Volksbegehren "Stopp dem Postraub"
Die KIV empfiehlt: Bitte vom 27. Juli bis 3. August 2009 unterschreiben.
Post und Post-Filialen erhalten
Wir unterstützen die gewerkschaftlichen Forderung nach Erhalt des Unternehmens
Post und der Post-Filialen. Die Arbeitsplätze von vielen KollegInnen der Post
und auch die Arbeitsbedingungen in der gesamten Branche hängen davon ab, wie die
Politik der Bundesregierung nun wirklich aussieht.
Leider will die SPÖ-ÖVP-Bundesregierung die zentralen Forderungen des
Volksbegehrens nicht umsetzen, sondern möchte nur eine Anzahl von Post-Stellen
(das können eben auch die so genannten privaten Post-Partner sein), in das
Gesetz schreiben.
Protest auf Sparflamme
Die zeitliche Lage, aber auch die Bewerbung des Volksbegehrens durch den ÖGB
können Gründe sein, dass das Volksbegehren schlecht abschneidet. Wir wissen
nicht, warum der ÖGB nur so verhalten das Volksbegehren und die Forderungen der
Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten (GPF) unterstützt.
Anzunehmen ist, dass die FSG-FCG-Führung des ÖGB der Bundesregierung die Stange
halten will. So gibt es nur Protest auf Sparflamme. Das wird zu wenig sein, um
die Bundesregierung von ihrem Privatisierungskurs abzubringen.
Bessere Bedingungen für betroffenen Beschäftigte
Die Solidarität mit den PostKollegInnen ist dennoch sehr wichtig. Wenn durch das
Volksbegehren die Gewerkschaft gestärkt wird, bessere Bedingungen für die
betroffenen Beschäftigten der Post zu erreichen, dann wäre das schon ein Grund,
hinzugehen und zu unterschreiben.
Der Text des Volksbegehrens "Stopp dem Postraub"
"Wir fordern: Aufrechterhaltung der Infrastruktur und dadurch Sicherung von
Postdienstleistungen zu gleichen Bedingungen für die gesamte Bevölkerung.
Novellierung des Postgesetzes und Erhebung in den Verfassungsrang; Fixierung von
mindestens 1300 Postfilialen im Postgesetz welche durch die Post AG zu führen
sind. Schaffung von rechtlichen Rahmenbedingungen die auch nach der
Liberalisierung Brief einen fairen Wettbewerb sicherstellen."
Dem Antrag war folgende Begründung angeschlossen:
"Wir fordern: Aufrechterhaltung der
Infrastruktur und dadurch Sicherung von Postdienstleistungen zu gleichen
Bedingungen für die gesamte Bevölkerung. Novellierung des Postgesetzes und
Erhebung in den Verfassungsrang; Fixierung von mindestens 1300 Postfilialen im
Postgesetz welche durch die Post AG zu führen sind. Schaffung von rechtlichen
Rahmenbedingungen die auch nach der Liberalisierung Brief einen fairen
Wettbewerb sicherstellen.
Durch die gänzliche Liberalisierung des Briefmarktes 2011 (Europäische
Postrichtlinie III), in den meisten Staaten Europas, so auch in Österreich, ist
es notwendig, den Postmarkt neu zu regeln.
Den Initiatoren des Volksbegehrens geht es darum, auch in einem liberalisierten
Postmarkt einen fairen Wettbewerb und damit die Qualität der
Postdienstleistungen auch in ländlichen Regionen und die Arbeitsplätze der
Postbediensteten zu erhalten.
Mit dem Postmarkt wird erstmals ein Markt liberalisiert der nicht wächst. Es ist
auch nicht anzunehmen, dass aufgrund der Liberalisierung mehr Briefe versandt
werden. Dies bedeutet, dass es nur eine Umverteilung des Marktes gibt. Und hier
ist für die gesamte Bevölkerung sicherzustellen, dass die gleiche Qualität zu
den gleichen Bedingungen Österreichweit an Postdienstleistungen zur Verfügung
steht.
