Grundsatzvereinbarung zum Mindestlohn von 1.000 Euro
Präambel
Die
unterzeichnenden Interessenvertretungen der ArbeitgeberInnen und
ArbeitnehmerInnen
- bekennen sich zur Zielsetzung einer verstärkten Armutsbekämpfung, wie sie im
Regierungsprogramm festgelegt ist;
- bekennen sich zum einzigartigen österreichischen Mindestlohnsystem, das auf
einer Lohnfestsetzung durch Branchenkollektivverträge und Mindestlohntarife
beruht, den größten Teil der ArbeitnehmerInnen erfasst und branchenspezifische
Bedürfnisse beider Seiten berücksichtigt;
- weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein gesetzlicher Mindestlohn keine
Alternative zu der bisher geübten Praxis ist und dass aus ihrer Sicht weiterhin
Mindestlöhne zwischen den Sozialpartnern auszuhandeln sind.
Im Lichte der oben genannten Zielsetzung der Armutsvermeidung und der damit im
Zusammenhang stehenden Einführung einer bedarfsorientierten Mindestsicherung
legen die Interessenvertretungen Wert auf einen Mindestlohn, der sich von der
Höhe der Mindestsicherung deutlich abhebt, gleichzeitig aber die betroffenen
Bereiche nicht überfordert und damit keine Arbeitsplätze gefährdet.
In diesem Sinn treffen sie folgende
Vereinbarung
Die oben angeführten ArbeitgeberInnen- und ArbeitnehmerInnen-Organisationen
verpflichten sich innerhalb ihres Wirkungsbereichs, mit allen ihnen zu Gebote
stehenden Mitteln sicher zu stellen, dass in den jeweiligen
Branchenkollektivverträgen ein Mindestlohn/-gehalt von 1.000 Euro für die
gesetzliche oder kollektivvertragliche Normalarbeitszeit vorgesehen wird. Dabei
ist von einem regelmäßigen monatlichen Bruttolohn/-gehalt ohne Einbeziehung von
Sonderzahlungen, Sachbezügen oder unregelmäßigen Entgeltbestandteilen,
auszugehen.
Lohngruppen unter 1.000 Euro dürfen nur noch für Lehrlinge und PraktikantInnen
bestehen.
Die Umsetzung auf Branchenebene wird in einem ersten Schritt den
Kollektivvertragspartnern überlassen: In jenen Branchen, deren niedrigster/s
Bruttolohn/-gehalt bereits derzeit über 900 Euro liegt, soll die Anhebung auf
1.000 Euro spätestens mit 1.1.2008 erfolgen. In Branchen mit regelmäßigen
Lohnrunden in der ersten Jahreshälfte, deren letzter Lohn/Gehaltsabschluss im
Jahr 2007 erfolgte, soll die Anhebung auf 1.000 Euro bis spätestens 1.7.2008
erfolgen. In jenen Branchen, in denen der/das niedrigste Bruttolohn/-gehalt
unter 900 Euro liegt, sind diese Mindestlöhne/-gehälter bis spätestens 1.1.2009
auf 1.000 Euro anzuheben.
Zur Evaluierung der Umsetzung der Vereinbarung zu den Stichtagen wird eine
Kommission eingerichtet, die sich aus je einer/m VertreterIn der
unterzeichnenden Interessenvertretungen und des Wirtschaftsforschungsinstituts
zusammensetzt. Letztere/r führt den Vorsitz.
Sollten die Kollektivvertragpartner auf Branchenebene das gemeinsame Ziel der
Sozialpartner nicht erfüllt haben, werden die unterzeichnenden
Interessenvertretungen durch alle zur Gebote stehenden Mittel, insbesondere auch
einen Generalkollektivvertrag den/das Mindestlohn/-gehalt von 1.000 Euro per
1.1.2009 sicher stellen.
Darüber hinaus werden sich die unterzeichnenden Interessenvertretungen auch
außerhalb ihres unmittelbaren Wirkungsbereichs für eine universelle Geltung des
Mindestlohns/gehalts bis 2009 einsetzen.
Wirtschaftskammer Österreich
Der Präsident:
Dr. Christoph Leitl
Österreichischer Gewerkschaftsbund
Der Präsident:
Rudolf Hundstorfer
Erläuterungen
Mit der Grundsatzvereinbarung setzen die Sozialpartner einen Punkt des
Regierungsprogramms um. Der Grundsatzvereinbarung sind mehrere Gesprächsrunden
der Sozialpartner, an denen auch die Kammern der freien Berufe teilnahmen,
vorausgegangen. Dabei erwies sich der eingeschlagene Weg als der
vorteilhafteste.
Branchenkollektivverträge ein optimales Instrument
Der Branchenkollektivvertrag, der über 95% der ArbeitnehmerInnen erfasst und
auch branchenspezifische Bedürfnisse beider Seiten berücksichtigt, erscheint als
das optimale Instrument zur Umsetzung eines Mindestlohns von 1.000 Euro. Im
Vergleich dazu erfassen Tarifverträge in Deutschland inzwischen weniger als 50%
der ArbeitnehmerInnen.
Aus verschiedenen Gründen sehen eine Reihe von Kollektivverträgen
Bruttomindestlöhne von weniger als 1.000 Euro vor (Ist-Löhne können durchaus
höher sein). Betroffen sind in der gewerblichen Wirtschaft insgesamt ca. 20.000
ArbeitnehmerInnen, außerhalb davon weitere ca. 10.000 ArbeitnehmerInnen.
