Offener Schranken: ÖBB-Mitarbeiter verurteilt
Ein ehemaliger Fahrdienstleiter der ÖBB ist rechtskräftig wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Wegen seines Fehler blieb im Juli 2007 ein Schranken offen. Daraufhin kollidierte ein Auto mit dem Zug und der Lenker starb.
Falsche Fahrstrecke gelegt
Der zuletzt am Bahnhof Stadlau tätige Mann hatte für einen Verschubzug eine
falsche Fahrstrecke gelegt, so dass diese vorzeitig wieder freigegeben wurde.
Damit blieb eine Schrankenanlage am Bahnübergang Hausfeldstraße in
Wien-Donaustadt geöffnet.
Daraufhin kollidierte ein Auto, das vor dem herannahenden Zug nicht gewarnt wurde, mit der Lok. Das Auto überschlug sich, der 46-jährige Lenker starb noch auf dem Weg ins Spital.
Angeklagter muss 3.100 Euro Strafe zahlen
Der ÖBB-Mitarbeiter wurde nun zu einer Geldstrafe von 7.200 Euro verurteilt,
die Hälfte wurde ihm bedingt nachgesehen. Zwar war an seinem schuldhaften
Verhalten nicht zu rütteln, "doch das Hauptverschulden trifft die heute nicht
angeklagte ÖBB. Hätte diese eindeutigere Vorschriften erlassen, wäre es nicht zu
dem Unfall gekommen", hieß es.
Offenbar war es nämlich jahrelang gängige Praxis, dass auf der Strecke
Stadlau-Raasdorf Verschubgarnituren mit einem so genannten Ersatzsignal und
nicht mit Grünlicht abgefertigt wurden, was die automatische Schließung der
Schrankenanlagen zur Folge gehabt hätte.
Ein Betriebsrat der ÖBB, selbst Lokführer, gab im Zeugenstand unter
Wahrheitspflicht an, ihn habe schon vor Jahren ein unbehagliches Gefühl
beschlichen, weil er die Hausfeldstraße ungesichert passieren musste.
"Ersatzsignal" war bekannt
Auch im zuständigen Ministerium war offensichtlich bekannt, dass auf
besagter Strecke die Schrankenanlagen nur je nach Bedarf von den
Fahrdienstleitern und nicht automatisch - was bei Grünlicht der Computer besorgt
hätte - heruntergelassen wurden.
Die Richterin zitierte aus einer Stellungnahme des Infrastrukturministeriums,
wonach Züge aufgrund von Anrainerbeschwerden mit Ersatzsignal Richtung Raasdorf
befördert wurden.
Seitens der Staatsanwaltschaft wäre in dem Verfahren ursprünglich auch gegen die
ÖBB als Verdächtige ermittelt worden. Die Untersuchungen hätten jedoch keine
Hinweise auf ein schuldhaft rechtswidriges Vorgehen des Unternehmens ergeben.
Quelle: orf.at