Starker, überparteilicher ÖGB

und starke, solidarische Gewerkschaften - Künftig mehr Frauen in den Gremien, Direktwahl in den Regionen

Wien (ÖGB) - Gemeinsame Zielsetzungen, aber eine klare Aufgabentrennung sollen künftig die Zusammenarbeit zwischen ÖGB und Gewerkschaften bestimmen. Mitglieder sollen mehr Mitsprache erhalten - als erster Schritt dazu werden in den Regionen Direktwahlen eingeführt. Weiters vorgesehen sind im Reformantrag, der heute Abend beim ÖGB-Bundeskongress von den Delegierten einstimmig beschlossen wurde: Die Begrenzung der Spitzeneinkommen und die Einführung einer Quotenregelung.++++

Nahe bei den Mitgliedern zu sein ist eine Stärke der Gewerkschaftsbewegung. Waren bisher aber Gewerkschaften und ÖGB nebeneinander in den Regionen vertreten, sollen nun die Ressourcen gebündelt werden. Bis Juni 2007 wird die Neugliederung in regionale Betreuungseinheiten fixiert. Auch auf Bundesebene sollen Doppelgleisigkeiten verhindert und die Ressourcen bestmöglich genutzt werden. Im Reformantrag dezidiert festgelegt ist, dass es in der ÖGB-Zentrale in Zukunft eine Grundsatzabteilung geben wird. Sie soll sich mit den Themen Bildungs-, Sozial-, Wirtschafts-, Gesundheitspolitik und Internationales - Europapolitik befassen und ihre Expertise den FunktionärInnen aus ÖGB und Gewerkschaften zur Verfügung stellen.

Mehr Mitsprache für Mitglieder und BetriebsrätInnen

In jeder Region wird es künftig ein regionales Gremium der Gewerkschaftsbewegung geben. ÖGB-Mitglieder erhalten die Möglichkeit, ihre VertreterInnen in diesem gewerkschaftsübergreifenden Gremium in Direktwahl zu bestimmen. Das regionale Gremium hält mindestens zweimal jährlich öffentliche Sitzungen ab. Einmal pro Jahr soll es zudem ein Gewerkschaftshearing geben, zu dem alle Mitglieder der Region geladen werden und bei dem das Präsidium den Mitgliedern Rede und Antwort steht.

Auch die BetriebsrätInnen sollen stärker als bisher in der Gewerkschaftsbewegung mitreden und mitarbeiten können. Zur Unterstützung der Grundlagenarbeit werden Kompetenzzentren auf Landes- und Gewerkschaftsebene eingerichtet, wo BetriebsrätInnen, PersonalvertreterInnen und JugendvertrauensrätInnen als ExpertInnen und BeraterInnen tätig sind. Für eine zeitlich begrenzte und themenbezogene Mitgestaltung werden eigene  Themen- und Funktionsforen eingerichtet.

Neben der Zusammenarbeit in der Sozialpartnerschaft sollen in Hinkunft weitere Kooperationsformen ausgebaut werden. Dazu gehört die verstärkte Verzahnung auf EU und internationaler Ebene, aber auch die engere Zusammenarbeit mit NGOs auf nationaler Ebene.

Mit Zielgruppenarbeit will der ÖGB auf den Wandel in der Arbeitswelt reagieren, der zur Folge hat, dass die einzelnen ArbeitnehmerInnengruppen teilweise  sehr unterschiedliche Bedürfnisse und Interessenlagen haben. Pilotprojekte der Zielgruppenarbeit werden für Menschen in Sozialberufen, für Arbeitslose  und für atypisch Beschäftigte gestartet.

Die finanzielle Transparenz nach innen und außen möchte der ÖGB durch eine Reihe von Maßnahmen sicherstellen. GewerkschafterInnen dürfen in Hinkunft  maximal zwei bezahlte Funktionen ausüben, das maximale Nettoeinkommen wird mit 5.800 Euro begrenzt. Die Einkommen der SpitzenfunktionärInnen  werden im Internet veröffentlicht.

Die Gleichstellung der Frauen in der eigenen Organisation vorantreiben wird der ÖGB mit dem Beschluss einer Quotenregelung. "Frauen müssen in allen  Gremien verpflichtend mindestens entsprechend dem weiblichen Mitgliederanteil vertreten sein", heißt es im Reformantrag. Da derzeit rund ein Drittel der  Gewerkschaftsmitglieder Frauen sind, müssen in den ÖGB-Führungsgremien in Hinkunft mindestens ein Drittel Frauen vertreten sein.
ÖGB, 23. Jänner 2007