vida-Haberzettl weist Angriffe des ÖBB-Aufsichtsratpräsidenten scharf zurück

Utl.: Pöchhacker bedient sich "menschenverachtender" Ausdrucksweise und verunglimpft die EisenbahnerInnen schwer

Wien (vida/ÖGB) - Die Angriffe von ÖBB-Aufsichtsratsvorsitzendem Pöchhacker im Zusammenhang mit der illegalen Aufzeichnung von Krankenstandsdaten bei den ÖBB heute im Ö1-Mittagsjournal weist der stellvertretenden vida-Vorsitzende, ÖBB-Konzernbetriebsratsvorsitzender Wilhelm Haberzettl, scharf zurück: Wenn Pöchhacker, wie heute im "Kurier" geschehen, dabei auch noch vom "Wegsortieren" von ArbeitnehmerInnen spricht, ist das als menschenverachtend und als schwere Verunglimpfung der EisenbahnerInnen zu bezeichnen." "Offenbar hat Pöchhacker, wie schon zuvor in der Causa des ehemaligen ÖBB-Vorstandssprechers Huber und bei den verlustreichen ÖBB-Derivatgeschäften vor, die Datenaufzeichnungsaffäre so zu klären, dass hinterher für die Öffentlichkeit nichts mehr nachzuvollziehen ist", kritisierte Haberzettl am Samstag.

"Den Vorwurf der Pflichtverletzung als Aufsichtsrat weise ich ebenfalls deutlich zurück", so Haberzettl weiter. Die rechtwidrigen Vorgangweisen in den ÖBB seien bereits 2008 publik geworden. So sei im Zuge eines gerichtlichen Vergleichs am Arbeits- und Sozialgericht Wien im Mai 2008 (Aktenzahl 27Cga76/08) von den ÖBB zugestanden worden, in Zukunft keinerlei Fragen zu Diagnosen für Krankenstandsursachen sowie zu Persönlichkeits- und Sozialkompetenzen von ArbeitnehmerInnen mehr zu stellen und alle diesbezüglichen gesammelten Daten zu löschen, erklärte der Konzernbetriebsratsvorsitzende.

"Diese Vorgaben erlangten per 20. Juni 2008 Rechtsgültigkeit. Aber schon am 24. Mai 2008 sind die ersten öffentlichen Berichte über solche Datensammlungen bei den ÖBB erschienen", betonte Haberzettl. "Da die illegale Datenspeicherung somit schon längst in der Öffentlichkeit bekannt war, liegt deshalb weder eine Verletzung eines Geschäfts- noch eines Betriebsgeheimnisses des ÖBB-Konzerns vor, sondern vielmehr eine massive Verletzung des Grundrechts auf Datenschutz, das als Verfassungsbestimmung selbstverständlich auch EisenbahnerInnen zu gewährleisten ist", fügte der Gewerkschafter hinzu.

"Den Mantel des Schweigens darüber zu breiten - wie offensichtlich jetzt gefordert wird - das wäre aber sehr wohl als eklatante Pflichtverletzung zu bezeichnen. Das wäre eine Pflichtverletzung gegenüber den Interessen der gesamten ÖBB-Belegschaft und käme auch einem Vertuschen eines österreichweiten tausende EisenbahnerInnen betreffenden unerhörten Skandals gleich", stellte Haberzettl klar.

"Wenn Dinge vorher im Aufsichtsrat zu diskutieren gewesen wären, dann wären das zum Beispiel die 619 Millionen Euro, die vom Management verspekuliert worden sind, aber auch die exorbitant hohe Abfertigung des ehemaligen ÖBB-Generaldirektors Huber gewesen", unterstrich der Konzernbetriebsratsvorsitzende. "Außerdem erhebt sich natürlich auch die Frage, wie viele Manager durch die Anwendung der unredlichen Vorgangsweisen im Personalbereich ihre Bonuszahlungen erlangt haben", schloss Haberzettl.