ÖBB - Ex-Mitarbeiter erhalten Überweisungsbetrag an ASVG
APA0251 5 WI 0245 II Mi, 14.Mär 2007
Verkehr/Bahn/ÖBB/Soziales/Pensionen
Utl.: VEB: Bundesbahnen zahlen unter Protest Zusatzzahlungen für
Sonderabfertigungen
Wien (APA) - Jene rund 1.000 ehemaligen ÖBB-Mitarbeiter, die 2005 das
"Golden Handshake"-Angebot der Bundesbahnen angenommen haben und aus dem
Unternehmen ausgeschieden sind, fallen nicht um die von ihnen ins
Eisenbahnerpensionssystem bezahlten Beiträge um. Die Ex-Mitarbeiter müssen ja
laut Par. 311 ASVG eine Ausgleichszahlung für die höheren
Eisenbahnerpensionsbeiträge erhalten, weil sie keinerlei Ruhegenuss-Ansprüche
aus ihrer Tätigkeit bei den ÖBB mehr haben.
Laut einem Bescheid der Versicherungsanstalt für Eisenbahn und Bergbau (VEB) müssen die ÖBB diese über dem ASVG-Satz liegenden Pensionsbeiträge dem ASVG-Sozialversicherungsträger bezahlen. Obwohl die ÖBB gegen den Bescheid berufen haben und die Sache derzeit in letzter Instanz beim Verwaltungsgerichtshof anhängig ist, zahlen die Bundesbahnen "unter Protest", war aus der VEB auf Anfrage der APA zu erfahren.
Generell bezweifeln ja auch die ÖBB nicht den Anspruch der ausgeschiedenen Mitarbeiter. Allerdings argumentieren die Bundesbahnen, dass bereits an den Bund Pensionsbeiträge bezahlt worden seien und der Überweisungsbetrag daher vom Bund zu begleichen sei. Es sei nicht einzusehen, dass die ÖBB doppelt zahlen, heißt es.
Insgesamt soll es sich bei den freiwilligen
Abgängen 2003 und 2004 um eine Summe von 1,6 Mio. Euro handeln. Und für die
1.000 mit "Golden Handshake" verabschiedeten Mitarbeiter sollen noch einmal gut
zwei Mio. Euro dazu kommen. Jedenfalls "hängen die ehemaligen ÖBB-Mitarbeiter
nicht in der Luft", heißt es von der VEB. Die ÖBB "zahlen weiter die Beiträge,
aber unter Protest".
(Schluss) jep/klm/cs
WEB http://www.oebb.at
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