Grüne: Ex-ÖBBler müssen
Pensionssicherungsbeitrag zurückerhalten
APA0164 5 WI 0329 II Fr, 13.Apr 2007
Verkehr/Bahn/ÖBB/Soziales/Pensionen/Grüne
Grüne: Ex-ÖBBler müssen Pensionssicherungsbeitrag zurückerhalten
Utl.: Sozialsprecher Öllinger verweist auf
Paragraf 311 ASVG-Gesetz
Wien (APA) - Jene rund 1.000 ehemaligen ÖBB-Mitarbeiter, die 2005 das "Golden
Handshake"-Angebot der Bundesbahnen angenommen haben und aus dem Unternehmen
ausgeschieden sind, erhalten mehr Geld zurück. Wie der Grüne Sozialsprecher Karl
Öllinger gegenüber der APA erklärte, müssen die Alt- Eisenbahner nicht nur die
von ihnen ins Eisenbahnerpensionssystem bezahlten Beiträge rückerstattet
erhalten, sondern auch den so genannten Pensionssicherungsbeitrag.
Öllinger verwies darauf, dass laut Par. 311 ASVG die Ex-Mitarbeiter eine
Ausgleichszahlung für die höheren Eisenbahnerpensionsbeiträge erhalten müssen,
weil sie keinerlei Ruhegenuss-Ansprüche aus ihrer Tätigkeit bei den ÖBB mehr
haben. In diesem Paragrafen sei auch enthalten, dass "von Dienstnehmern
geleistete besondere Pensionsbeiträge" auch einzubeziehen seien. Das betreffe
eben auch die Pensionssicherungsbeiträge, ein Spezifikum im öffentlichen Dienst,
erklärte Öllinger.
Er verwies weiter auf die Punkte 51 und 52 im ÖBB-Pensionsrecht, wonach jene
Personen, die keinen Anspruch auf eine ÖBB-Pension haben, auch keinen
Pensionssicherungsbeitrag zahlen müssten. Damit müssten auch jene
Ex-Mitarbeiter, die diese Beiträge zwar bezahlt haben, aber den Anspruch auf die
ÖBB-Pension durch Ausscheiden inzwischen nicht mehr haben, das Geld
zurückbekommen.
"Die müssen selbstverständlich den Pensionssicherungsbeitrag zurück erhalten",
betonte Öllinger. Er kündigte auch parlamentarische Anfragen an Sozial- und
Verkehrsministerium an. Der Grüne wies außerdem darauf hin, dass bei den ÖBB der
"höchste Pensionsbeitrag bezahlt wird, den es in der Zweiten Republik gibt".
Generell bezweifeln ja auch die ÖBB nicht den Anspruch der ausgeschiedenen
Mitarbeiter. Allerdings argumentieren die Bundesbahnen, dass bereits an den Bund
Pensionsbeiträge bezahlt worden seien und der Überweisungsbetrag daher vom Bund
zu begleichen sei. Es sei nicht einzusehen, dass die ÖBB doppelt zahlen, hieß es
zuletzt.
Insgesamt soll es sich bei den freiwilligen Abgängen 2003 und 2004 um eine Summe
von 1,6 Mio. Euro handeln. Für die 1.000 mit "Golden Handshake" verabschiedeten
Mitarbeiter sollten noch einmal gut zwei Mio. Euro dazu gekommen sein. Wie hoch
die Rückerstattung von Pensionsbeiträgen bzw. Pensionssicherungsbeiträgen für
Ex-Mitarbeiter sind, darüber gibt es keine Zahlen.
(Schluss) jep/klm