ÖGB-Pensionistin bekommt Recht vor dem Gericht

Die Freude des ÖGB über die positive Bilanz dürfte nicht lange währen. Denn die Aufarbeitung des BAWAG-Desasters hat nicht nur finanzielle sondern auch negative rechtliche Folgen für den ÖGB. So hat nun eine ÖGB-Pensionistin mit ihrer Klage auf Weiterzahlung der Zusatzpension vor dem Gericht Recht bekommen.

"pacta sunt servanda"
Die ÖGB-Pensionistin hatte das Abfertigungsangebot statt der Zusatzpension nicht angenommen, worauf der ÖGB die Zahlungen einfach eingestellt hat. Für den zuständigen Richter ist das nicht zulässig und die Rechtlage eindeutig und klar. Er verweist auf den Grundsatz "pacta sunt servanda", also bestehende Verträge sind einzuhalten. Der Verteidigungslinie des ÖGB, der die Streichung der Zusatzpension mit zwingenden Gründen infolge des BAWAG-Desasters argumentiert hat, wurde gar nicht nachgegangen. Weder wurden Zeugen befragt noch Gutachten eingeholt, weil für den Richter solche Argumente in diesem Fall offenbar nicht ausschlaggebend sind.

Bis zur letzten Instanz
Das Urteil könnte Symbolwirkung für weitere noch anhängige Klagen haben. Allerdings dürfte dieser Rechtsstreit noch lange nicht zu Ende sein. Der ÖGB hat bereits vor diesem noch nicht rechtskräftigen Urteil angekündigt, diese Causa bis zur letzten Instanz ausjudizieren zu wollen, um in dieser Causa Rechtssicherheit zu haben.

Von den etwa 1.300 ehemaligen Gewerkschaftsangestellten haben einige wenige das Abfindungsangebot nicht angenommen und auf Weiterzahlung der Zusatzpension geklagt.

Auch Schadenersatzklage noch anhängig
Noch nicht abgeschlossen ist auch die Schadenersatzklage des ÖGB gegen die frühere BAWAG-Spitze. Diese Klage wurde zwar Ende August vom Handelsgericht Wien abgewiesen, der ÖGB darüber hinaus zur Zahlung der Verfahrenskosten von fast 1,3 Millionen Euro verpflichtet. Dieses Urteil ist aber ebenfalls noch nicht rechtskräftig, weil der ÖGB auch dagegen Einspruch erhoben hat