Volksbegehren "Stopp dem Postraub"

Die KIV empfiehlt: Bitte vom 27. Juli bis 3. August 2009 unterschreiben.

Post und Post-Filialen erhalten
Wir unterstützen die gewerkschaftlichen Forderung nach Erhalt des Unternehmens Post und der Post-Filialen. Die Arbeitsplätze von vielen KollegInnen der Post und auch die Arbeitsbedingungen in der gesamten Branche hängen davon ab, wie die Politik der Bundesregierung nun wirklich aussieht.

Leider will die SPÖ-ÖVP-Bundesregierung die zentralen Forderungen des Volksbegehrens nicht umsetzen, sondern möchte nur eine Anzahl von Post-Stellen (das können eben auch die so genannten privaten Post-Partner sein), in das Gesetz schreiben.

Protest auf Sparflamme
Die zeitliche Lage, aber auch die Bewerbung des Volksbegehrens durch den ÖGB können Gründe sein, dass das Volksbegehren schlecht abschneidet. Wir wissen nicht, warum der ÖGB nur so verhalten das Volksbegehren und die Forderungen der Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten (GPF) unterstützt.

Anzunehmen ist, dass die FSG-FCG-Führung des ÖGB der Bundesregierung die Stange halten will. So gibt es nur Protest auf Sparflamme. Das wird zu wenig sein, um die Bundesregierung von ihrem Privatisierungskurs abzubringen.

Bessere Bedingungen für betroffenen Beschäftigte
Die Solidarität mit den PostKollegInnen ist dennoch sehr wichtig. Wenn durch das Volksbegehren die Gewerkschaft gestärkt wird, bessere Bedingungen für die betroffenen Beschäftigten der Post zu erreichen, dann wäre das schon ein Grund, hinzugehen und zu unterschreiben.


Der Text des Volksbegehrens "Stopp dem Postraub"
"Wir fordern: Aufrechterhaltung der Infrastruktur und dadurch Sicherung von Postdienstleistungen zu gleichen Bedingungen für die gesamte Bevölkerung. Novellierung des Postgesetzes und Erhebung in den Verfassungsrang; Fixierung von mindestens 1300 Postfilialen im Postgesetz welche durch die Post AG zu führen sind. Schaffung von rechtlichen Rahmenbedingungen die auch nach der Liberalisierung Brief einen fairen Wettbewerb sicherstellen."

Dem Antrag war folgende Begründung angeschlossen:

"Wir fordern: Aufrechterhaltung der Infrastruktur und dadurch Sicherung von Postdienstleistungen zu gleichen Bedingungen für die gesamte Bevölkerung. Novellierung des Postgesetzes und Erhebung in den Verfassungsrang; Fixierung von mindestens 1300 Postfilialen im Postgesetz welche durch die Post AG zu führen sind. Schaffung von rechtlichen Rahmenbedingungen die auch nach der Liberalisierung Brief einen fairen Wettbewerb sicherstellen.

Durch die gänzliche Liberalisierung des Briefmarktes 2011 (Europäische Postrichtlinie III), in den meisten Staaten Europas, so auch in Österreich, ist es notwendig, den Postmarkt neu zu regeln.

Den Initiatoren des Volksbegehrens geht es darum, auch in einem liberalisierten Postmarkt einen fairen Wettbewerb und damit die Qualität der Postdienstleistungen auch in ländlichen Regionen und die Arbeitsplätze der Postbediensteten zu erhalten.

Mit dem Postmarkt wird erstmals ein Markt liberalisiert der nicht wächst. Es ist auch nicht anzunehmen, dass aufgrund der Liberalisierung mehr Briefe versandt werden. Dies bedeutet, dass es nur eine Umverteilung des Marktes gibt. Und hier ist für die gesamte Bevölkerung sicherzustellen, dass die gleiche Qualität zu den gleichen Bedingungen Österreichweit an Postdienstleistungen zur Verfügung steht.

