vida-Bundesvorstand fordert Verbesserung des ArbeitnehmerInnen-Datenschutzes
Utl.: Für betriebliche Datenschutzbeauftragte und Verschärfung der Sanktionen
Wien (vida/ÖGB). Der vida-Bundesvorstand fordert mehr Schutz für die Daten
und die Privatsphäre von ArbeitnehmerInnen. „Die Krankenaktenaffäre bei den ÖBB
ist nur die Spitze des Eisberges. In vielen Firmen gibt es eine missbräuchliche
Verwendung persönlicher Daten der ArbeitnehmerInnen. Dem muss mit effizienten
Kontrollmaßnahmen und strengen Strafsanktionen ein Riegel vorgeschoben werden“,
sagt vida-Vorsitzender Rudolf Kaske. Zur Prävention vor Datenmissbrauch durch
die Unternehmen müssten verpflichtend betriebliche Datenschutzbeauftrage
etabliert werden, verlangt vida.++++
Diese Maßnahmen zur Sicherstellung der Rechte der ArbeitnehmerInnen könnten in
die bereits geplante Novelle des Datenschutzgesetzes 2009 eingearbeitet werden.
„Bevor der Gesetzesentwurf in den Ministerrat geht, sollten noch einige
Verbesserungsvorschläge eingearbeitet werden“, meint Kaske. Das in der geplanten
Novelle vorgesehene Verbot der Videoüberwachung zum Zweck der
Mitarbeiterkontrolle sei wichtig, ebenso die Infopflicht des Auftraggebers und
damit auch des Arbeitgebers bei schwerwiegenden Datenschutzverletzungen. Wie
bisher fehlen aber spezielle Regelungen, die auf die Besonderheiten des
Arbeitsverhältnisses abstellen und die erforderlich sind, damit betrieblicher
Datenschutz in den Betrieben zur gelebten Praxis wird. „In manchen Betrieben ist
es derzeit die Praxis, dass diejenigen, die für die Gestaltung der Datenerhebung
verantwortlich sind, auch für die Kontrolle als zuständig ernannt werden. Das
gehört abgestellt“, so Kaske.
Deshalb sei die Einführung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragen nötig. „Im
Erstentwurf der Datenschutzgesetznovelle aus 2008 war das noch enthalten.
Aufgrund des Widerstandes der Wirtschaft wurde diese innerbetriebliche
Auskunfts- und Schutzperson für die ArbeitnehmerInnen aber aus der geplanten
Novelle gestrichen.“ Von einer Anlassgesetzgebung – mit diesem Argument hatte
die WKÖ kürzlich ihre Ablehnung begründet – könne man also nicht sprechen. „Die
Einführung einer Anlaufstelle im Betrieb, die umfassend geschult ist, wird schon
länger diskutiert“, so Kaske.
Die vida-Forderungen zur Verbesserung des ArbeitnehmerInnen-Datenschutzes:
- Die gesetzliche Verankerung von betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Sie
sollen darauf schauen, dass die Datenschutzregeln im Betrieb
eingehalten werden, dafür geschult werden und eng mit dem Betriebsrat
zusammenarbeiten.
- Dem Betriebsrat ist ein direkter Zugang auf elektronische Personalsysteme
einzuräumen, die bloße Einsichtnahme ist zu wenig.
- Arbeits- und Sozialgerichte sollen künftig für Datenschutzbelange im
Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen zuständig sein und nicht die
Landesgerichte.
- Der Betriebsrat soll befugt sein, bei Verstößen gegen das Datenschutzgesetz
die Ansprüche der ArbeitnehmerInnen geltend zu machen.
- Widerrechtlich erlangte Beweismittel sollen in arbeitsrechtlichen Prozessen
nicht verwertet werden dürfen.
- Die Einschränkung der Wirksamkeit von (datenschutzrechtlichen)
Einwilligungserklärungen im Arbeitsverhältnis.
- Scharfe Sanktionen und Strafen bei missbräuchlicher Ermittlung, Speicherung
und Verwendung von Arbeitnehmerdaten.
- Mehr Ressourcen und Kontrollmöglichkeiten für die Datenschutzkommission.
Rückfragehinweis:
vida Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Martina Fassler
martina.fassler@vida.at