Grundsatzvereinbarung zum Mindestlohn von 1.000 Euro

 

Präambel

 

Die unterzeichnenden Interessenvertretungen der ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen

- bekennen sich zur Zielsetzung einer verstärkten Armutsbekämpfung, wie sie im Regierungsprogramm festgelegt ist;

- bekennen sich zum einzigartigen österreichischen Mindestlohnsystem, das auf einer Lohnfestsetzung durch Branchenkollektivverträge und Mindestlohntarife beruht, den größten Teil der ArbeitnehmerInnen erfasst und branchenspezifische Bedürfnisse beider Seiten berücksichtigt;

- weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein gesetzlicher Mindestlohn keine Alternative zu der bisher geübten Praxis ist und dass aus ihrer Sicht weiterhin Mindestlöhne zwischen den Sozialpartnern auszuhandeln sind.

Im Lichte der oben genannten Zielsetzung der Armutsvermeidung und der damit im Zusammenhang stehenden Einführung einer bedarfsorientierten Mindestsicherung legen die Interessenvertretungen Wert auf einen Mindestlohn, der sich von der Höhe der Mindestsicherung deutlich abhebt, gleichzeitig aber die betroffenen Bereiche nicht überfordert und damit keine Arbeitsplätze gefährdet.


In diesem Sinn treffen sie folgende Vereinbarung

Die oben angeführten ArbeitgeberInnen- und ArbeitnehmerInnen-Organisationen verpflichten sich innerhalb ihres Wirkungsbereichs, mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln sicher zu stellen, dass in den jeweiligen Branchenkollektivverträgen ein Mindestlohn/-gehalt von 1.000 Euro für die gesetzliche oder kollektivvertragliche Normalarbeitszeit vorgesehen wird. Dabei ist von einem regelmäßigen monatlichen Bruttolohn/-gehalt ohne Einbeziehung von Sonderzahlungen, Sachbezügen oder unregelmäßigen Entgeltbestandteilen, auszugehen.

Lohngruppen unter 1.000 Euro dürfen nur noch für Lehrlinge und PraktikantInnen bestehen.

Die Umsetzung auf Branchenebene wird in einem ersten Schritt den Kollektivvertragspartnern überlassen: In jenen Branchen, deren niedrigster/s Bruttolohn/-gehalt bereits derzeit über 900 Euro liegt, soll die Anhebung auf 1.000 Euro spätestens mit 1.1.2008 erfolgen. In Branchen mit regelmäßigen Lohnrunden in der ersten Jahreshälfte, deren letzter Lohn/Gehaltsabschluss im Jahr 2007 erfolgte, soll die Anhebung auf 1.000 Euro bis spätestens 1.7.2008 erfolgen. In jenen Branchen, in denen der/das niedrigste Bruttolohn/-gehalt unter 900 Euro liegt, sind diese Mindestlöhne/-gehälter bis spätestens 1.1.2009 auf 1.000 Euro anzuheben.

Zur Evaluierung der Umsetzung der Vereinbarung zu den Stichtagen wird eine Kommission eingerichtet, die sich aus je einer/m VertreterIn der unterzeichnenden Interessenvertretungen und des Wirtschaftsforschungsinstituts zusammensetzt. Letztere/r führt den Vorsitz.

Sollten die Kollektivvertragpartner auf Branchenebene das gemeinsame Ziel der Sozialpartner nicht erfüllt haben, werden die unterzeichnenden Interessenvertretungen durch alle zur Gebote stehenden Mittel, insbesondere auch einen Generalkollektivvertrag den/das Mindestlohn/-gehalt von 1.000 Euro per 1.1.2009 sicher stellen.

Darüber hinaus werden sich die unterzeichnenden Interessenvertretungen auch außerhalb ihres unmittelbaren Wirkungsbereichs für eine universelle Geltung des Mindestlohns/gehalts bis 2009 einsetzen.


Wirtschaftskammer Österreich

Der Präsident:
Dr. Christoph Leitl

Österreichischer Gewerkschaftsbund

Der Präsident:
Rudolf Hundstorfer



Erläuterungen

Mit der Grundsatzvereinbarung setzen die Sozialpartner einen Punkt des Regierungsprogramms um. Der Grundsatzvereinbarung sind mehrere Gesprächsrunden der Sozialpartner, an denen auch die Kammern der freien Berufe teilnahmen, vorausgegangen. Dabei erwies sich der eingeschlagene Weg als der vorteilhafteste.

Branchenkollektivverträge ein optimales Instrument

Der Branchenkollektivvertrag, der über 95% der ArbeitnehmerInnen erfasst und auch branchenspezifische Bedürfnisse beider Seiten berücksichtigt, erscheint als das optimale Instrument zur Umsetzung eines Mindestlohns von 1.000 Euro. Im Vergleich dazu erfassen Tarifverträge in Deutschland inzwischen weniger als 50% der ArbeitnehmerInnen.

Aus verschiedenen Gründen sehen eine Reihe von Kollektivverträgen Bruttomindestlöhne von weniger als 1.000 Euro vor (Ist-Löhne können durchaus höher sein). Betroffen sind in der gewerblichen Wirtschaft insgesamt ca. 20.000 ArbeitnehmerInnen, außerhalb davon weitere ca. 10.000 ArbeitnehmerInnen.

