ÖGB-Pensionistin bekommt Recht vor dem Gericht
Die Freude des ÖGB über die positive Bilanz
dürfte nicht lange währen. Denn die Aufarbeitung des BAWAG-Desasters hat nicht
nur finanzielle sondern auch negative rechtliche Folgen für den ÖGB. So hat nun
eine ÖGB-Pensionistin mit ihrer Klage auf Weiterzahlung der Zusatzpension vor
dem Gericht Recht bekommen.
"pacta sunt servanda"
Die ÖGB-Pensionistin hatte das Abfertigungsangebot statt der Zusatzpension
nicht angenommen, worauf der ÖGB die Zahlungen einfach eingestellt hat. Für den
zuständigen Richter ist das nicht zulässig und die Rechtlage eindeutig und klar.
Er verweist auf den Grundsatz "pacta sunt servanda", also bestehende Verträge
sind einzuhalten. Der Verteidigungslinie des ÖGB, der die Streichung der
Zusatzpension mit zwingenden Gründen infolge des BAWAG-Desasters argumentiert
hat, wurde gar nicht nachgegangen. Weder wurden Zeugen befragt noch Gutachten
eingeholt, weil für den Richter solche Argumente in diesem Fall offenbar nicht
ausschlaggebend sind.
Bis zur letzten Instanz
Das Urteil könnte Symbolwirkung für weitere noch anhängige Klagen haben.
Allerdings dürfte dieser Rechtsstreit noch lange nicht zu Ende sein. Der ÖGB hat
bereits vor diesem noch nicht rechtskräftigen Urteil angekündigt, diese Causa
bis zur letzten Instanz ausjudizieren zu wollen, um in dieser Causa
Rechtssicherheit zu haben.
Von den etwa 1.300 ehemaligen Gewerkschaftsangestellten haben einige wenige das
Abfindungsangebot nicht angenommen und auf Weiterzahlung der Zusatzpension
geklagt.
Auch Schadenersatzklage noch anhängig
Noch nicht abgeschlossen ist auch die Schadenersatzklage des ÖGB gegen die
frühere BAWAG-Spitze. Diese Klage wurde zwar Ende August vom Handelsgericht Wien
abgewiesen, der ÖGB darüber hinaus zur Zahlung der Verfahrenskosten von fast 1,3
Millionen Euro verpflichtet. Dieses Urteil ist aber ebenfalls noch nicht
rechtskräftig, weil der ÖGB auch dagegen Einspruch erhoben hat