Öllinger: neuer Gesamtvertrag der VAEB Dammbruch in der Krankenversicherung
PRESSEAUSSENDUNG
Öllinger:
neuer Gesamtvertrag der VAEB Dammbruch in der Krankenversicherung
Neue Kosten für Versicherung und Versicherte und Gift für die Beziehung zwischen
ÄrztInnen und PatientInnen
„Im neuen Gesamtvertragsentwurf der Eisenbahnerversicherung mit der
Ärztekammer ist eine Bombe, die einen Dammbruch in der
Krankenversicherung darstellt“, warnt der stv. Klubobmann und
Sozialsprecher der Grünen, Karl Öllinger: „Zum ersten Mal
sollen
VertragsärztInnen ihre PatientInnen im selben Quartal sowohl als
Versicherte wie auch als PrivatpatientInnen behandeln dürfen.
Für
PatientInnen drohen erhebliche Mehrausgaben, da ihnen Privathonorare nicht zur
Gänze von der Versicherung refundiert werden. Aber auch die
Kasse selbst muss dann für manche Leistungen doppelt
bezahlen.“
Bisher war es aus gutem Grund unmöglich, im selben Quartal Menschen sowohl als
KassenpatientInnen wie auch als PrivatpatientInnen zu
behandeln. Zu groß erscheint der Anreiz, sich selbst PrivatpatientInnen
zuzuweisen und auf diese Weise das Einkommen
aufzubessern. Tritt die vorgesehene Änderung tatsächlich in Kraft, so führt sie
zu einer zusätzlichen Belastung der PatientInnen durch (zudem nicht gedeckelten)
Selbstbehalte für die Versicherten der Versicherungsanstalt
für Eisenbahnen und Bergbau.
„Dass die ÄrztInnen ihre Einkommen aufbessern wollen, ist irgendwie
nachvollziehbar. Wer will das nicht?“, meint Öllinger.
„Völlig
unverständlich ist jedoch, warum weder die VertreterInnen der
Versicherten, die VAEB-Führung, noch Gesundheitsministerin
Rauch-Kallat gegen diese Zusatzkosten für die
PatientInnen auftritt. Unseren Informationen nach soll die Ministerin sogar klar
zu verstehen gegeben haben, dass sie eine derartige
Regelung wünscht. Vielleicht sind unsere Informationen
ja falsch“, räumt Öllinger ein, „aber dann wird es höchste Zeit, dass die
Ministerin öffentlich auftritt und diesen Unfug abstellt.“
Öllinger hält die Möglichkeit, sowohl Vertrags- wie Privatarzt in Einem zu sein,
ganz grundsätzlich für bedenklich: „Hier vermischen sich
Behandlungsauftrag des Arztes mit seinen persönlichen Interessen in
einer Weise, wie das für die PatientInnen undurchschaubar
ist. Da werden sich schon einige fragen, warum sie
ihren Arzt einmal als Vertragarzt aufsuchen können und für andere, sehr ähnliche
Behandlungen plötzlich zahlen sollen. Eine derartige
Interessensvermischung zerstört das Vertrauensverhältnis zwischen ÄrztInnen und
PatientInnen“, so Öllinger.