Grüne: Ex-ÖBBler müssen Pensionssicherungsbeitrag zurückerhalten
 

APA0164 5 WI 0329 II Fr, 13.Apr 2007

Verkehr/Bahn/ÖBB/Soziales/Pensionen/Grüne

Grüne: Ex-ÖBBler müssen Pensionssicherungsbeitrag zurückerhalten

Utl.: Sozialsprecher Öllinger verweist auf Paragraf 311 ASVG-Gesetz

Wien (APA) - Jene rund 1.000 ehemaligen ÖBB-Mitarbeiter, die 2005 das "Golden Handshake"-Angebot der Bundesbahnen angenommen haben und aus dem Unternehmen ausgeschieden sind, erhalten mehr Geld zurück. Wie der Grüne Sozialsprecher Karl Öllinger gegenüber der APA erklärte, müssen die Alt- Eisenbahner nicht nur die von ihnen ins Eisenbahnerpensionssystem bezahlten Beiträge rückerstattet erhalten, sondern auch den so genannten Pensionssicherungsbeitrag.

Öllinger verwies darauf, dass laut Par. 311 ASVG die Ex-Mitarbeiter eine Ausgleichszahlung für die höheren Eisenbahnerpensionsbeiträge erhalten müssen, weil sie keinerlei Ruhegenuss-Ansprüche aus ihrer Tätigkeit bei den ÖBB mehr haben. In diesem Paragrafen sei auch enthalten, dass "von Dienstnehmern geleistete besondere Pensionsbeiträge" auch einzubeziehen seien. Das betreffe eben auch die Pensionssicherungsbeiträge, ein Spezifikum im öffentlichen Dienst, erklärte Öllinger.

Er verwies weiter auf die Punkte 51 und 52 im ÖBB-Pensionsrecht, wonach jene Personen, die keinen Anspruch auf eine ÖBB-Pension haben, auch keinen Pensionssicherungsbeitrag zahlen müssten. Damit müssten auch jene Ex-Mitarbeiter, die diese Beiträge zwar bezahlt haben, aber den Anspruch auf die ÖBB-Pension durch Ausscheiden inzwischen nicht mehr haben, das Geld zurückbekommen.

"Die müssen selbstverständlich den Pensionssicherungsbeitrag zurück erhalten", betonte Öllinger. Er kündigte auch parlamentarische Anfragen an Sozial- und Verkehrsministerium an. Der Grüne wies außerdem darauf hin, dass bei den ÖBB der "höchste Pensionsbeitrag bezahlt wird, den es in der Zweiten Republik gibt".

Generell bezweifeln ja auch die ÖBB nicht den Anspruch der ausgeschiedenen Mitarbeiter. Allerdings argumentieren die Bundesbahnen, dass bereits an den Bund Pensionsbeiträge bezahlt worden seien und der Überweisungsbetrag daher vom Bund zu begleichen sei. Es sei nicht einzusehen, dass die ÖBB doppelt zahlen, hieß es zuletzt.

Insgesamt soll es sich bei den freiwilligen Abgängen 2003 und 2004 um eine Summe von 1,6 Mio. Euro handeln. Für die 1.000 mit "Golden Handshake" verabschiedeten Mitarbeiter sollten noch einmal gut zwei Mio. Euro dazu gekommen sein. Wie hoch die Rückerstattung von Pensionsbeiträgen bzw. Pensionssicherungsbeiträgen für Ex-Mitarbeiter sind, darüber gibt es keine Zahlen.
(Schluss) jep/klm