Dies kann nur mit einem fairen Postmarktgesetz welches den Marktzugang regelt
sichergestellt werden. Da dieses Thema alle Österreicher gleichermaßen betrifft,
erscheint uns die Beschlussfassung des Postmarktgesetzes als Verfassungsgesetz
mehr als gerechtfertigt. Eine Verordnung (Universaldienstverordnung) erscheint
uns als viel zu schwache Regelung.
Eine klare Regelung über den Zugang zum Postmarkt muss durch einen Regulator
genau überprüft werden. Ein Lizenzverfahren mit genauer Qualitätskontrolle ist
gefordert. Finnland und Belgien haben hier bereits Vorschläge unterbreitet.
Als Postdienstleistungen sehen wir die Abholung, Annahme, Sortierung
Weiterleitung und die Abgabe von Sendungen bis zu einem Gewicht von 2 Kilogramm,
sowie die Sonderbehandlung Einschreiben und Wertversand.
Da auch die Annahme für die Kunden die gleiche hohe Qualität haben muss, sind
die Standorte (Postfilialen) welche die Österreichische Post AG mit eigenem
Personal zu betreiben hat, mit 1300 zu fixieren. Diese 1300 Postfilialen sind an
Werktagen täglich von Montag bis Freitag zu öffnen. Aufgrund spezifischer
örtlicher Erfordernisse und der daraus resultierenden Bedürfnissen der Kunden
sind die Öffnungszeiten auf Samstage, Sonn- und Feiertage oder auf
Abendöffnungszeiten auszuweiten. Die wöchentliche Öffnungszeit darf, bezogen auf
eine Fünftagewoche, 35 Stunden nicht unterschreiten. Auch andere Postunternehmen
(Italien, Frankreich) haben ein vergleichsweise großes Netz welches mit eigenem
Personal betriebswirtschaftlich hervorragend geführt wird. Postpartner sind
keine gleichwertige Alternative. 1000 Postämter wurden bereits geschlossen.
Eine weitere Reduzierung der Standorte bedeutet eine Vernichtung von
Staatsvermögen und schadet dem gesamten Unternehmen. Die Österreichische Post AG
weist sehr hohe Gewinne aus (auch im Filialnetz) daher ist diese
Negativstrategie nicht nachvollziehbar.
Weiters fordern wir die Produkte des Filialnetzes zukünftig auch wieder über die
Zustellschiene anzubieten. Die Österreichische Post AG verfügt über sehr gut
ausgebildete Zusteller welche nicht in den Verkaufsprozess miteingebunden
werden. Auch diese Serviceleistung muss der Bevölkerung in Zukunft zur Verfügung
stehen.
Daraus ergibt sich auch, dass die Zustelldienste nicht ausgelagert werden
dürfen, sondern ebenfalls mit eigenem Personal zu verrichten sind. Eine neu zu
verhandelnde Dienstordnung für neue Postbedienstete wäre wünschenswert.
Dieses Postgesetz muss sicherstellen, dass das Vertrauen der Bevölkerung in
Postdienste durch die Aufrechterhaltung der Qualität auch weiterhin gegeben ist.
Durch Scheinselbstständige, atypisch Beschäftigte usw. darf ein seit Jahrzehnten
gewachsenes, gesundes System nicht gefährdet werden.
Daher fordern wir ein Postmarktgesetz im Verfassungsrang, welches den Postmarkt
auch die nächsten Jahrzehnte fair regelt, den Zugang der Bevölkerung zu gleichen
Bedingungen sicherstellt und damit auch möglichst viele hochwertige
Arbeitsplätze in dieser Sparte sichert.
Das bedeutet unter anderem, dass Briefsendungen sind von Montag bis Freitag,
ausgenommen Feiertag, täglich zuzustellen sind. Dabei sind mindestens 95 % der
Briefsendung am nächsten Werktag nach Auslieferung österreichweit zuzustellen.
Jeder Anbieter von Postdienstleistungen muss die Abholung, Annahme, Sortierung
Weiterleitung und die Abgabe von Sendungen im gesamten Bundesgebiet Österreichs
zu gleichen Preisen anbieten und sicherstellen.
AutorIn: Thomas Kerschbaum
Datum: 27.07.2009