Haberzettl: Verunglimpfung der EisenbahnerInnen muss Ende haben

Utl.: Krankenstandsbekämpfung jahrelang vorgeschoben, um Dienstrecht auszuhebeln

Wien (vida/ÖGB). Wie die heutige Mittags-ZIB berichtetete, sind die tatsächlichen Krankenstände bei den ÖBB-Beschäftigten weit niedriger als in den letzten Tagen kommuniziert wurde. In den letzten Jahren lagen die Krankenstände (bereinigt um Pensionierungen) nur geringfügig über den durchschnittlichen Krankenstandstagen der ASVG-Versicherten. ÖBB-Betriebsratsvorsitzender Wilhelm Haberzettl verlangt ein Ende der „öffentlichen Verunglimpfung und Verurteilung der EisenbahnerInnen.“ Die Krankenstandsbekämpfung habe bei den ÖBB als Vorwand gedient, um mit der Anlegung gesetzeswidriger Krankenakten MitarbeiterInnen unter Druck zu setzen und das Dienstrecht der EisenbahnerInnen auszuhebeln, meint Haberzettl.

Die tatsächlichen Krankenstandstage der ÖBB-Beschäftigten betrugen im Jahr 2003 im Durchschnitt 13,97 Tage, 2004 13,09 Tage, 2005 waren es 13,62 Tage und 2008 14,15 Tage. „Die Werte sind also nur geringfügig höher als im Bereich der ASVG-Versicherten. Das ist aufgrund der Schwere des Eisenbahnerdienstes und des Turnusdienstes begründbar“, sagt Wilhelm Haberzettl. Die heute veröffentlichten Zahlen entsprächen den Tatsachen und brächten endlich Fairness in die öffentliche Diskussion. „Mit diesen Zahlen werden die pauschal durchgeführten Vorverurteilungen der letzten Tagen ad absurdum geführt. Das gilt insbesondere für die Aussagen von ÖVP-Verkehrssprecher Ferdinand Maier, von ÖBB-Aufsichtsratsvorsitzendem Horst Pöchhacker und dem ÖBB-Management“, so Haberzettl.

Die Verwendung der unrichtigen Zahlen wiege umso schwerwiegender, als die korrekte Statistik bereits im April 2007 von den ÖBB selbst verkündet worden sei. „Die Gewerkschaft vida und der ÖBB-Betriebsrat erwarten sich von diesen Personen eine Entschuldigung bei den EisenbahnerInnen“, so Haberzettl.

Die tatsächlichen Krankenstandsdaten zeigten zudem, dass die gesamte gesetzeswidrige Vorgangsweise, die unter dem Titel „Krankenstandsbekämpfung“ erfolgte, völlig unnötig und als willkürliche Verfolgung der EisenbahnerInnen anzusehen sei. „Die tatsächliche Absicht dieser gesetzeswidrigen Vorgangsweise war das Unterlaufen des kollektiven Arbeitsrechts und des Dienstrechts der EisenbahnerInnen“, so Haberzettl. MitarbeiterInnen, die mehr als die 15 zulässigen Krankenstandstage auswiesen, seien dazu gedrängt worden, aus dem allgemein geltenden Dienstrecht in schlechtere Einzelverträge „umzusteigen“. Haberzettl schätzt, dass es 3.000 bis 4.000 Betroffene gibt, die so aus dem Kollektivvertrag gedrängt worden seien.
 

Quelle: APA