Spekulationsgeschäfte - ÖBB blitzen auch bei OLG Wien mit Berufung ab

Utl.: Bahn prüft Gang zu OGH - Deutsche Bank: Es lag kein Irrtum vor

Wien (APA) - Im Prozess der ÖBB gegen die Deutsche Bank wegen der Vermittlung riskanter Spekulationspapiere hat das deutsche Finanzhaus abermals recht bekommen. Das Oberlandesgericht Wien hat die Berufung der ÖBB gegen das Urteil des Handelsgerichts - es hatte die Klage der ÖBB nicht zugelassen - abgewiesen. Das geht aus dem gestern, Dienstag zugestellten Urteil hervor, das der APA vorliegt. Die ÖBB prüfen nun einen Gang zum Obersten Gerichtshof (OGH).

Das Handelsgericht Wien hatte die Klage der ÖBB mit Urteil vom 26. Jänner abgewiesen. Bei dem von den ÖBB angestrengten Verfahren ging es um Spekulationspapiere - so genannte Collateralized Debt Obligations, CDO - , aus denen den ÖBB ein Verlust von bis zu 612,9 Mio. Euro droht. Die Risiken sind in den Bilanzen 2007 und 2008 zur Gänze abgeschrieben worden.

ÖBB-Sprecher Alfred Ruhaltiger bestätigte die Berufungsentscheidung gegenüber der APA. Die ordentliche Revision sei damit für unzulässig erklärt. Die Juristen der Bahngesellschaft prüfen derzeit einen Gang zum OGH, eine Entscheidung werde es in den nächsten Tagen geben. "Wir sind immer noch der Meinung, dass es sich um eine Wette handelt", so Ruhaltinger.

Die Deutsche Bank sieht sich durch das Urteil bestätigt. Das Oberlandesgericht Wien habe die Auffassung der Deutschen Bank bestätigt, "dass wir bei Abschluss des Geschäfts mit der ÖBB einwandfrei gehandelt haben und dass die Klage der ÖBB unberechtigt ist", betonte ein Sprecher. Die Deutsche Bank habe die ÖBB über den Inhalt und die Risiken der Geschäfte ausreichend informiert. Bei Vertragsabschluss habe sie über sämtliche Informationen verfügt, um eine genaue Risikoabschätzung der Geschäfte vorzunehmen. "Es lag also kein Irrtum vor", so der Sprecher.
(Schluss) mg/ivn