Die schrittweise Umsetzung dient vor allem dazu, den Mindestlohn innerhalb des Systems der bestehenden und bewährten Kollektivverträge umzusetzen, die auch in Zukunft regelmäßig verhandelt werden. Teilzeitbeschäftigte (geringfügig Beschäftigte) erhalten den ihrer Arbeitszeit entsprechenden Anteil am Mindestlohn. PraktikantInnen und Lehrlinge sind nicht erfasst, echte Dienstverhältnisse von FerialarbeiterInnen hingegen sehr wohl. Inklusive Sonderzahlungen: Mindestlohn bei 1167 Euro

Praktisch alle Kollektivverträge enthalten Sonderzahlungen. Rechnet man diese ein, sind 1.000 Euro Mindestlohn im internationalen Vergleich großteils schon umgesetzt bzw. ist das Ziel eigentlich nicht 1.000 Euro, sondern 1.167 Euro Mindestlohn.

Im Vergleich dazu beträgt der Mindestlohn z.B. in Belgien 1.259 Euro, Frankreich 1.254 Euro, Niederlande 1.301 Euro, Großbritannien aufgrund des starken Pfund 1.361; Spanien 666 Euro, Ungarn 258 Euro, USA 676 Euro; Deutschland und Italien haben keinen Mindestlohn.

In einer Reihe von kollektivvertragslosen Bereichen finden derzeit Gespräche über den Abschluss von Kollektivverträgen statt. Auch diese sollen innerhalb der vorgesehenen Fristen die Gelegenheit zur autonomen Umsetzung haben. In einigen Branchen ist die Umsetzung im Kollektivvertrag bereits im Gange bzw. gerade erfolgt, z.B. im Textilreinigergewerbe oder im Handel.

So wird die Umsetzung sichergestellt

Im Vorfeld werden sich die Präsidenten direkt an die Kollektivvertragsparteien der betroffenen Branchen wenden und zu Veranstaltungen einladen.
Eine Monitoring-Kommission mit VertreterInnen von WKÖ, ÖGB und unter Vorsitz des WIFO wird eingerichtet, die die Umsetzung der Vereinbarung überwachen soll. Die betroffenen Branchen berichten ihre kollektivvertraglichen Maßnahmen an die Kommission.

Wenn der Mindestlohn bis 2009 trotz aller Maßnahmen nicht umgesetzt ist, werden die unterzeichnenden Interessenvertretungen einen Generalkollektivvertrag abschließen, der in ihrem Wirkungsbereich den Mindestlohn flächendeckend umsetzt.

Auch außerhalb ihres unmittelbaren Wirkungsbereichs werden sich die unterzeichnenden Interessenvertretungen für eine universelle Umsetzung bis 2009 einsetzen. Gedacht ist insbesondere an das Instrument des Mindestlohntarifs, welcher im Arbeitsverfassungsgesetz geregelt ist.

Bezüglich freier Dienstnehmer sind Verbesserungen im Regierungsprogramm vorgesehen. Zur Vermeidung von Umgehungen werden darüber Gespräche zwischen den Sozialpartnern geführt.
 

 

Übersicht zu 1.000 Euro Mindestlohn - betroffene Branchen

 

Sparten

Betroffener Fachverband / Fachgruppe

niedrigster KV-Lohn (wenn unter 900 Euro)

niedrigster KV-Lohn (wenn zwischen 900 und 1.000 Euro)

Gewerbe und Handwerk

 

 

Schuhmacher

Kürschner

Bekleidungsgewerbe

Buchbinder

Konditoren

Gärtner u. Floristen

Textilreiniger

Bäcker

Bäcker

Fleischer

Nahrungs- u. Genußmittelgewerbe

Fotografen

 

Masseure, Kosmetiker, Fußpfleger

 

 

 

 

 

 

 

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KV-frei

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Industrie

 

 

Stärkeindustrie

Feinkostindustrie

Bekleidungsindustrie

Lederverarbeitende Industrie

Glasindustrie, Gablonzer

 

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Handel

Bundessparte Handel

 

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Banken und Versicherungen

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Transport und Verkehr

Beförderungsgewerbe mit PKW / Wien

Bef.gew. NÖ

Bef.gew. Stmk

Güterbeförderung

Schifffahrt

 

Personenbeförderung (Mietwagen alle BL außer Stmk/Vlbg;

Taxi alle BL außer W/NÖ/Stmk/Vlbg

Allgemeiner Fachverband zT (Fahrzeugbegleitung)

Schifffahrt zT (Binnenseen)

Luftfahrt zT (Ballonfahrer, etc.)

 

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KV-frei

 

 

 

 

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Tourismus und Freizeitwirtschaft

Lichtspieltheater und Audiovisionsveranstalter

 

Freizeitbetriebe

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KV-frei

 

Information und Consulting

Immobilientreuhänder zT

 

Immobilientreuhänder zT

Werbung

Abfallwirtschaft

Telekom (Privatradios)

 

 

KV-frei

 

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Branchen außerhalb der gewerblichen Wirtschaft

Angestellte bei Ärzten und in Labors, zB Salzburg

Ordinationshilfen bei Zahnärzten und Dentisten

Raiffeisen Lagerhäuser, zB Bgld

Angestellte in Notariaten

Angestellte bei Rechtsanwälten

Schilehrer

 

Vereine, etc.

 

 

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zT KV-frei

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