vida-Sektion Verkehr zu Rechnungshof-Kritik an ÖBB-Pensionsrecht
Einrechnung des Nebengebührenpauschales war Teil eines Strukturpakets.
Am 13. August hat
Rechnungshofpräsident Josef Moser Finanzminister Wilhelm Molterer ein Papier mit
mehr als 200 Einsparungsvorschlägen im Bereich der Verwaltung übergeben. Darin
zu lesen ist unter anderem von einem "Einsparungspotential" bei den Pensionen
der ÖBB-Bediensteten.
Konkret geht es um die im Jahr 2002 erfolgte Einbeziehung des allgemeinen
Nebengebührenpauschales in das Grundgehalt und damit in die Bemessungsgrundlage
für die Pension. Laut Rechnungshof ergebe sich bei einem Wegfall der Einrechnung
ein Einsparungspotential von 1,2 Milliarden Euro in einem Zeitraum von 54 Jahren
(von 2002 bis 2056).
Anrechnung der Nebengebühren ist Teil des Strukturpaketes aus 2002
Die Sektion Verkehr in der Gewerkschaft vida lehnt die vom Rechnungshof (RH)
vorgeschlagenen Einsparungen auf den Rücken der EisenbahnerInnen entschieden ab.
"Die Anrechnung des Nebengebührenpauschales in das Pensionsrecht war ein Teil
des Strukturpakets 2002. Sie wurde im Abtausch zu einigen Neuordnungen im
Leistungsrecht erreicht. Wie immer bei Verhandlungen der Sozialpartner bestand
das Ergebnis aus einem Geben und Nehmen. Wir gehen davon aus, dass wir uns auf
abgeschlossene Verträge verlassen können", sagt Gottfried Winkler,
stellvertretender Vorsitzender der Sektion Verkehr in der Gewerkschaft vida.
Zur Erinnerung: Die Details des Gehaltsabkommens/Strukturpakets 2002
Dämpfung des Senioritätsprinzips. Die Gehaltsgruppe 8 wurde in zwei Stufen
(8a/8b) gesplittet, mit der Folge, dass eine Vorrückung in die Gehaltsgruppe 9
später erfolgt.
Reform der Haushaltszulage
Neuordnung der Reisegebührenpauschale
Und die nun strittige Einrechnung des Nebengebührenpauschales in Höhe von rund
100 Euro in das sozialversicherungspflichtige Gehalt. Das heißt, die
EisenbahnerInnen bezahlen für das Nebengebührenpauschale seither auch
Pensionsbeiträge. Im Gegenzug wirkt sich das positiv auf die spätere Pension
aus.
Durch Nebengebührenanrechnung mit ASVG-Versicherten gleichgestellt
"Mit der Anrechnung des Nebengebührenpauschales in das Pensionsrecht haben die
EisenbahnerInnen eine Gleichstellung mit den ASVG-Versicherten erreicht. Auch
bei diesen werden Nebengebühren, von denen Pensionsbeiträge gezahlt werden, in
die Bemessungsgrundlage für die Pension eingerechnet", sagt Winkler. Im
Unterschied zu ASVG-Versicherten zahlen die ÖBB-Bediensteten, die vor 1995 im
Unternehmen ÖBB angefangen haben, einen erhöhten Pensionsbeitrag.
ÖBB-PensionistInnen leisten zudem einen Pensionssicherungsbeitrag von 5,8
Prozent.
Vereinbarung aus 2002 muss weiter eingehalten werden
Die Gewerkschaft vida geht davon aus, dass die im Zuge von Kollektiv- und
Gehaltsverhandlungen abgeschlossenen Verträge auch künftig von beiden Seiten
eingehalten werden.