vida-Bundesvorstand fordert Verbesserung des ArbeitnehmerInnen-Datenschutzes

Utl.: Für betriebliche Datenschutzbeauftragte und Verschärfung der Sanktionen

Wien (vida/ÖGB). Der vida-Bundesvorstand fordert mehr Schutz für die Daten und die Privatsphäre von ArbeitnehmerInnen. „Die Krankenaktenaffäre bei den ÖBB ist nur die Spitze des Eisberges. In vielen Firmen gibt es eine missbräuchliche Verwendung persönlicher Daten der ArbeitnehmerInnen. Dem muss mit effizienten Kontrollmaßnahmen und strengen Strafsanktionen ein Riegel vorgeschoben werden“, sagt vida-Vorsitzender Rudolf Kaske. Zur Prävention vor Datenmissbrauch durch die Unternehmen müssten verpflichtend betriebliche Datenschutzbeauftrage etabliert werden, verlangt vida.++++

Diese Maßnahmen zur Sicherstellung der Rechte der ArbeitnehmerInnen könnten in die bereits geplante Novelle des Datenschutzgesetzes 2009 eingearbeitet werden. „Bevor der Gesetzesentwurf in den Ministerrat geht, sollten noch einige Verbesserungsvorschläge eingearbeitet werden“, meint Kaske. Das in der geplanten Novelle vorgesehene Verbot der Videoüberwachung zum Zweck der Mitarbeiterkontrolle sei wichtig, ebenso die Infopflicht des Auftraggebers und damit auch des Arbeitgebers bei schwerwiegenden Datenschutzverletzungen. Wie bisher fehlen aber spezielle Regelungen, die auf die Besonderheiten des Arbeitsverhältnisses abstellen und die erforderlich sind, damit betrieblicher Datenschutz in den Betrieben zur gelebten Praxis wird. „In manchen Betrieben ist es derzeit die Praxis, dass diejenigen, die für die Gestaltung der Datenerhebung verantwortlich sind, auch für die Kontrolle als zuständig ernannt werden. Das gehört abgestellt“, so Kaske.

Deshalb sei die Einführung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragen nötig. „Im Erstentwurf der Datenschutzgesetznovelle aus 2008 war das noch enthalten. Aufgrund des Widerstandes der Wirtschaft wurde diese innerbetriebliche Auskunfts- und Schutzperson für die ArbeitnehmerInnen aber aus der geplanten Novelle gestrichen.“ Von einer Anlassgesetzgebung – mit diesem Argument hatte die WKÖ kürzlich ihre Ablehnung begründet – könne man also nicht sprechen. „Die Einführung einer Anlaufstelle im Betrieb, die umfassend geschult ist, wird schon länger diskutiert“, so Kaske.

Die vida-Forderungen zur Verbesserung des ArbeitnehmerInnen-Datenschutzes:

- Die gesetzliche Verankerung von betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Sie sollen darauf schauen, dass die Datenschutzregeln im Betrieb
eingehalten werden, dafür geschult werden und eng mit dem Betriebsrat zusammenarbeiten.

- Dem Betriebsrat ist ein direkter Zugang auf elektronische Personalsysteme einzuräumen, die bloße Einsichtnahme ist zu wenig.

- Arbeits- und Sozialgerichte sollen künftig für Datenschutzbelange im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen zuständig sein und nicht die
Landesgerichte.

- Der Betriebsrat soll befugt sein, bei Verstößen gegen das Datenschutzgesetz die Ansprüche der ArbeitnehmerInnen geltend zu machen.

- Widerrechtlich erlangte Beweismittel sollen in arbeitsrechtlichen Prozessen nicht verwertet werden dürfen.

- Die Einschränkung der Wirksamkeit von (datenschutzrechtlichen) Einwilligungserklärungen im Arbeitsverhältnis.

- Scharfe Sanktionen und Strafen bei missbräuchlicher Ermittlung, Speicherung und Verwendung von Arbeitnehmerdaten.

- Mehr Ressourcen und Kontrollmöglichkeiten für die Datenschutzkommission.

Rückfragehinweis:
vida Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Martina Fassler
martina.fassler@vida.at