Spekulationsgeschäfte - ÖBB blitzen auch bei OLG Wien mit Berufung ab
Utl.: Bahn prüft Gang zu OGH - Deutsche Bank: Es lag kein Irrtum vor
Wien (APA) - Im Prozess der ÖBB gegen die
Deutsche Bank wegen der Vermittlung riskanter Spekulationspapiere hat das
deutsche Finanzhaus abermals recht bekommen. Das Oberlandesgericht Wien hat die
Berufung der ÖBB gegen das Urteil des Handelsgerichts - es hatte die Klage der
ÖBB nicht zugelassen - abgewiesen. Das geht aus dem gestern, Dienstag
zugestellten Urteil hervor, das der APA vorliegt. Die ÖBB prüfen nun einen Gang
zum Obersten Gerichtshof (OGH).
Das Handelsgericht Wien hatte die Klage der ÖBB mit Urteil vom 26. Jänner
abgewiesen. Bei dem von den ÖBB angestrengten Verfahren ging es um
Spekulationspapiere - so genannte Collateralized Debt Obligations, CDO - , aus
denen den ÖBB ein Verlust von bis zu 612,9 Mio. Euro droht. Die Risiken sind in
den Bilanzen 2007 und 2008 zur Gänze abgeschrieben worden.
ÖBB-Sprecher Alfred Ruhaltiger bestätigte die Berufungsentscheidung gegenüber
der APA. Die ordentliche Revision sei damit für unzulässig erklärt. Die Juristen
der Bahngesellschaft prüfen derzeit einen Gang zum OGH, eine Entscheidung werde
es in den nächsten Tagen geben. "Wir sind immer noch der Meinung, dass es sich
um eine Wette handelt", so Ruhaltinger.
Die Deutsche Bank sieht sich durch das Urteil bestätigt. Das Oberlandesgericht
Wien habe die Auffassung der Deutschen Bank bestätigt, "dass wir bei Abschluss
des Geschäfts mit der ÖBB einwandfrei gehandelt haben und dass die Klage der ÖBB
unberechtigt ist", betonte ein Sprecher. Die Deutsche Bank habe die ÖBB über den
Inhalt und die Risiken der Geschäfte ausreichend informiert. Bei
Vertragsabschluss habe sie über sämtliche Informationen verfügt, um eine genaue
Risikoabschätzung der Geschäfte vorzunehmen. "Es lag also kein Irrtum vor", so
der Sprecher.
(Schluss) mg/ivn