitet, das sei ohnedies irrelevant, da dies nach der Pensionsharmonisierung so wie so bedeutungslos sei. Es wird dabei nicht erwähnt, dass es bei der Durchrechnung für die Pension aber weiterhin darauf ankommt, wie hoch das ruhegenussfähige Gehalt ist. In den drastischsten Fällen wurde die höhere Bezahlung - ohne dass eine Beförderung durchgeführt wurde - daran gebunden, dass KollegInnen auf Ihre Definitivstellung und bzw. oder ihre Pensionsrechte verzichten. Allen KollegInnen sei deshalb empfohlen, sich von Androhungs- und Einschüchterungsversuchen nicht beeindrucken zu lassen. Wir raten in aller Deutlichkeit davon ab, Angebote mit massiven Verschlechterungen seitens des Unternehmens anzunehmen, nur um zu einer ohnedies zustehenden Beförderung zu kommen.
"Unternehmensunkultur"
Neben diesem rein arbeitsrechtlichen Blick gibt es bei dieser Thematik aber auch einen moralischen und "unternehmenskulturellen" Aspekt: Seit dem Jahre 2003 tauchen bei den dienstrechtlich relevanten Fragen immer wieder die gleichen Begriffe auf: Nämlich jene, die vom "Experten der Bundesregierung", Prof. Mazal, geprägt oder erfunden wurden. Nur mit dem Unterschied, dass diese Rufe nun aus der Dienstleistungsgesellschaft (DLG) zu vernehmen sind. Das ist wahrlich eine seltsame Geistesverwandtschaft! Es stellt sich deshalb die Frage, ob ein Manager auf dem richtigen Sessel sitzt, wenn es ihm so schwer fällt, bestehende Verträge zu akzeptieren. Statt Ressourcen für eine vernünftige Gestaltung des Personalwesens im Bereich der Aus- und Weiterbildung sowie zur Schaffung gerechter und transparenter Regeln für den Firmenwechsel innerhalb des ÖBB-Konzerns zu nutzen, werden diese offenbar nur mehr dafür eingesetzt, Überlegungen anzustellen, wie das geltende Dienstrecht umgangen werden kann - das ist schlichtweg eine miese Vorgangsweise!
Es seien deshalb allen Manager im ÖBB-Konzern die Worte von ÖBB-Vorstandssprecher Huber in Erinnerung gerufen, die er vor seinem Antritt im Zusammenhang mit den Abfertigungszahlungen an den ausgeschiedenen Ex-ÖBB-GD Vorm Walde öffentlich im ORF kundgetan hat: "Verträge sind bindend und einzuhalten!" Wir halten uns an diese Worte und sind auch im Fall Vorm Walde dazu gestanden. Das Gleiche fordern wir im Gegenzug aber auch vom Management ein. Sollte sich nun ein Manager dazu berufen fühlen, diesen Satz nur als hohle Phrase anzusehen, so ist es wohl besser, er nimmt gleich seinen Hut!
Strategie???
Überschüttete sich vor einigen Monaten das Management wegen der von ihm neu definierten Unternehmensstrategie (Welche eigentlich?) noch selbst Tonnenweise mit Eigenlob, kommen nun die wahren Absichten der ÖBB-"Spitzenmanager" ans Tageslicht. Im getrübten Schein des veröffentlichten negativen Halbjahresergebnisses 2005 sollte man eigentlich annehmen können, dass sich die hoch bezahlten ÖBB-Manager schleunigst mit der Entwicklung von Marktanteilssteigernden und Kundenbindenden Strategien ernsthaft auseinandersetzen. Aber weit gefehlt! Es kommt dafür wieder einmal ein altbekannter und "anerzogener" Managerreflex zum Schlagen. Nämlich in solchen Situationen blitzartig den Kopf zu verlieren und reflexartig willkürliche Rundumschläge auf das Personal abzugeben. Dies geschieht derzeit wieder in der Form von Angriffen auf das Dienstrecht und die Sozialleistungen. Und immer dann, wenn Manager am ratlosesten erschein, beginnen sie auch von Partnersuche, Ausgliederungen und Personalabbau zu fantasieren.
Erstarrtes Management
Die Gewerkschaft der Eisenbahner wird sich jedenfalls gegen weitere Personalreduktionen und Leistungsrücknahmen bei gleichzeitigen Fremdvergaben an Unternehmen außerhalb des ÖBB-Konzerns zu wehren wissen. Insbesondere auch deswegen, weil das Management bei der letzten Gehaltsrunde unterschrieben und ausdrücklich beteuert hat, dass Einsparungen beim Personal keine Erhöhung der Ausgaben für Fremdleistungen nach sich ziehen dürfen. Es stellt sich zudem die Frage, in welchen Unternehmensgefährdenden Maßnahmen sich ein nach bereits kurzer Zeit zur Salzsäule erstarrtes, unkreatives Management noch weiter versteigen wird. Ich rufe deshalb in Erinnerung, dass die ÖBB ein Dienstleistungsunternehmen und kein produzierender Betrieb sind. Der eine oder andere Manager und Politiker mag der Ansicht sein, dass der Personenverkehr in den Regionen nicht mehr unbedingt das Kerngeschäft der ÖBB ist. Die Realität spricht aber eine andere Sprache, denn gerade hier liegt Potenzial brach, das ausgeschöpft werden könnte: Studien über sinkenden Fahrgastzahlen im Regionalverkehr belegen nämlich, dass es nicht an Nachfrage sondern an attraktiven Angeboten mangelt!