Starker, überparteilicher ÖGB
und starke, solidarische Gewerkschaften - Künftig mehr Frauen in den Gremien, Direktwahl in den Regionen
Wien (ÖGB) - Gemeinsame Zielsetzungen, aber
eine klare Aufgabentrennung sollen künftig die Zusammenarbeit zwischen ÖGB und
Gewerkschaften bestimmen. Mitglieder sollen mehr Mitsprache erhalten - als
erster Schritt dazu werden in den Regionen Direktwahlen eingeführt. Weiters
vorgesehen sind im Reformantrag, der heute Abend beim ÖGB-Bundeskongress von den
Delegierten einstimmig beschlossen wurde: Die Begrenzung der Spitzeneinkommen
und die Einführung einer Quotenregelung.++++
Nahe bei den Mitgliedern zu sein ist eine Stärke der Gewerkschaftsbewegung.
Waren bisher aber Gewerkschaften und ÖGB nebeneinander in den Regionen
vertreten, sollen nun die Ressourcen gebündelt werden. Bis Juni 2007 wird die
Neugliederung in regionale Betreuungseinheiten fixiert. Auch auf Bundesebene
sollen Doppelgleisigkeiten verhindert und die Ressourcen bestmöglich genutzt
werden. Im Reformantrag dezidiert festgelegt ist, dass es in der ÖGB-Zentrale in
Zukunft eine Grundsatzabteilung geben wird. Sie soll sich mit den Themen
Bildungs-, Sozial-, Wirtschafts-, Gesundheitspolitik und Internationales -
Europapolitik befassen und ihre Expertise den FunktionärInnen aus ÖGB und
Gewerkschaften zur Verfügung stellen.
Mehr Mitsprache für Mitglieder und BetriebsrätInnen
In jeder Region wird es künftig ein regionales Gremium der Gewerkschaftsbewegung
geben. ÖGB-Mitglieder erhalten die Möglichkeit, ihre VertreterInnen in diesem
gewerkschaftsübergreifenden Gremium in Direktwahl zu bestimmen. Das regionale
Gremium hält mindestens zweimal jährlich öffentliche Sitzungen ab. Einmal pro
Jahr soll es zudem ein Gewerkschaftshearing geben, zu dem alle Mitglieder der
Region geladen werden und bei dem das Präsidium den Mitgliedern Rede und Antwort
steht.
Auch die BetriebsrätInnen sollen stärker als bisher in der Gewerkschaftsbewegung
mitreden und mitarbeiten können. Zur Unterstützung der Grundlagenarbeit werden
Kompetenzzentren auf Landes- und Gewerkschaftsebene eingerichtet, wo
BetriebsrätInnen, PersonalvertreterInnen und JugendvertrauensrätInnen als
ExpertInnen und BeraterInnen tätig sind. Für eine zeitlich begrenzte und
themenbezogene Mitgestaltung werden eigene Themen- und Funktionsforen
eingerichtet.
Neben der Zusammenarbeit in der Sozialpartnerschaft sollen in Hinkunft weitere
Kooperationsformen ausgebaut werden. Dazu gehört die verstärkte Verzahnung auf
EU und internationaler Ebene, aber auch die engere Zusammenarbeit mit NGOs auf
nationaler Ebene.
Mit Zielgruppenarbeit will der ÖGB auf den Wandel in der Arbeitswelt reagieren,
der zur Folge hat, dass die einzelnen ArbeitnehmerInnengruppen teilweise
sehr unterschiedliche Bedürfnisse und Interessenlagen haben. Pilotprojekte der
Zielgruppenarbeit werden für Menschen in Sozialberufen, für Arbeitslose
und für atypisch Beschäftigte gestartet.
Die finanzielle Transparenz nach innen und außen möchte der ÖGB durch eine Reihe
von Maßnahmen sicherstellen. GewerkschafterInnen dürfen in Hinkunft
maximal zwei bezahlte Funktionen ausüben, das maximale Nettoeinkommen wird mit
5.800 Euro begrenzt. Die Einkommen der SpitzenfunktionärInnen werden im
Internet veröffentlicht.
Die Gleichstellung der Frauen in der eigenen Organisation vorantreiben wird der
ÖGB mit dem Beschluss einer Quotenregelung. "Frauen müssen in allen
Gremien verpflichtend mindestens entsprechend dem weiblichen Mitgliederanteil
vertreten sein", heißt es im Reformantrag. Da derzeit rund ein Drittel der
Gewerkschaftsmitglieder Frauen sind, müssen in den ÖGB-Führungsgremien in
Hinkunft mindestens ein Drittel Frauen vertreten sein.
ÖGB, 23. Jänner 2007