Dies kann nur mit einem fairen Postmarktgesetz welches den Marktzugang regelt sichergestellt werden. Da dieses Thema alle Österreicher gleichermaßen betrifft, erscheint uns die Beschlussfassung des Postmarktgesetzes als Verfassungsgesetz mehr als gerechtfertigt. Eine Verordnung (Universaldienstverordnung) erscheint uns als viel zu schwache Regelung.

Eine klare Regelung über den Zugang zum Postmarkt muss durch einen Regulator genau überprüft werden. Ein Lizenzverfahren mit genauer Qualitätskontrolle ist gefordert. Finnland und Belgien haben hier bereits Vorschläge unterbreitet.

Als Postdienstleistungen sehen wir die Abholung, Annahme, Sortierung Weiterleitung und die Abgabe von Sendungen bis zu einem Gewicht von 2 Kilogramm, sowie die Sonderbehandlung Einschreiben und Wertversand.
Da auch die Annahme für die Kunden die gleiche hohe Qualität haben muss, sind die Standorte (Postfilialen) welche die Österreichische Post AG mit eigenem Personal zu betreiben hat, mit 1300 zu fixieren. Diese 1300 Postfilialen sind an Werktagen täglich von Montag bis Freitag zu öffnen. Aufgrund spezifischer örtlicher Erfordernisse und der daraus resultierenden Bedürfnissen der Kunden sind die Öffnungszeiten auf Samstage, Sonn- und Feiertage oder auf Abendöffnungszeiten auszuweiten. Die wöchentliche Öffnungszeit darf, bezogen auf eine Fünftagewoche, 35 Stunden nicht unterschreiten. Auch andere Postunternehmen (Italien, Frankreich) haben ein vergleichsweise großes Netz welches mit eigenem Personal betriebswirtschaftlich hervorragend geführt wird. Postpartner sind keine gleichwertige Alternative. 1000 Postämter wurden bereits geschlossen.

Eine weitere Reduzierung der Standorte bedeutet eine Vernichtung von Staatsvermögen und schadet dem gesamten Unternehmen. Die Österreichische Post AG weist sehr hohe Gewinne aus (auch im Filialnetz) daher ist diese Negativstrategie nicht nachvollziehbar.

Weiters fordern wir die Produkte des Filialnetzes zukünftig auch wieder über die Zustellschiene anzubieten. Die Österreichische Post AG verfügt über sehr gut ausgebildete Zusteller welche nicht in den Verkaufsprozess miteingebunden werden. Auch diese Serviceleistung muss der Bevölkerung in Zukunft zur Verfügung stehen.

Daraus ergibt sich auch, dass die Zustelldienste nicht ausgelagert werden dürfen, sondern ebenfalls mit eigenem Personal zu verrichten sind. Eine neu zu verhandelnde Dienstordnung für neue Postbedienstete wäre wünschenswert.

Dieses Postgesetz muss sicherstellen, dass das Vertrauen der Bevölkerung in Postdienste durch die Aufrechterhaltung der Qualität auch weiterhin gegeben ist. Durch Scheinselbstständige, atypisch Beschäftigte usw. darf ein seit Jahrzehnten gewachsenes, gesundes System nicht gefährdet werden.

Daher fordern wir ein Postmarktgesetz im Verfassungsrang, welches den Postmarkt auch die nächsten Jahrzehnte fair regelt, den Zugang der Bevölkerung zu gleichen Bedingungen sicherstellt und damit auch möglichst viele hochwertige Arbeitsplätze in dieser Sparte sichert.

Das bedeutet unter anderem, dass Briefsendungen sind von Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertag, täglich zuzustellen sind. Dabei sind mindestens 95 % der Briefsendung am nächsten Werktag nach Auslieferung österreichweit zuzustellen. Jeder Anbieter von Postdienstleistungen muss die Abholung, Annahme, Sortierung Weiterleitung und die Abgabe von Sendungen im gesamten Bundesgebiet Österreichs zu gleichen Preisen anbieten und sicherstellen.

AutorIn: Thomas Kerschbaum
Datum: 27.07.2009