vida-Haberzettl weist Angriffe des ÖBB-Aufsichtsratpräsidenten scharf zurück
Utl.: Pöchhacker bedient sich "menschenverachtender" Ausdrucksweise und verunglimpft die EisenbahnerInnen schwer
Wien (vida/ÖGB) - Die Angriffe von
ÖBB-Aufsichtsratsvorsitzendem Pöchhacker im Zusammenhang mit der illegalen
Aufzeichnung von Krankenstandsdaten bei den ÖBB heute im Ö1-Mittagsjournal weist
der stellvertretenden vida-Vorsitzende, ÖBB-Konzernbetriebsratsvorsitzender
Wilhelm Haberzettl, scharf zurück: Wenn Pöchhacker, wie heute im "Kurier"
geschehen, dabei auch noch vom "Wegsortieren" von ArbeitnehmerInnen spricht, ist
das als menschenverachtend und als schwere Verunglimpfung der EisenbahnerInnen
zu bezeichnen." "Offenbar hat Pöchhacker, wie schon zuvor in der Causa des
ehemaligen ÖBB-Vorstandssprechers Huber und bei den verlustreichen
ÖBB-Derivatgeschäften vor, die Datenaufzeichnungsaffäre so zu klären, dass
hinterher für die Öffentlichkeit nichts mehr nachzuvollziehen ist", kritisierte
Haberzettl am Samstag.
"Den Vorwurf der Pflichtverletzung als Aufsichtsrat weise ich ebenfalls deutlich
zurück", so Haberzettl weiter. Die rechtwidrigen Vorgangweisen in den ÖBB seien
bereits 2008 publik geworden. So sei im Zuge eines gerichtlichen Vergleichs am
Arbeits- und Sozialgericht Wien im Mai 2008 (Aktenzahl 27Cga76/08) von den ÖBB
zugestanden worden, in Zukunft keinerlei Fragen zu Diagnosen für
Krankenstandsursachen sowie zu Persönlichkeits- und Sozialkompetenzen von
ArbeitnehmerInnen mehr zu stellen und alle diesbezüglichen gesammelten Daten zu
löschen, erklärte der Konzernbetriebsratsvorsitzende.
"Diese Vorgaben erlangten per 20. Juni 2008 Rechtsgültigkeit. Aber schon am 24.
Mai 2008 sind die ersten öffentlichen Berichte über solche Datensammlungen bei
den ÖBB erschienen", betonte Haberzettl. "Da die illegale Datenspeicherung somit
schon längst in der Öffentlichkeit bekannt war, liegt deshalb weder eine
Verletzung eines Geschäfts- noch eines Betriebsgeheimnisses des ÖBB-Konzerns
vor, sondern vielmehr eine massive Verletzung des Grundrechts auf Datenschutz,
das als Verfassungsbestimmung selbstverständlich auch EisenbahnerInnen zu
gewährleisten ist", fügte der Gewerkschafter hinzu.
"Den Mantel des Schweigens darüber zu breiten - wie offensichtlich jetzt
gefordert wird - das wäre aber sehr wohl als eklatante Pflichtverletzung zu
bezeichnen. Das wäre eine Pflichtverletzung gegenüber den Interessen der
gesamten ÖBB-Belegschaft und käme auch einem Vertuschen eines österreichweiten
tausende EisenbahnerInnen betreffenden unerhörten Skandals gleich", stellte
Haberzettl klar.
"Wenn Dinge vorher im Aufsichtsrat zu diskutieren gewesen wären, dann wären das
zum Beispiel die 619 Millionen Euro, die vom Management verspekuliert worden
sind, aber auch die exorbitant hohe Abfertigung des ehemaligen
ÖBB-Generaldirektors Huber gewesen", unterstrich der
Konzernbetriebsratsvorsitzende. "Außerdem erhebt sich natürlich auch die Frage,
wie viele Manager durch die Anwendung der unredlichen Vorgangsweisen im
Personalbereich ihre Bonuszahlungen erlangt haben", schloss Haberzettl.