Bures: ÖBB-Gesetz im
Ministerrat beschlossen
"Straffe Strukturen für effizienten Betrieb"
Wien (BMVIT) - Der Ministerrat hat am Dienstag
das ÖBB-Strukturgesetz beschlossen. Damit wird, wie Verkehrsministerin Doris
Bures betont, der Rahmen geschaffen für eine schlankere, flexiblere
ÖBB-Struktur, die dem Unternehmen die Möglichkeit gibt, effizienter und
sparsamer zu arbeiten und so im Wettbewerb zu bestehen. ****
Bures: "Das neue ÖBB-Gesetz schafft die Voraussetzungen für das Unternehmen, im
immer härter werdenden Wettbewerb zu bestehen. Es ermöglicht die notwendige
Flexibilität, Synergien können besser genutzt werden und die Transparenz der
Finanzierungsströme ist voll gewährleistet."
Bisher wurde die Unternehmensstruktur bis in die dritte Ebene gesetzlich
vorgegeben. Schnittstellenprobleme innerhalb des Konzerns, insbesondere im
Infrastrukturbereich, wo die Verantwortung für das Schienennetz auf zwei
Aktiengesellschaften aufgeteilt ist, führten zu Reibungsverlusten und unklaren
Verantwortlichkeiten.
Zwtl.: Die Eckpunkte der Reform
Das neue Eisenbahngesetz schafft flexible Unternehmensstrukturen, die es dem
Management ermöglichen, rasch auf sich ändernde Rahmenbedingungen und
Marktverhältnisse reagieren zu können, weitere Effizienzsteigerungen bei Bau und
Betrieb umzusetzen und die Absatzgesellschaften wettbewerbsfähig aufzustellen.
Die klare Struktur sieht eine Holding und drei Gesellschaften (Infrastruktur AG,
Personenverkehr AG und Rail Cargo) vor. Das ÖBB-Gesetz wird weniger
Unternehmensbereiche gesetzlich regeln als bisher und in Hinkunft eine
Weiterentwicklung durch die Organe (ohne weitere gesetzliche Änderungen)
ermöglichen.
Durch die Zusammenlegung der Infrastruktur AGs Bau und Betrieb in eine
Infrastruktur AG und die Schaffung eines zentralen Anlagenmanagements sind Neu-
und Ausbau sowie Instandhaltung des gesamten Netzes in einer Hand.
Die Zusammenfassung der Baudienstleistungen mit einem klaren Auftrag zur
Restrukturierung ermöglicht die Netzbewirtschaftung aus einer Hand. Die
Übertragung des Verschubs oder Teile davon von der Infrastruktur an die
Absatzgesellschaften vereinfacht den gesamten Prozess der Zugbildung massiv.
Diese Übertragung ist die Voraussetzung dafür, dass beträchtliche Einsparungen
erzielt werden können. (Schluss)
Rückfragehinweis:
Susanna Enk, Pressesprecherin
Telefon: +43 (0) 1 711 6265-8121
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
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