Einigung zum Thema Arbeitszeiten

Werte Kolleginnen, werte Kollegen!

Die Sozialpartner werden heute Vormittag in einer gemeinsamen Pressekonferenz eine Einigung zum Thema Arbeitszeiten präsentieren. Die Flexibilisierung der Arbeitszeiten ist ein Bestandteil des Regierungsprogramms, mit der konkreten Umsetzung wurden die Sozialpartner beauftragt. Der ÖGB hat die Verhandlungen mit der Wirtschaftskammer in enger Abstimmung mit den Gewerkschaften geführt.

Zu diesem für uns sehr wichtigen Thema gab es schon kurz nach Abschluss des Regierungsprogramms viele Irritationen, auch weil die Medien sehr missverständlich darüber berichtet haben. Wir möchten euch daher die wichtigsten Punkte rasch und ungefiltert zur Kenntnis bringen, im ANHANG findet ihr weitere Dokumente zum Thema.

Die wichtigsten Inhalte der Einigung betreffen 3 Punkte:

1. Erweiterung des gesetzlichen Rahmens der Arbeitszeitgestaltung:
- die Möglichkeiten zur Überstundenleistung bei besonderem Arbeitsbedarf wird auf 24 statt bisher zwölf Wochen im Jahr ausgeweitet, maximal jedoch acht Wochen in Folge;
- die generelle Ermächtigung an den Kollektivvertrag, die tägliche Normalarbeitszeit auf bis zu zehn Stunden anzuheben;
- die generelle Zulassung von Zwölf-Stunden-Schichten durch Kollektivvertrag;

Die Regelungsbefugnis des Kollektivvertrages in Arbeitszeitfragen bleibt weiterhin aufrecht!

2. Zuschläge für Mehrarbeit bei Teilzeit:
Damit sollen der Anreiz für die Zerlegung von Vollzeitarbeit in Teilzeitarbeit und die von vornherein zu geringe Vereinbarung des Teilzeitausmaßes eingeschränkt werden. Die Höhe des Zuschlages beträgt 25 Prozent, der Zuschlag entfällt, wenn Mehrstunden innerhalb eines Quartals ausgeglichen werden. Dieser Punkt ist für zigtausende Frauen in Österreich besonders wichtig!

3. Härtere Strafen für Verstöße gegen Arbeitszeitbestimmungen:
Für andauernde Verstöße gegen Arbeitszeitbestimmungen, die die Gesundheit der Beschäftigten gefährden und ihnen Familienleben und Freizeitplanung erschweren, werden hohe Strafen eingeführt. Ohne Arbeitszeit-Aufzeichnungen beginnen Verfallsfristen nicht mehr zu laufen, das ist bei der Durchsetzung von Überstundenentgelt besonders wichtig.

die nächsten Schritte sind:
- Regierungsvorlage im Ministerrat
- Begutachtungsphase
- Beschlussfassung im Nationalrat
- Beschlussfassung im Bundesrat
- geplantes Inkraft-Treten 1. Jänner 2008

Diese Vereinbarungen bedeuten NICHT die Umsetzung der von WKÖ und IV geforderten Formel 10/12/60/1 (2). Sie erteilen weiters dem Wunsch der Wirtschaft nach Lohnkostensenkung durch rein betriebsorientierte Durchrechnungsmodelle ohne Mitsprache der Kollektivvertragspartner eine klare Absage! Angesichts der zahlreichen Wünsche der Unternehmen nach Flexibilisierungsmaßnahmen unter dem Motto "länger arbeiten für weniger Geld" kann sich die nun erzielte Einigung durchaus sehen lassen!

Mit gewerkschaftlichen Grüßen,

euer Rudolf Hundstorfer
ÖGB Präsident

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