Haberzettl: Verunglimpfung der EisenbahnerInnen muss Ende haben
Utl.: Krankenstandsbekämpfung jahrelang vorgeschoben, um Dienstrecht auszuhebeln
Wien (vida/ÖGB). Wie die heutige Mittags-ZIB
berichtetete, sind die tatsächlichen Krankenstände bei den ÖBB-Beschäftigten
weit niedriger als in den letzten Tagen kommuniziert wurde. In den letzten
Jahren lagen die Krankenstände (bereinigt um Pensionierungen) nur geringfügig
über den durchschnittlichen Krankenstandstagen der ASVG-Versicherten.
ÖBB-Betriebsratsvorsitzender Wilhelm Haberzettl verlangt ein Ende der
„öffentlichen Verunglimpfung und Verurteilung der EisenbahnerInnen.“ Die
Krankenstandsbekämpfung habe bei den ÖBB als Vorwand gedient, um mit der
Anlegung gesetzeswidriger Krankenakten MitarbeiterInnen unter Druck zu setzen
und das Dienstrecht der EisenbahnerInnen auszuhebeln, meint Haberzettl.
Die tatsächlichen Krankenstandstage der ÖBB-Beschäftigten betrugen im Jahr 2003
im Durchschnitt 13,97 Tage, 2004 13,09 Tage, 2005 waren es 13,62 Tage und 2008
14,15 Tage. „Die Werte sind also nur geringfügig höher als im Bereich der
ASVG-Versicherten. Das ist aufgrund der Schwere des Eisenbahnerdienstes und des
Turnusdienstes begründbar“, sagt Wilhelm Haberzettl. Die heute veröffentlichten
Zahlen entsprächen den Tatsachen und brächten endlich Fairness in die
öffentliche Diskussion. „Mit diesen Zahlen werden die pauschal durchgeführten
Vorverurteilungen der letzten Tagen ad absurdum geführt. Das gilt insbesondere
für die Aussagen von ÖVP-Verkehrssprecher Ferdinand Maier, von
ÖBB-Aufsichtsratsvorsitzendem Horst Pöchhacker und dem ÖBB-Management“, so
Haberzettl.
Die Verwendung der unrichtigen Zahlen wiege umso schwerwiegender, als die
korrekte Statistik bereits im April 2007 von den ÖBB selbst verkündet worden
sei. „Die Gewerkschaft vida und der ÖBB-Betriebsrat erwarten sich von diesen
Personen eine Entschuldigung bei den EisenbahnerInnen“, so Haberzettl.
Die tatsächlichen Krankenstandsdaten zeigten zudem, dass die gesamte
gesetzeswidrige Vorgangsweise, die unter dem Titel „Krankenstandsbekämpfung“
erfolgte, völlig unnötig und als willkürliche Verfolgung der EisenbahnerInnen
anzusehen sei. „Die tatsächliche Absicht dieser gesetzeswidrigen Vorgangsweise
war das Unterlaufen des kollektiven Arbeitsrechts und des Dienstrechts der
EisenbahnerInnen“, so Haberzettl. MitarbeiterInnen, die mehr als die 15
zulässigen Krankenstandstage auswiesen, seien dazu gedrängt worden, aus dem
allgemein geltenden Dienstrecht in schlechtere Einzelverträge „umzusteigen“.
Haberzettl schätzt, dass es 3.000 bis 4.000 Betroffene gibt, die so aus dem
Kollektivvertrag gedrängt worden seien.
Quelle: APA