ÖBB-Aufsichtsrat zu Millionenverlusten und Arbeitskonflikt

Utl.: AR-Chef Pöchhacker will Aufklärung und externe Prüfung

Wien (APA) - Der heute, Dienstag, tagende Aufsichtsrat der ÖBB hat es in sich: Die Bahnführung hatte sich zuletzt massiver Kritik stellen müssen, sie reichte von Unverständnis über Immobiliengeschäfte im Umfeld von Bahnchef Martin Huber bis hin zu Rücktrittsforderungen im Zuge von Millionenverlusten bei Spekulationsgeschäften. Zuletzt hatten Verkehrsminister Werner Faymann (S) und Aufsichtsratschef Horst Pöchhacker eine externe Prüfung der Vorwürfe gefordert. Auch Vizekanzler Wilhelm Molterer (V) forderte Aufklärung, während ÖVP-Verkehrssprecher Helmut Kukacka dem Bahnmanagement den Rücken stärkte.

Der dickste Brocken heute sind die Spekulationsverluste in Höhe von rund 80 Mio. Euro. Diese sind zwar noch nicht schlagend geworden, werden sich aber in der Bilanz widerspiegeln. Begründet wurden die Swap-Geschäfte mit einer "Risikostreuung", geworden ist es eine Risikosteigerung. Von einem Köpferollen will man bei der Bahn aber trotzdem nichts wissen.

Ein weiteres Finanzthema ist die vor einem Jahr erfolgte Ablöse des Chefs der ÖBB Infrastruktur Bau AG, Alfred Zimmermann. Der Rechtsstreit darüber dauert noch immer an, am Ende könnte Zimmermann nach Medienberichten um rund 220.000 Euro reicher sein. Faymann und Pöchhacker forderten die Bahn jedenfalls auf, keine Abfindungszahlungen zu tätigen, solange das arbeitsrechtliche Verfahren läuft.

Ungemach könnte Bahnchef Huber auch der jüngste Deal des Staatskonzernes bringen - die Übernahme des ungarischen Güterverkehrsanbieters MAV. Diese soll Zeitungsberichten zufolge weit überteuert gekauft worden sein. Die Bahn bezahlte demnach 400 Mio. Euro für 15.000 teils schrottreife Waggons und übernahm gleichzeitig 5.000 Mitarbeiter mit Jobgarantie.

Und letztendlich geht es auch noch um eine Familienangelegenheit im Hause Huber. Hubers Ehefrau hatte mit dem Steuerberater Josef Ischepp das Palais der Telekom Austria am Schillerplatz 2006 um 5,8 Mill. Euro erworben und ein Jahr später ums Doppelte verkauft. Zum Zeitpunkt des Kaufs saß Telekom-Vorstand Rudolf Fischer, ein Freund der Familie Huber, noch im Aufsichtsrat der ÖBB. Fischer betont jedoch, nie für Immobilien zuständig gewesen zu sein.
(Schluss) stf/cs

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APA0255 2007-12-11/11:55

111155 Dez 07

EuGH stärkt Gewerkschaft im Kampf gegen Jobverlagerung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte der Gewerkschaften beim Kampf gegen die Verlagerung von Arbeitsplätzen in Billiglohnländer gestärkt. Zum Schutz der Arbeitnehmer dürfen Gewerkschaften für einen Kollektivvertrag kämpfen, wenn Unternehmen Stellen aus Kostengründen in ein anderes Land innerhalb der Europäischen Union verlagern wollen, wie es in dem Urteil des obersten EU-Gerichts von heute hieß.

Anlass für die Entscheidung war der Fall der finnischen Reederei Viking, die eine verlustreiche Fähre unter estnischer Flagge fahren lassen und die finnische Besatzung durch eine estnische mit geringerer Bezahlung austauschen wollte.

Trend zur Verlagerung von Jobs
Hintergrund ist der Trend zur Verlagerung von Arbeitsplätzen in die neuen EU-Länder, wo das Lohnniveau niedriger ist als in Westeuropa. In der kommenden Woche urteilt der EuGH in einem ähnlichen Fall, wo eine schwedische Gewerkschaft gegen eine lettische Baufirma vorging, die keine schwedischen Tarife einhalten wollte.

Im Fall der Reederei wollte die in London ansässige internationale Transportarbeiter-Gewerkschaft im Namen ihres finnischen Verbandes durchsetzen, dass die Reederei weiterhin die finnischen Tarife einhält.

Niederlassungsfreiheit vs. Arbeitskampf
Viking klagte dagegen, weil sie dadurch ihre Niederlassungsfreiheit in der EU eingeschränkt sah. Der EuGH bestätigte dies auch. Doch sei ein Arbeitskampf zulässig, wenn damit ein legitimes Ziel wie der Arbeitnehmerschutz verfolgt werde.

Das englische Gericht, das dem EuGH Fragen dazu vorlegte, muss nun prüfen, ob die Ziele der Gewerkschaft dem Schutz der Arbeitnehmer dienen und ob die Arbeitskampfmaßnahmen