Die schrittweise Umsetzung dient vor allem dazu, den Mindestlohn innerhalb des
Systems der bestehenden und bewährten Kollektivverträge umzusetzen, die auch in
Zukunft regelmäßig verhandelt werden. Teilzeitbeschäftigte (geringfügig
Beschäftigte) erhalten den ihrer Arbeitszeit entsprechenden Anteil am
Mindestlohn. PraktikantInnen und Lehrlinge sind nicht erfasst, echte
Dienstverhältnisse von FerialarbeiterInnen hingegen sehr wohl. Inklusive
Sonderzahlungen: Mindestlohn bei 1167 Euro
Praktisch alle Kollektivverträge enthalten Sonderzahlungen. Rechnet man diese
ein, sind 1.000 Euro Mindestlohn im internationalen Vergleich großteils schon
umgesetzt bzw. ist das Ziel eigentlich nicht 1.000 Euro, sondern 1.167 Euro
Mindestlohn.
Im Vergleich dazu beträgt der Mindestlohn z.B. in Belgien 1.259 Euro, Frankreich
1.254 Euro, Niederlande 1.301 Euro, Großbritannien aufgrund des starken Pfund
1.361; Spanien 666 Euro, Ungarn 258 Euro, USA 676 Euro; Deutschland und Italien
haben keinen Mindestlohn.
In einer Reihe von kollektivvertragslosen Bereichen finden derzeit Gespräche
über den Abschluss von Kollektivverträgen statt. Auch diese sollen innerhalb der
vorgesehenen Fristen die Gelegenheit zur autonomen Umsetzung haben. In einigen
Branchen ist die Umsetzung im Kollektivvertrag bereits im Gange bzw. gerade
erfolgt, z.B. im Textilreinigergewerbe oder im Handel.
So wird die Umsetzung sichergestellt
Im Vorfeld werden sich die Präsidenten direkt an die Kollektivvertragsparteien
der betroffenen Branchen wenden und zu Veranstaltungen einladen.
Eine Monitoring-Kommission mit VertreterInnen von WKÖ, ÖGB und unter Vorsitz des
WIFO wird eingerichtet, die die Umsetzung der Vereinbarung überwachen soll. Die
betroffenen Branchen berichten ihre kollektivvertraglichen Maßnahmen an die
Kommission.
Wenn der Mindestlohn bis 2009 trotz aller Maßnahmen nicht umgesetzt ist, werden
die unterzeichnenden Interessenvertretungen einen Generalkollektivvertrag
abschließen, der in ihrem Wirkungsbereich den Mindestlohn flächendeckend
umsetzt.
Auch außerhalb ihres unmittelbaren Wirkungsbereichs werden sich die
unterzeichnenden Interessenvertretungen für eine universelle Umsetzung bis 2009
einsetzen. Gedacht ist insbesondere an das Instrument des Mindestlohntarifs,
welcher im Arbeitsverfassungsgesetz geregelt ist.
Bezüglich freier Dienstnehmer sind Verbesserungen im Regierungsprogramm
vorgesehen. Zur Vermeidung von Umgehungen werden darüber Gespräche zwischen den
Sozialpartnern geführt.
Übersicht zu 1.000 Euro Mindestlohn - betroffene Branchen
|
Sparten |
Betroffener Fachverband / Fachgruppe |
niedrigster KV-Lohn (wenn unter 900 Euro) |
niedrigster KV-Lohn (wenn zwischen 900 und 1.000 Euro) |
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Gewerbe und Handwerk
|
Schuhmacher Kürschner Bekleidungsgewerbe Buchbinder Konditoren Gärtner u. Floristen Textilreiniger Bäcker Bäcker Fleischer Nahrungs- u. Genußmittelgewerbe Fotografen
Masseure, Kosmetiker, Fußpfleger |
X
X
X
KV-frei |
X X X X X X X
X
X
|
|
Industrie
|
Stärkeindustrie Feinkostindustrie Bekleidungsindustrie Lederverarbeitende Industrie Glasindustrie, Gablonzer |
|
X X X X X |
|
Handel |
Bundessparte Handel |
|
X |
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Banken und Versicherungen |
- |
- |
- |
|
Transport und Verkehr |
Beförderungsgewerbe mit PKW / Wien Bef.gew. NÖ Bef.gew. Stmk Güterbeförderung Schifffahrt
Personenbeförderung (Mietwagen alle BL außer Stmk/Vlbg; Taxi alle BL außer W/NÖ/Stmk/Vlbg Allgemeiner Fachverband zT (Fahrzeugbegleitung) Schifffahrt zT (Binnenseen) Luftfahrt zT (Ballonfahrer, etc.) |
X X X
X
KV-frei |
X
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|
Tourismus und Freizeitwirtschaft |
Lichtspieltheater und Audiovisionsveranstalter
Freizeitbetriebe |
X
KV-frei |
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Information und Consulting |
Immobilientreuhänder zT
Immobilientreuhänder zT Werbung Abfallwirtschaft Telekom (Privatradios) |
KV-frei
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X |
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Branchen außerhalb der gewerblichen Wirtschaft |
Angestellte bei Ärzten und in Labors, zB Salzburg Ordinationshilfen bei Zahnärzten und Dentisten Raiffeisen Lagerhäuser, zB Bgld Angestellte in Notariaten Angestellte bei Rechtsanwälten Schilehrer
Vereine, etc. |
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X
zT KV-frei |
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X
X X |