vida-Sektion Verkehr zu Rechnungshof-Kritik an ÖBB-Pensionsrecht

Einrechnung des Nebengebührenpauschales war Teil eines Strukturpakets.

Am 13. August hat Rechnungshofpräsident Josef Moser Finanzminister Wilhelm Molterer ein Papier mit mehr als 200 Einsparungsvorschlägen im Bereich der Verwaltung übergeben. Darin zu lesen ist unter anderem von einem "Einsparungspotential" bei den Pensionen der ÖBB-Bediensteten.

Konkret geht es um die im Jahr 2002 erfolgte Einbeziehung des allgemeinen Nebengebührenpauschales in das Grundgehalt und damit in die Bemessungsgrundlage für die Pension. Laut Rechnungshof ergebe sich bei einem Wegfall der Einrechnung ein Einsparungspotential von 1,2 Milliarden Euro in einem Zeitraum von 54 Jahren (von 2002 bis 2056).

Anrechnung der Nebengebühren ist Teil des Strukturpaketes aus 2002

Die Sektion Verkehr in der Gewerkschaft vida lehnt die vom Rechnungshof (RH) vorgeschlagenen Einsparungen auf den Rücken der EisenbahnerInnen entschieden ab. "Die Anrechnung des Nebengebührenpauschales in das Pensionsrecht war ein Teil des Strukturpakets 2002. Sie wurde im Abtausch zu einigen Neuordnungen im Leistungsrecht erreicht. Wie immer bei Verhandlungen der Sozialpartner bestand das Ergebnis aus einem Geben und Nehmen. Wir gehen davon aus, dass wir uns auf abgeschlossene Verträge verlassen können", sagt Gottfried Winkler, stellvertretender Vorsitzender der Sektion Verkehr in der Gewerkschaft vida.

Zur Erinnerung: Die Details des Gehaltsabkommens/Strukturpakets 2002

Dämpfung des Senioritätsprinzips. Die Gehaltsgruppe 8 wurde in zwei Stufen (8a/8b) gesplittet, mit der Folge, dass eine Vorrückung in die Gehaltsgruppe 9 später erfolgt.
Reform der Haushaltszulage
Neuordnung der Reisegebührenpauschale
Und die nun strittige Einrechnung des Nebengebührenpauschales in Höhe von rund 100 Euro in das sozialversicherungspflichtige Gehalt. Das heißt, die EisenbahnerInnen bezahlen für das Nebengebührenpauschale seither auch Pensionsbeiträge. Im Gegenzug wirkt sich das positiv auf die spätere Pension aus.
Durch Nebengebührenanrechnung mit ASVG-Versicherten gleichgestellt

"Mit der Anrechnung des Nebengebührenpauschales in das Pensionsrecht haben die EisenbahnerInnen eine Gleichstellung mit den ASVG-Versicherten erreicht. Auch bei diesen werden Nebengebühren, von denen Pensionsbeiträge gezahlt werden, in die Bemessungsgrundlage für die Pension eingerechnet", sagt Winkler. Im Unterschied zu ASVG-Versicherten zahlen die ÖBB-Bediensteten, die vor 1995 im Unternehmen ÖBB angefangen haben, einen erhöhten Pensionsbeitrag. ÖBB-PensionistInnen leisten zudem einen Pensionssicherungsbeitrag von 5,8 Prozent.

Vereinbarung aus 2002 muss weiter eingehalten werden

Die Gewerkschaft vida geht davon aus, dass die im Zuge von Kollektiv- und Gehaltsverhandlungen abgeschlossenen Verträge auch künftig von beiden Seiten eingehalten werden.