Freiwillige Abfertigung für unkündbare Bundesbahnangestellte.


Sozialplan

Hinkünftig wird es auch für definitiv gestellte Bedienstete der ÖBB die Möglichkeit zum Bezug einer Abfertigung, welche noch über einer fiktiven gesetzlichen Abfertigung liegt, geben - wenn die Kollegin oder der Kollege sich selbst, freiwillig verändern möchte.

Die Abfertigung beträgt nach einer ruhegenussfähigen Gesamtdienstzeit von:

10 Jahren =   7-fache
15 Jahren = 10-fache
20 Jahren = 14-fache
25 Jahren = 19-fache

des letzten Monatsentgelts des Bundesbahnbeamten

Den Sozialplan als Originaltext findest du anbei zum Downloaden.

Vereinbarungen über die Gültigkeit des Arbeitszeitkollektivvertrages der ÖBB
(PDF Dokument, 90 KB)

Rahmenbedingungen zur Einführung von Gleitzeitmodellen
(PDF Dokument, 195 KB)

Sozialplan über freiwillige Abfertigungen
(PDF Dokument, 117 KB)