Einigung zum Thema Arbeitszeiten
Werte Kolleginnen, werte
Kollegen!
Die Sozialpartner werden
heute Vormittag in einer gemeinsamen Pressekonferenz eine Einigung zum Thema
Arbeitszeiten präsentieren. Die Flexibilisierung der Arbeitszeiten ist ein
Bestandteil des Regierungsprogramms, mit der konkreten Umsetzung wurden die
Sozialpartner beauftragt. Der ÖGB hat die Verhandlungen mit der
Wirtschaftskammer in enger Abstimmung mit den Gewerkschaften geführt.
Zu diesem für uns sehr
wichtigen Thema gab es schon kurz nach Abschluss des Regierungsprogramms viele
Irritationen, auch weil die Medien sehr missverständlich darüber berichtet
haben. Wir möchten euch daher die wichtigsten Punkte rasch und ungefiltert zur
Kenntnis bringen, im ANHANG findet ihr weitere Dokumente zum Thema.
Die wichtigsten Inhalte der
Einigung betreffen 3 Punkte:
1.
Erweiterung des gesetzlichen Rahmens der Arbeitszeitgestaltung:
- die Möglichkeiten zur
Überstundenleistung bei besonderem Arbeitsbedarf wird auf 24 statt bisher
zwölf Wochen im Jahr ausgeweitet, maximal jedoch acht Wochen in Folge;
- die generelle Ermächtigung
an den Kollektivvertrag, die tägliche Normalarbeitszeit auf bis zu zehn Stunden
anzuheben;
- die generelle Zulassung
von Zwölf-Stunden-Schichten durch Kollektivvertrag;
Die Regelungsbefugnis des
Kollektivvertrages in Arbeitszeitfragen bleibt weiterhin aufrecht!
2.
Zuschläge für Mehrarbeit bei Teilzeit:
Damit sollen der Anreiz für
die Zerlegung von Vollzeitarbeit in Teilzeitarbeit und die von vornherein zu
geringe Vereinbarung des Teilzeitausmaßes eingeschränkt werden. Die Höhe des
Zuschlages beträgt 25 Prozent, der Zuschlag entfällt, wenn Mehrstunden innerhalb
eines Quartals ausgeglichen werden. Dieser Punkt ist für zigtausende Frauen in
Österreich besonders wichtig!
3.
Härtere Strafen für Verstöße gegen Arbeitszeitbestimmungen:
Für andauernde Verstöße
gegen Arbeitszeitbestimmungen, die die Gesundheit der Beschäftigten gefährden
und ihnen Familienleben und Freizeitplanung erschweren, werden hohe Strafen
eingeführt. Ohne Arbeitszeit-Aufzeichnungen beginnen Verfallsfristen nicht mehr
zu laufen, das ist bei der Durchsetzung von Überstundenentgelt besonders
wichtig.
die nächsten Schritte sind:
- Regierungsvorlage im
Ministerrat
- Begutachtungsphase
- Beschlussfassung im
Nationalrat
- Beschlussfassung im
Bundesrat
- geplantes Inkraft-Treten
1. Jänner 2008
Diese Vereinbarungen
bedeuten NICHT die
Umsetzung der von WKÖ und IV geforderten Formel 10/12/60/1 (2). Sie erteilen
weiters dem Wunsch der Wirtschaft nach Lohnkostensenkung durch rein
betriebsorientierte Durchrechnungsmodelle ohne Mitsprache der
Kollektivvertragspartner eine klare Absage!
Angesichts der zahlreichen Wünsche der Unternehmen nach
Flexibilisierungsmaßnahmen unter dem Motto "länger arbeiten für weniger Geld"
kann sich die nun erzielte Einigung durchaus sehen lassen!
Mit gewerkschaftlichen
Grüßen,
euer Rudolf Hundstorfer
ÖGB Präsident
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