Freiwillige Abfertigung für unkündbare Bundesbahnangestellte.
Sozialplan
Hinkünftig wird es auch für definitiv gestellte Bedienstete der ÖBB die Möglichkeit zum Bezug einer Abfertigung, welche noch über einer fiktiven gesetzlichen Abfertigung liegt, geben - wenn die Kollegin oder der Kollege sich selbst, freiwillig verändern möchte.
Die Abfertigung beträgt nach einer ruhegenussfähigen Gesamtdienstzeit von:
10
Jahren = 7-fache
15 Jahren = 10-fache
20 Jahren = 14-fache
25 Jahren = 19-fache
des letzten
Monatsentgelts des Bundesbahnbeamten
Den Sozialplan als Originaltext findest du anbei zum Downloaden.
Vereinbarungen über die
Gültigkeit des Arbeitszeitkollektivvertrages der ÖBB
(PDF Dokument, 90 KB)
Rahmenbedingungen zur Einführung von
Gleitzeitmodellen
(PDF Dokument, 195 KB)
Sozialplan über freiwillige
Abfertigungen
(PDF Dokument, 117 KB)